Masterarbeit, 2016
132 Seiten, Note: 8,0
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit dem Konzept der Bildungsgerechtigkeit im Kontext der hessischen Volkshochschulen, der größten Organisation der Erwachsenenbildung. Das Hauptziel der Arbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern der Begriff der Bildungsgerechtigkeit in den Leitbildern dieser Institutionen dargestellt wird und welche Rolle die Volkshochschulen zur Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit spielen können. Die Arbeit geht der Frage nach, was Bildungsgerechtigkeit bedeutet und wie Volkshochschulen diesen Begriff in ihren Leitbildern kommunizieren.
1.1 Bildungsgerechtigkeit als eigenständige Kategorie
STOJANOV beschreibt die Beobachtung von FORST, dass eine Pluralisierung des Gerechtigkeitsbegriffs in den letzten Dekaden beobachtet wurde. Hierbei erläutert FORST, dass durch die pluralisierende Öffnung Gegenstände der Gerechtigkeit und die ethischen sowie moralischen unterschiedlichen Gerechtigkeitssphären, wie z.B. Wirtschaft, Bildung, Gesundheitsversorgung und Generationsverhältnis, einhergehen muss. Bei den Gegenständen der Gerechtigkeitsbegriff handelt es sich hierbei um: Grundrechte, Bedürfnisse, Verdienste. Darüber hinaus erwähnt STOJANOV welche Vorteile die Pluralisierung hat: „Obwohl diese Pluralisierung nicht notwendig zur Verwerfung monistischer Gerechtigkeitsprinzipien führen muss, sensibilisiert sie zumindest für die Frage, ob „gerecht“ im Kontext von Bildungsinstitutionen dasselbe bedeutet wie „gerecht“ im Kontext von etwa Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ STOJANOV betont, dass die meisten Sozialwissenschaftler die Intention besitzen, dass Gerechtigkeit im Berufsleben so interpretiert werden muss, dass die Aufstiegsmöglichkeiten und Teilhabe an materiellen Gütern durch Leistung erbracht werden müssen: „Teilen die meisten von uns die Intuition, dass Gerechtigkeit im Berufsleben vor allem bedeutet, dass jede/r den Anteil an materiellen Gütern und die Aufstiegsmöglichkeiten erhält, die er oder sie sich durch seine oder ihre Leistungen verdient hat, so ist diese Gerechtigkeitsverständnis aus mindestens zwei Gründen nicht ohne weiteres auf den Kontext von Bildungsinstitutionen übertragbar.“ Die zwei Gründe die STOJANOV hiermit meint sind: 1. Die Bildungsleistungen von Kindern und Jugendlichen, deren Faktoren vom sozioökonomischem Status und von den Erziehungspraktiken ihrer Eltern abhängig sind, aber nicht in der Macht der Betroffenen stehen. Hierbei weist STOJANOV drauf hin, dass in diesem Fall das Gerechtigkeitsprinzip „gleiche Belohnung für gleiche Leistung“ nicht verstanden bzw. aufgehen kann. 2. Die schulpflichtige Kinder, die grundsätzlich nicht als autonome Subjekte anzusehen sind, die aber als vollständige Verantwortliche für ihr bildungsrelevantes Handeln zu betrachten sind. Ein Handeln, welches hierbei das Niveau ihrer Bildungsleistungen entspricht. Für die schulische Bildung besteht nach STOJANOV’s Meinung primär die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zur einen Subjektautonomie und zur Verantwortungsfähigkeit hinzuführen. Zusätzlich sieht STOJANOV die Bildung als „gewaltigen Reduktionismus“. Hierbei bezeichnet STOJANOV Bildung als „Gut“ bzw. Ware, wie etwa das Einkommen, das sich als teilbar und Materielles auffassen lässt. Unterrichtseinheiten, Bücher, Lernmaterial, Arbeitszeit von Lehrkräften, etc. sind „Mittel“, die für den Einzelnen nach bestimmten Verteilungsschlüsseln zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies sind Ressourcen, die Bildung gewähren oder ermöglichen sollen. Auch betont STOJANOV, dass die Bildung selbst, nicht als ein „Gut“ sondern eher als ein Entwicklungsprozess des Individuums bezeichnet werden soll:
Einleitung: Stellt die Forschungsfrage, die Relevanz der Bildungsgerechtigkeit im Kontext der Volkshochschulen und das methodische Vorgehen dar, welches sich auf eine Leitbildanalyse stützt.
