Bachelorarbeit, 2010
70 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Der lange Weg zur Vorratsdatenspeicherung
2.1 Die Europäische Union und die Richtlinie 2006/24/EG
2.1.1 Vor dem 11. September 2001
2.1.2 Nach den Anschlägen vom 11. September 2001
2.1.3 Nach den Madrider Zuganschlägen vom 11. März 2004
2.1.4 Nach den Londoner Anschlägen vom 07. Juli 2005
2.2. Deutschland und das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
3. Absehbares Scheitern
3.1 Eine kurze Definition der Vorratsdatenspeicherung
3.2 Kritische Betrachtung
3.2.1 Unstimmigkeiten in Bezug auf Europäisches Vertragsrecht
3.2.2 Verstoß gegen das Grundgesetz für die BRD
3.2.3 Viele Daten, nicht normierte Sicherung, hohe Kosten
3.2.4 Mögliche Bildung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen
3.2.5 Leichte Umgehbarkeit
3.2.6 Schwerwiegende Folgen
4. Vorratsdatenspeicherung und Vetospielertheorem
4.1 Definition
4.2 Anwendung
4.2.1 Europäische Union: Der Druck des Rates
4.2.2 Deutschland: Umweg über Europa
5. Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts
5.1 Verfassungsbeschwerden
5.2 Einstweilige Anordnung vom 11. März 2008
5.3 Wiederholung und Ausweitung der einstweiligen Anordnung
5.4 Endgültige Entscheidung vom 02. März 2010
5.5 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
6. Schlussteil
7. Kurzer Ausblick auf die Online-Durchsuchung
Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch die Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, analysiert den Einfluss europäischer Richtlinien sowie die machtpolitischen Prozesse hinter der Einführung und setzt sich detailliert mit den verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen auseinander.
3.2.1 Unstimmigkeiten in Bezug auf Europäisches Vertragsrecht
Wie bereits geklärt, legten Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien im April 2004, kurz nach den terroristischen Anschlägen in Madrid, den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung gemäß Art. 34 EUV vor. Die für einen Rahmenbeschluss im Rahmen der dritten Säule erforderliche einstimmige Mehrheit ließ sich jedoch nicht finden. Außerdem stellte das EU-Parlament eine Unvereinbarkeit mit europäischem Vertragsrecht fest, solange sich ein Rahmenbeschluss auf Art. 34 EUV stützen und dabei Maßnahme zur Änderung bestehender EU-Richtlinien, so bspw. so genannten Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG beinhalten würde. Hierbei nämlich schütze Art. 47 EUV den gemeinschaftlichen Besitzstand und damit auch bereits vorhandene Richtlinien, sodass ein Rechtsakt zur Binnenmarktharmonisierung demnach einer Ermächtigung innerhalb der ersten Säule nach Art. 95 EGV bedürfe.
Deshalb entwickelte die Europäische Kommission im September 2005 den Entwurf einer Richtlinie im Rahmen der ersten Säule, die sich im Gegensatz zu einem Rahmenbeschluss auch über einen Mehrheitsentscheid verabschieden ließ. Die Kommission vertrat dabei die Ansicht, dass das Erheben und Speichern von Kommunikationsdaten im Rahmen einer Tätigkeit aus dem Gemeinschaftsbereich geschehe, sodass eine gesetzliche Angleichung der jeweiligen Vorschriften der einzelnen Mitgliedsstaaten geboten sei und sich dies dementsprechend mit Art. 95 EGV rechtfertigen ließe. Dabei sützte sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur Angleichung strafrechtlicher Normen der Mitgliedsstaaten zum Umweltschutz vom 13. September 2005. Hierin stellte das Gericht fest, dass für Straf- und Prozessrecht grundsätzlich nicht das Gemeinschaftsrecht gelte, es dem Gemeinschaftsgesetzgeber aber möglich sei, Maßnahmen des Strafrechts auch im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zu erlassen, wenn diese unerlässlich seien, um die volle Wirksamkeit einer Rechtsnorm zu gewährleisten.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung und die gesellschaftliche Debatte rund um die Vorratsdatenspeicherung sowie die Motivation der vorliegenden Arbeit.
