Diplomarbeit, 2011
57 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Allgemeine Änderungen durch das BilMoG
2.1 Deregulierungsmaßnahmen
2.1.1 Befreiung von der handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung, Aufstellung von Inventaren und Bilanzierung
2.1.2 Anpassung der Größenklassen
2.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
2.3 Ausweitung des Stetigkeitsgrundsatzes
2.4 Währungsumrechnung
2.5 Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
2.5.1 Definition
2.5.2 Erweiteter Jahresabschluss
2.6 Verrechnungsverbot
2.7 Wirtschaftliche Zurechnung
3 Darstellung der Änderungen und Auswirkungen auf den Einzelabschluss
3.1 Anlagevermögen
3.1.1 Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände
3.1.2 Forschungs- und Entwicklungskosten
3.1.3 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
3.1.4 Außerplanmäßige Abschreibung
3.2 Umlaufvermögen
3.2.1 Herstellungskosten
3.2.2 Verbrauchsfolgeverfahren
3.2.3 Außerplanmäßige Abschreibung
3.3 Eigenkapital
3.3.1 Ausstehende Einlagen
3.3.2 Eigene Anteile
3.2.3 Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen
3.4 Rückstellungen
3.4.1 Pensionsrückstellungen
3.4.2 Aufwandsrückstellungen
3.4.3 Bewertung sonstiger Rückstellungen
3.5 Verbindlichkeiten
3.6 Latente Steuern
3.6.1 Bilanzorientiertes Konzept
3.6.2 Aktive und Passive latente Steuern
3.6.3 Bewertung latenter Steuern
3.6.4 Ausweis
3.6.5 Beispiel
3.7 Rechnungsabgrenzungsposten
3.8 Sonstige Änderungen
3.8.1 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
3.8.2 Sonderposten mit Rücklageanteil
3.8.3 Bildung von Bewertungseinheiten
3.8.4 Bewertung von Handelspapieren
3.9 Anhang
3.10 Lagebericht
4 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit analysiert die grundlegenden Reformen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und untersucht deren konkrete Auswirkungen auf die Erstellung von Einzelabschlüssen deutscher Unternehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Mittelstandsrelevanz.
3.1.2 Forschungs- und Entwicklungskosten
Eine weitere Änderung, die sich im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ergibt, ist die Aktivierungsfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten. Zunächst die Definitionen nach § 255 Abs. 2a S. 2-3 HGB:
Forschung: „Eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wissenschaftliche Erfolgsaussichten keine Aussagen gemacht werden können.“
Entwicklung: „Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen.“
Kosten während der Forschungsphase sind also solche, die Aktivitäten betreffen um neue Erkenntnisse zu erlangen, die zur Suche nach alternativen Materialien, Produkten, Verfahren, usw. aufgewendet werden. Demgegenüber sind Kosten der Entwicklungsphase solche, die die aus der Forschungsphase gewonnenen Erkenntnisse für die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Materialien, Produkten, Verfahren usw. anfallen.
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in das BilMoG ein, beleuchtet den historischen Kontext der Gesetzgebung und erläutert die primären Ziele der Reform sowie den Aufbau der Arbeit.
2 Allgemeine Änderungen durch das BilMoG: Hier werden grundlegende Reformaspekte wie Deregulierungsmaßnahmen, die neue Behandlung der Maßgeblichkeit, Währungsumrechnung und die erweiterte Berichterstattung für kapitalmarktorientierte Gesellschaften dargestellt.
3 Darstellung der Änderungen und Auswirkungen auf den Einzelabschluss: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die bilanzielle Behandlung von Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie komplexen Bereichen wie latenten Steuern und Bewertungseinheiten.
4 Schlussbetrachtung: Das abschließende Kapitel resümiert die Reform, bewertet das Erreichen der Ziele und wagt einen Ausblick auf die Bedeutung des BilMoG als "Spagat zwischen Tradition und Moderne".
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG, Einzelabschluss, Handelsgesetzbuch, HGB, Rechnungslegung, Bewertung, Rückstellungen, Latente Steuern, Aktivierungswahlrecht, Mittelstand, Eigenkapital, Bilanzpolitik, Maßgeblichkeit, Unternehmensführung.
Die Diplomarbeit befasst sich mit den wesentlichen Änderungen, die das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) für die Erstellung von Einzelabschlüssen nach deutschem Handelsrecht mit sich gebracht hat.
Zentrale Themenfelder umfassen die Deregulierung für kleine Unternehmen, die Reform der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die neuen Anforderungen an Anhang und Lagebericht.
Ziel ist es, die Auswirkungen der durch das BilMoG eingeführten Änderungen auf die Praxis der Bilanzierung darzustellen und zu bewerten, inwiefern eine Kostenentlastung und eine Verbesserung der Informationsfunktion erreicht wurden.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse unter Einbeziehung von Gesetzestexten, Regierungsentwürfen, Fachkommentaren und aktuellen wissenschaftlichen Beiträgen zum Bilanzrecht.
Der Hauptteil analysiert spezifisch die Änderungen bei Anlage- und Umlaufvermögen, die bilanziellen Auswirkungen beim Eigenkapital und bei Rückstellungen sowie die Komplexität der neuen latenten Steuern.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie BilMoG, HGB, Rechnungslegung, Bewertung, latente Steuern und Mittelstand charakterisiert.
Der Wegfall ermöglicht die Abkopplung steuerlicher Bilanzpolitik von handelsrechtlichen Ansätzen, was Unternehmen mehr Freiheit bei steuerlichen Wahlrechten gibt, aber zu komplexeren Anforderungen bei der Bilanzierung führt.
Bewertungseinheiten ermöglichen es, Grund- und Sicherungsgeschäfte als Einheit darzustellen, wodurch unrealisierte Verluste im Abschluss vermieden werden können, sofern diese durch gegenläufige Sicherungsinstrumente abgesichert sind.
Der Anhang gewinnt durch das BilMoG massiv an Bedeutung, da er nun detaillierte Angaben zu Verbindlichkeiten, außerbilanziellen Geschäften und weiteren Sachverhalten enthalten muss, die für eine transparente Unternehmensdarstellung entscheidend sind.
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