Bachelorarbeit, 2010
33 Seiten, Note: 1,0
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, ob Aktiengesellschaften, insbesondere gemischt-wirtschaftliche Aktiengesellschaften, Grundrechte besitzen. Die Arbeit analysiert die Grundrechtsfähigkeit und -bindung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte.
Kapitel 1 dient als Einleitung und stellt die Problemstellung der Arbeit vor. Kapitel 2 behandelt die allgemeine Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen, wobei die Grundrechtsberechtigung und -bindung von juristischen Personen im Fokus steht. Kapitel 3 widmet sich der Grundrechtsfähigkeit und -bindung von Aktiengesellschaften. Es werden die Grundrechtsfähigkeit von Aktiengesellschaften in privater Hand, die Grundrechtsfähigkeit und -bindung von Eigengesellschaften am Beispiel der Deutschen Bahn AG sowie die Grundrechtsfähigkeit und -bindung gemischt-wirtschaftlicher Aktiengesellschaften analysiert.
Grundrechte, Aktiengesellschaften, gemischt-wirtschaftliche Unternehmen, juristische Personen, Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsbindung, Art. 19 III GG, Deutsche Bahn AG, Beherrschungsansatz, Aufgabenansatz.
Ja, gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gelten Grundrechte auch für inländische juristische Personen, sofern diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
Es ist rechtlich umstritten, ob Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, selbst Grundrechte beanspruchen können oder ob sie vielmehr an Grundrechte gebunden sind (Grundrechtsverpflichtung).
Als Eigengesellschaft im Staatsbesitz wird die Deutsche Bahn AG oft als grundrechtsgebunden angesehen, wobei auch spezielle Normen wie Art. 87e GG eine Rolle spielen.
Dieser Ansatz besagt, dass ein Unternehmen dann an Grundrechte gebunden ist, wenn es von der öffentlichen Hand beherrscht wird (z. B. durch Mehrheitsbeteiligung).
Nein, nur solche, die nicht an die natürliche Existenz des Menschen gebunden sind. Die Religionsfreiheit ist z. B. meist unanwendbar, die Berufsfreiheit hingegen anwendbar.
Art. 19 Abs. 3 GG spricht von „inländischen“ juristischen Personen. Die Sitztheorie und gemeinschaftsrechtliche Integration entscheiden darüber, ob auch ausländische Firmen Schutz genießen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

