Diplomarbeit, 2010
103 Seiten, Note: 1,7
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Bilanzierung latenter Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Sie analysiert die Entstehung und Bedeutung latenter Steuern, die verschiedenen Konzepte und Methoden ihrer Abgrenzung sowie die Bilanzierungsvorschriften im Einzel- und Konzernabschluss.
Die Einleitung stellt die Problemstellung der Arbeit vor und skizziert den Gang der Untersuchung. Kapitel 2 erläutert das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und seine Zielsetzung. Kapitel 3 behandelt die theoretischen Grundlagen der Steuerabgrenzung, einschließlich der Entstehung und Bedeutung latenter Steuern, der Abgrenzungskonzepte und -methoden sowie der Klassifizierung von Differenzen. Kapitel 4 beleuchtet die Bilanzierung latenter Steuern im Einzelabschluss nach § 274 HGB, wobei insbesondere die Bedeutung latenter Steuern nach BilMoG, der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis latenter Steuern sowie spezielle Anwendungsfälle betrachtet werden. Kapitel 5 widmet sich den Besonderheiten bei Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB und analysiert die steuerlichen Besonderheiten sowie deren Auswirkungen auf die Ermittlung latenter Steuern. Kapitel 6 behandelt die Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss nach § 306 HGB und untersucht den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis latenter Steuern im Konzernabschluss. Die Schlussbetrachtung fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Latente Steuern, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Steuerabgrenzung, Differenzen, Einzelabschluss, Konzernabschluss, Personengesellschaften, Mitunternehmer, Steuerliche Besonderheiten, Konsolidierungsmaßnahmen, Outside basis differences.
Das BilMoG führte die Neufassung der §§ 274 und 306 HGB ein, stellte auf das bilanzorientierte Temporary-Konzept um und erweiterte die Ausweis- und Anhangangaben erheblich.
Während das Timing-Konzept auf Differenzen in der GuV abstellt, betrachtet das Temporary-Konzept alle Abweichungen zwischen den Buchwerten der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.
Nein, für aktive latente Steuern besteht ein Ansatzwahlrecht, während für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht besteht.
Bei Personengesellschaften müssen Besonderheiten wie Ergänzungs- und Sonderbilanzen sowie die Ebene der Mitunternehmer bei der Ermittlung berücksichtigt werden.
Gewinne, die aus der Aktivierung latenter Steuern resultieren, unterliegen einer Ausschüttungssperre, um den Gläubigerschutz zu wahren.
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