Bachelorarbeit, 2015
49 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Urteil Cartesio des Europäischen Gerichtshofs und dessen Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht. Das Hauptziel der Arbeit ist es, die Haltung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit zu analysieren und aufzuzeigen, wie diese Freiheit situationsabhängig auszulegen ist, um die daraus resultierenden Implikationen für die Mitgliedstaaten und Unternehmen zu beleuchten.
Die Sitzverlegung nach Artikel 49 und 54 AEUV
Zur Klärung, ob eine Gesellschaft trotz Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat dennoch den Personalstatut des anderen Staates beibehalten kann, verweist der Europäische Gerichtshof auf ein früheres Urteil Daily Mail & General Trust plc.33. Er hebt speziell Rn. 19 und 20 des besagten Urteils hervor, welche die Entscheidung des vorlegenden Gerichts bestätigt. Die damalige Ansicht des EuGH war, dass eine Gesellschaft, die jenseits des Rechts, das seine Gründung und Existenz regelt, keine Realität hat.34 Diese Ansicht vertritt der EuGH auch in dem Fall Cartesio. Weiterhin führt der EuGH an, dass es mit Gemeinschaftsrecht konform ist, wenn die Mitgliedstaaten unterschiedliche Definitionen bezüglich des Sitzes einer Gesellschaft haben und eine Sitzverlegung daher erhebliche Unterschiede im Recht der einzelnen Mitgliedstaaten haben kann. Somit kann die Verlegung des Sitzes die Liquidation der Gesellschaft nach sich ziehen.35
Diese Unterschiede in der Definition des Gesellschaftssitzes auf Grundlage des Art. 54 AEUV sind dem EuGH sowohl im Fall Cartesio als auch in den Fällen Daily Mail & General Trust plc.36 und Überseering37 bekannt. Eine Lösung diesbezüglich ist jedoch nach Auffassung des EuGH nur durch Rechtsetzung oder Vertragsschlusses möglich.38 Der Mangel an einer einheitlichen Definition führt auch dazu, dass zunächst mit nationalem Recht geprüft werden muss, ob die Gesellschaft, die sich auf die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV (ex-Art. 43 EGV) bezieht, unter die Vorschrift des Art. 54 AEUV (ex-Art. 48 EGV) fällt und sich überhaupt einer Beschränkung gegenüber sieht.39
Hier wird die Grenze der Niederlassungsfreiheit klar erkennbar. Mitgliedstaaten können Anknüpfungspunkte fest machen, die eine Gesellschaft als gegründet anerkennen lassen. Dies gilt aber auch für Punkte, die für den Erhalt des Personalstatuts des jeweiligen nationalen Rechts eingehalten werden müssen. Somit kann ein Mitgliedstaat es den Gesellschaften, die nach seinem Recht gegründet wurden verbieten, durch Wegzug in einen anderen Mitgliedstaat weiterhin als Gesellschaft seines Rechts zu existieren.40
1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung des europäischen Gesetzgebers für das Steuerrecht und die Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit, dar und führt in die Analyse des Cartesio-Urteils ein, um dessen Auswirkungen auf das deutsche Recht zu untersuchen.
2 Das Cartesio-Urteil: Dieses Kapitel beschreibt den Sachverhalt des Cartesio-Falles, die relevanten internationalen Rechtsgrundlagen wie die Niederlassungsfreiheit und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei Vorabentscheidungen, sowie die konkreten Fragestellungen und die Stellungnahme des EuGH zur Sitzverlegung von Gesellschaften.
3 Cartesio - Kritisch betrachtet: Das Kapitel beleuchtet die kritischen Ansichten zum Cartesio-Urteil, vergleicht die Sichtweisen des Generalanwalts und des EuGH und diskutiert, ob das Urteil den Mitgliedstaaten einen "Freibrief" für Wegzugsfälle gibt und welche Bedeutung es für das deutsche Recht hat, inklusive Formwechsel und EU-Richtlinien zur Sitzverlegung.
4 Fallkonstruktionen: Hier werden zwei detaillierte Fallkonstruktionen (B.V. & Co. KG und GmbH & Co. KG) analysiert, um die praktischen Auswirkungen des Cartesio-Urteils auf das deutsche Steuersystem zu verdeutlichen, insbesondere hinsichtlich Gesellschaftskonstruktionen, Sitzverlegung und grenzüberschreitenden Insolvenzen.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, betont die Notwendigkeit klarer Gesetze auf EU- und nationaler Ebene zur Niederlassungsfreiheit und diskutiert das Spannungsfeld zwischen der Förderung des Binnenmarktes und dem Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern.