2. Der lange Weg zur Vorratsdatenspeicherung: Dieses Kapitel zeichnet die schrittweise Einführung der Speicherpflicht auf europäischer Ebene und die Entwicklung der deutschen Gesetzgebung unter dem Einfluss von EU-Vorgaben nach.
3. Absehbares Scheitern: Hier erfolgt eine kritische Analyse der Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich rechtlicher, technischer und datenschutzrechtlicher Mängel sowie ihrer praktischen Wirksamkeit.
4. Vorratsdatenspeicherung und Vetospielertheorem: Dieses Kapitel nutzt das Vetospielertheorem, um die machtpolitischen Entscheidungswege und Aushandlungsprozesse auf europäischer und nationaler Ebene zu erklären.
5. Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts: Eine detaillierte Darstellung der verfassungsrechtlichen Klagen und der maßgeblichen Urteile, die zur Aussetzung und schließlich zur Nichtigerklärung des Gesetzes führten.
6. Schlussteil: Das Kapitel resümiert die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zur kritischen Bewertung der Gesetzgebung und der Rolle der verschiedenen Akteure.
7. Kurzer Ausblick auf die Online-Durchsuchung: Ein kurzer Ausblick, der Parallelen zwischen der Vorratsdatenspeicherung und der Online-Durchsuchung zieht und die rechtliche Unsicherheit beider Maßnahmen verdeutlicht.
Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung, Bundesverfassungsgericht, Datenschutz, Grundgesetz, Telekommunikationsüberwachung, EU-Richtlinie, Vetospielertheorem, Grundrechte, informationelle Selbstbestimmung, Fernmeldegeheimnis, Strafverfolgung, Terrorismusbekämpfung, Sicherheitspolitik.
Die Arbeit befasst sich mit der gesetzlichen Einführung und der verfassungsrechtlichen Aufarbeitung der Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten in Deutschland unter Einbeziehung des europäischen Rechtsrahmens.
Zentral sind die Analyse des Gesetzgebungsprozesses, die kritische Betrachtung der Verhältnismäßigkeit sowie die Untersuchung der politischen Entscheidungsstrukturen mittels theoretischer Modelle.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch politische Entscheidungsprozesse und das Ausnutzen europäischer Vorgaben (der "Umweg über Europa") Gesetze verabschiedet wurden, die in ihrer Form tiefgreifend in Grundrechte eingriffen und schließlich durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert werden mussten.
Die Arbeit nutzt neben der Analyse einschlägiger Fachliteratur und juristischer Quellen das Vetospielertheorem nach George Tsebelis, um die machtpolitischen Aushandlungsprozesse systematisch zu untersuchen.
Im Hauptteil werden sowohl die historische Genese der Richtlinie 2006/24/EG als auch die spezifischen deutschen Gesetzesinitiativen und die Rolle der verschiedenen politischen Akteure sowie das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts detailliert beleuchtet.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Grundrechte, Bundesverfassungsgericht und Vetospielertheorem charakterisiert.
Es ermöglichte ein besseres Verständnis dafür, warum bestimmte politische Akteure wie der Rat der EU oder die deutsche Bundesregierung ihre Ziele trotz anfänglicher Widerstände oder fehlender Mehrheiten durchsetzen konnten.
Das Gericht fungierte als entscheidende Instanz, die durch einstweilige Anordnungen und schließlich durch das Urteil vom 02. März 2010 die verfassungswidrige deutsche Umsetzung der Richtlinie stoppte und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen zwang.
Dieser Begriff beschreibt das Vorgehen, nationale Widerstände gegen die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen, indem man auf europäischer Ebene Fakten schuf, die dann als zwingende Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt werden mussten.
Die Arbeit zieht eine inhaltliche Verbindung zur Online-Durchsuchung, da beide Maßnahmen ähnliche Problematiken hinsichtlich der Grundrechtskonformität, des staatlichen Zugriffs auf private Daten und der Notwendigkeit richterlicher Kontrolle aufweisen.
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