Diplomarbeit, 2009
62 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 „Der Papst wählt nicht“ – Theologische Diskussion
2.1 Das Verhältnis der katholischen Kirche zur Demokratie
2.2 Das Neutralitätsgebot des Vatikans
2.3 Der Vertreter Jesu Christi als weltlicher Wähler?
3 Rechtliche Diskussion
3.1 Wahlrecht des Papstes bei der Bundestagswahl
3.1.1 Allgemeine Wahlrechtsvoraussetzungen
3.1.2 Benedikt XVI. – noch immer ein Deutscher?
3.1.2.1 Die vatikanische „Leihstaatsbürgerschaft“
3.1.2.1.1 Rechtliche Grundlagen
3.1.2.1.2 Besonderheiten
3.1.2.2 Vom Kardinal zum Papst: Verlust des Wahlrechts?
3.1.2.2.1 Die rechtliche Stellung eines Kardinals
3.1.2.2.2 Die rechtliche Stellung des Papstes
3.1.2.2.3 Darf ein Staatsoberhaupt ein Staatsoberhaupt wählen?
3.1.2.2.3.1 Der Heilige Stuhl und die Vatikanstadt
3.1.2.2.3.2 Ist der Vatikan ein „echter“ Staat?
3.1.2.2.3.3 Politik-philosophische Diskussion
3.1.2.2.4 Automatische Ausbürgerung durch Wahl zum Papst?
3.1.2.3 § 25 Abs. 1 StAG – einschlägig auch für Benedikt XVI.?
3.1.2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen
3.1.2.3.2 Ist die Annahme der Wahl ein „Antrag“ zur Ausbürgerung?
3.2 Wahlrecht des Papstes bei der Bayerischen Landtagswahl
3.2.1 Allgemeine Wahlrechtsvoraussetzungen
3.2.2 Benedikt XVI. – noch immer ein Bayer?
3.3 Wahlrecht des Papstes bei der Kommunalwahl
3.3.1 Allgemeine Wahlrechtsvoraussetzungen
3.3.2 Der Papst als „Unionsbürger“?
3.3.3 Das Problem des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen
4 Abschließende Beurteilung
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Klärung der Forschungsfrage, ob der amtierende Papst, namentlich Benedikt XVI., aufgrund seiner besonderen geistlichen und staatlichen Ämter rechtlich zur Teilnahme an Wahlen in Deutschland berechtigt ist, unter Berücksichtigung sowohl theologischer als auch völker- und staatsrechtlicher Aspekte.
3.1 Wahlrecht des Papstes bei der Bundestagswahl
Bei der Frage, ob der Papst sein Kreuz auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl machen dürfte, ist mehreren Problemen nachzugehen. Im Zentrum steht die Behandlung der Thematik, ob Benedikt XVI. noch immer ein Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist. Im November 2005 hatte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele bereits schriftlich die Bundesregierung um die Klärung dieser Frage gebeten, worauf diese antwortete der Papst sei ein „Sonderfall“ und habe die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren.30 Im Folgenden wird dies näher erläutert, wobei deutlich gemacht werden soll, dass diese Feststellung keineswegs unumstritten ist.
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob Papst Benedikt XVI. angesichts seines Wohnsitzes in der Vatikanstadt und seines Amtes an Wahlen in Deutschland teilnehmen darf, ausgehend von einem Pressebericht über die anstehende Kommunalwahl 2008.
2 „Der Papst wählt nicht“ – Theologische Diskussion: Hier wird untersucht, ob theologische Gründe oder das Neutralitätsgebot des Vatikans einer Beteiligung des Kirchenoberhaupts an demokratischen Wahlen entgegenstehen.
3 Rechtliche Diskussion: Dieser Hauptteil analysiert differenziert die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie die Frage nach dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Papst.
4 Abschließende Beurteilung: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen: Der Papst ist weiterhin wahlberechtigt für Bundestagswahlen, erfüllt jedoch aufgrund des fehlenden tatsächlichen Aufenthalts im Inland die Voraussetzungen für Kommunal- und Landtagswahlen nicht.
Wahlrecht, Völkerrecht, Papst, Vatikan, Staatsbürgerschaft, Kirche, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Staatsangehörigkeit, Benedikt XVI., Demokratie, Neutralitätsgebot, Grundgesetz, StAG
Die Diplomarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Teilnahme von Papst Benedikt XVI. an verschiedenen Wahlen in Deutschland.
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen Kirche und Demokratie, das völkerrechtliche Neutralitätsgebot sowie das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht.
Darf Papst Benedikt XVI. trotz seiner herausragenden Stellung als Kirchenoberhaupt und Staatsoberhaupt des Vatikans sein Wahlrecht in Deutschland ausüben?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltende Gesetze (u.a. BWG, StAG, Grundgesetz) auf den Einzelfall des Papstes anwendet und durch eine Analyse der Fachliteratur ergänzt wird.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theologische Reflexion sowie eine detaillierte rechtliche Prüfung, unterteilt in die Wahlarten Bundestag, Landtag und Kommunalwahl.
Schlüsselwörter sind unter anderem Wahlrecht, Völkerrecht, Papst, Vatikan, Staatsangehörigkeit und Demokratie.
Ja, der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Papst durch die Annahme seines Amtes nicht automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat.
Ja, laut der abschließenden Beurteilung der Arbeit steht rechtlich nichts gegen eine Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl.
Dies scheitert an der Voraussetzung des tatsächlichen Schwerpunkts der Lebensbeziehungen, da dieser aufgrund des Amtsantritts in Rom nicht mehr in der Gemeinde Pentling liegt.
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