Cartesio-Urteil, Niederlassungsfreiheit, Europäischer Gerichtshof (EuGH), Steuerrecht Deutschland, Gesellschaftsrecht, Sitzverlegung, Gründungstheorie, Sitztheorie, grenzüberschreitende Umwandlung, Insolvenzrecht, B.V. & Co. KG, GmbH & Co. KG, Europäische Union (EU), AEUV, Unternehmensmobilität
Die Arbeit analysiert das Urteil Cartesio des Europäischen Gerichtshofs und dessen weitreichende Auswirkungen auf die Auslegung der Niederlassungsfreiheit im EU-Recht sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für das deutsche Steuer- und Gesellschaftsrecht.
Zentrale Themenfelder sind das EU-Gesellschaftsrecht, insbesondere die Niederlassungsfreiheit, das deutsche Steuerrecht im Kontext grenzüberschreitender Sachverhalte, die EuGH-Rechtsprechung und die Problematik der Sitzverlegung und Insolvenz bei Kapital- und Personengesellschaften.
Das primäre Ziel ist es, die Haltung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit anhand des Cartesio-Urteils zu verdeutlichen und aufzuzeigen, wie diese Freiheit situationsabhängig auszulegen ist, sowie die Auswirkungen auf das deutsche Recht zu untersuchen.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung, der europäischen und nationalen Gesetzesgrundlagen sowie der wissenschaftlichen Literatur. Es werden zudem konkrete Fallkonstruktionen zur Veranschaulichung der praktischen Auswirkungen herangezogen.
Der Hauptteil behandelt das Cartesio-Urteil im Detail, einschließlich des Sachverhalts, der internationalen Rechtsgrundlagen und der Fragestellung an den EuGH. Es folgt eine kritische Betrachtung des Urteils und seine Bedeutung aus deutscher Sicht, ergänzt durch detaillierte Fallkonstruktionen zu Sitzverlegung und Insolvenz von Gesellschaften.
Schlüsselwörter sind: Cartesio-Urteil, Niederlassungsfreiheit, Europäischer Gerichtshof, Steuerrecht Deutschland, Gesellschaftsrecht, Sitzverlegung, Gründungstheorie, Sitztheorie, grenzüberschreitende Umwandlung, Insolvenzrecht, B.V. & Co. KG, GmbH & Co. KG, Europäische Union, AEUV, Unternehmensmobilität.
Das Cartesio-Urteil bekräftigt die Möglichkeit für deutsche Personengesellschaften, ihren Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen, solange der Satzungssitz im Inland bleibt. Bei einer vollständigen Sitzverlegung mit Identitätswahrung im deutschen Recht besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, um einen identitätswahrenden Formwechsel ohne Liquidation zu ermöglichen, da der deutsche Gesetzgeber die Sitztheorie verfolgt.
Der EuGH unterscheidet zwischen dem Wegzug einer Gesellschaft, die ihr ursprüngliches Personalstatut beibehalten möchte, und dem Wegzug, bei dem die Gesellschaft eine Änderung ihres anwendbaren Rechts und somit eine Anpassung an das Recht des Zuzugsstaates anstrebt. Letzteres ist im Rahmen der Niederlassungsfreiheit grundsätzlich zulässig, sofern der Gründungsstaat die Umwandlung nicht durch eine Liquidation verhindert.
Bei der grenzüberschreitenden Insolvenz einer B.V. & Co. KG können Zuständigkeitslücken entstehen, wenn der Interessensschwerpunkt nicht eindeutig in einem Mitgliedstaat liegt. Deutsche Gläubiger könnten durch das niederländische Insolvenzrecht schlechter gestellt werden, können aber unter Umständen ein Partikularinsolvenzverfahren in Deutschland beantragen, wenn eine Niederlassung der Gesellschaft in Deutschland besteht.
Das Cartesio-Urteil bestätigt, dass die Mitgliedstaaten selbst bestimmen können, nach welchen Kriterien eine Gesellschaft als gegründet anerkannt wird und unter welchem Recht sie existiert. Für Deutschland, das die Sitztheorie anwendet, bedeutet dies, dass eine Gesellschaft ihren Sitz im Inland haben muss, um ihre deutsche Rechtsform zu behalten, was bei Sitzverlegung ins Ausland eine Liquidation zur Folge haben kann, es sei denn, es erfolgt ein formwechselnder Umzug in eine Rechtsform des Zuzugsstaates.
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