Bachelorarbeit, 2024
83 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorthesis zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre internen Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme an die neuen Vorschriften der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), insbesondere die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), anzupassen und zu individualisieren. Dabei wird die Forschungsfrage beantwortet, worin sich interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme nach den Vorgaben des ESRS 2 im Vergleich zu Systemen nach bisherigen Frameworks im Nachhaltigkeitskontext unterscheiden.
2.2.2 Zentrale Neuerungen der CSRD
Die Standardisierung der Berichtsanforderungen stellt eine zentrale Neuerung der CSRD dar. Die neuen Standards werden sowohl branchenunabhängige, branchenspezifi-sche und unternehmensspezifische Informationen abdecken. Die verpflichtenden Berichts-inhalte umfassen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.29 Auf die Standards wird im nächsten Kapitel detailliert eingegangen. Weiterhin ändert die CSRD die Art und Weise der Offenlegung von Nachhaltigkeitsberichten im Vergleich zur CSR-Richtlinie, welche die Option bot, Informationen entweder im Lagebericht oder als ei-genständigen Bericht offenzulegen. Die Nachhaltigkeitsberichte sollen durch die Ein-führung der CSRD im Lagebericht der Unternehmen integriert werden. Darüber hinaus verlangt die CSRD von Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte in einem elektroni-schen Berichtsformat aufzubereiten, damit eine flächendeckende Zugänglichkeit der von den Unternehmen erstellten Informationen gewährleistet ist. Des Weiteren wird eine verpflichtende Prüfung veröffentlichter Nachhaltigkeitsberichte eingeführt. Dies soll aufgrund der Kritik erfolgen, dass die in den Nachhaltigkeitsberichten enthaltenen In-formationen von Unternehmen nur eingeschränkt verlässlich sind. Der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens ist dafür verantwortlich, die Übereinstimmung dieser Nachhaltig-keitsberichte mit den Anforderungen der CSRD zu prüfen.30 Eine weitere Neuerung der CSRD ist die Einführung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit. Ausschließlich als wesentlich eingestufte Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen sind berichtspflichtig. Unternehmen müssen Analysen durchführen, um festzustellen, welche Themen als wesentlich einzuordnen sind. Ein ESG-Thema wird als wesentlich und somit berichts-pflichtig betrachtet, wenn eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllt ist:
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Nachhaltigkeit und die Relevanz der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein, um die Problemstellung, Zielsetzung und die Stakeholder der Forschung zu beleuchten.
2 Theoretische Grundlagen: In diesem Abschnitt werden grundlegende Kenntnisse zu Corporate Social Responsibility (CSR), der CSRD, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der EU-Taxonomie sowie internen Kontrollsystemen (IKS) und Risikomanagementsystemen (RMS) vermittelt.
3 Forschung: Hierin werden die Forschungsfrage erläutert, die Auswahl relevanter Frameworks begründet, die methodische Vorgehensweise und das Untersuchungsdesign dargelegt, um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen ESRS 2 und bestehenden Systemen zu analysieren.
3.11 Diskussion der Ergebnisse: Dieses Kapitel vergleicht die ESRS 2 mit anderen Frameworks, identifiziert Gemeinsamkeiten und Neuerungen und diskutiert die Limitationen der Forschung.
3.12 Fazit und Forschungsausblick: Der abschließende Abschnitt fasst die Haupterkenntnisse der Arbeit zusammen und bietet einen Ausblick auf potenzielle zukünftige Forschungsansätze im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Interne Kontrollsysteme (IKS), Risikomanagementsysteme (RMS), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Nachhaltigkeitsberichterstattung, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), Corporate Social Responsibility (CSR), EU-Taxonomie, Corporate Governance, Risikomanagementprozess, GRI-Standards, ISO 31000, COSO-Leitlinie, KonTraG, Transparenz, Doppelte Wesentlichkeit.
Die Arbeit untersucht, wie Unternehmen ihre internen Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme an die neuen Vorschriften der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anpassen müssen, und vergleicht diese Anforderungen mit bestehenden Frameworks.
Die zentralen Themenfelder umfassen Corporate Social Responsibility (CSR), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), European Sustainability Reporting Standards (ESRS), EU-Taxonomie sowie Interne Kontrollsysteme (IKS) und Risikomanagementsysteme (RMS).
Das primäre Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Unternehmen ihre IKS und RMS an die CSRD anpassen müssen. Die Forschungsfrage lautet: „Worin unterscheiden sich interne Kontrollsysteme und Risikomanagementsysteme nach den Vorgaben des ESRS 2 im Vergleich zu Systemen nach bisherigen Frameworks im Nachhaltigkeitskontext?“
Die Arbeit verfolgt eine explorative Grundlagenforschung mittels einer qualitativen Literaturrecherche und Sekundäranalyse bestehender Rahmenwerke und des ESRS 2.
Im Hauptteil werden theoretische Grundlagen zu CSR, CSRD, ESRS, EU-Taxonomie, Risikomanagementsystemen und internen Kontrollsystemen dargelegt, gefolgt von der Forschungsfrage, der Auswahl etablierter Frameworks und dem Untersuchungsdesign, sowie einer Diskussion der Ergebnisse und einem Fazit.
Schlüsselwörter sind: Interne Kontrollsysteme (IKS), Risikomanagementsysteme (RMS), CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattung, European Sustainability Reporting Standards (ESRS), Corporate Social Responsibility (CSR), EU-Taxonomie, Corporate Governance, Risikomanagementprozess, GRI-Standards, ISO 31000, COSO-Leitlinie, KonTraG, Transparenz, Doppelte Wesentlichkeit.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit besagt, dass ein ESG-Thema berichtspflichtig ist, wenn es aus einer "Inside-out-Perspektive" (erheblicher Einfluss des Unternehmens auf Mensch/Umwelt) oder einer "Outside-in-Perspektive" (finanziell erheblicher Einfluss des Themas auf das Unternehmen) wesentlich ist.
Die Arbeit vergleicht die ESRS 2 mit den GRI-Standards, dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der ISO 31000, der COSO-Leitlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aufgrund ihrer Relevanz für Nachhaltigkeit und Risikomanagement.
Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich, standardisiert Berichtsanforderungen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, verlangt eine Integration der Nachhaltigkeitsberichte in den Lagebericht und führt eine verpflichtende Prüfung sowie das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein.
Stakeholder sind ein zentraler Aspekt der ESRS 2, da Unternehmen offenlegen müssen, welche Stakeholder einbezogen wurden, wie deren Ansichten die Strategie beeinflussen und wie die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen informiert werden.
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