1. Bildungsgerechtigkeit: Bedeutungsdimensionen und normative Implikationen: Erläutert die verschiedenen Bedeutungen des Begriffs Bildungsgerechtigkeit im bildungspolitischen Diskurs und seine normativen Auswirkungen.
2. Chancen-, Verteilungs-, Teilhabe-, und Anerkennungsgerechtigkeit: Differenziert die verschiedenen Unterkategorien der Bildungsgerechtigkeit und deren spezifische Implikationen im Bildungsbereich.
3. Erwachsenenbildung: Definiert Erwachsenenbildung, beleuchtet deren historische Wurzeln und stellt die verschiedenen Einrichtungen dieses Bildungsbereichs vor.
4. Volkshochschule: Charakterisiert die Volkshochschule als größte Organisation der Erwachsenenbildung und zeichnet ihre geschichtliche Entwicklung nach.
5. Leitbilder: Untersucht den Ursprung und die Entwicklung des Leitbildbegriffs aus sozialwissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht sowie dessen Rolle in hessischen Volkshochschulen.
6. Methodisches Vorgehen: Beschreibt die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring als Methode zur Untersuchung der Leitbilder der hessischen Volkshochschulen und die Entwicklung der Analysekategorien.
7. Darstellung der Ergebnisse: Präsentiert die Resultate der Leitbildanalyse im Hinblick auf die Verankerung von Chancen-, Verteilungs-, Teilhabe- und Anerkennungsgerechtigkeit in den Leitbildern.
8. Zusammenfassung und Fazit: Fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen, reflektiert die Problematik der Bildungsgerechtigkeit als Ware und bietet eine persönliche Sichtweise auf die Gesamtheit der Fragestellung.
Bildungsgerechtigkeit, Volkshochschulen, Leitbildanalyse, qualitative Inhaltsanalyse, Erwachsenenbildung, Chancengerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit, Teilhabegerechtigkeit, Anerkennungsgerechtigkeit, Hessisches Weiterbildungsgesetz, Marketing, Bildungspolitik, Subjektautonomie, Bildungsmedien, Lebenslanges Lernen.
Die Arbeit analysiert das Konzept der Bildungsgerechtigkeit im Kontext hessischer Volkshochschulen und untersucht, wie dieses Konzept in deren Leitbildern abgebildet wird.
Die zentralen Themenfelder sind Bildungsgerechtigkeit, die Rolle der Volkshochschulen in der Erwachsenenbildung, Leitbilder von Organisationen und die differenzierten Konzepte von Gerechtigkeit wie Chancen-, Verteilungs-, Teilhabe- und Anerkennungsgerechtigkeit.
Das primäre Ziel ist es, die Darstellung des Begriffs Bildungsgerechtigkeit in den Leitbildern der hessischen Volkshochschulen zu untersuchen. Die Forschungsfrage lautet: "Inwiefern wird der Begriff Bildungsgerechtigkeit in den Leitbildern der hessischen Volkshochschulen" dargestellt?
Die Arbeit verwendet eine Leitbildanalyse, die sich an die qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring anlehnt.
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen der Bildungsgerechtigkeit und ihrer Unterkategorien, die Erwachsenenbildung, die Volkshochschulen sowie die Entwicklung und Funktion von Leitbildern aus verschiedenen Perspektiven.
Die Arbeit wird charakterisiert durch Schlüsselwörter wie Bildungsgerechtigkeit, Volkshochschulen, Leitbildanalyse, qualitative Inhaltsanalyse, Erwachsenenbildung, Chancen-, Verteilungs-, Teilhabe- und Anerkennungsgerechtigkeit.
Der Begriff wird als "unscharfes Profil" beschrieben, da es eine hohe Vielfalt an Definitionen gibt und seine Verwendung im bildungspolitischen Diskurs oft diffus ist, was eine Systematisierung erschwert.
Laut der Analyse dienen Leitbilder den Volkshochschulen dazu, ihr Profil und ihre Philosophie zu definieren, Bildungsangebote zu sichern und ihre Leistung gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen. Sie haben oft einen Marketingansatz.
Die Analyse ergab, dass der finanzielle Aspekt dazu führt, dass Bildung in den Leitbildern oft als "Ware" behandelt wird und die Utopie "Bildung für Alle" dadurch beeinflusst wird, da die VHS von der finanziellen Investition der Kursteilnehmer abhängig ist.
Die konkreten Unterbegriffe, die in der Analyse als Kategorien dienten, sind Chancen-, Verteilungs-, Teilhabe- und Anerkennungsgerechtigkeit.
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