Masterarbeit, 2025
87 Seiten, Note: 2,0
Diese Masterarbeit untersucht die gesetzlichen, verfassungsrechtlichen und systematischen Vorgaben zur Buchwertfortführung gemäß § 6 Abs. 5 EStG. Insbesondere wird die neue Bestimmung in § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG kritisch beleuchtet, um festzustellen, ob eine Ausweitung auf andere Fallgruppen wie nichtbeteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaften oder Einbringungen gegen Gesellschaftsrechte rechtlich und verfassungsrechtlich sinnvoll sowie im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien des Steuerrechts wäre. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob die Norm des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG auf nicht beteiligungsidentische SPG oder Einbringungen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ausgeweitet werden kann.
Bisheriger Ausschluss von Transfers zwischen Schwesterpersonengesellschaften
SPG sind zwei oder mehr Personengesellschaften, an denen dieselben Personen ganz oder teilweise beteiligt sind. Charakteristisch ist die Personenidentität der Gesellschafter bei gleichzeitiger Vermögenstrennung der einzelnen Gesellschaften, d. h., die Finanzverwaltung setzt hier regelmäßig auch Quotenidentität voraus, was sich im Wort der Beteiligungsidentität niederschlägt.107 Quotenidentität liegt vor, wenn die Gesellschafter zweier oder mehrerer Personengesellschaften nicht nur personenidentisch, sondern auch zu exakt denselben Anteilsverhältnissen beteiligt sind.108 Diese Konstellation spielt insbesondere bei der Frage der steuerneutralen Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen SPG eine entscheidende Rolle. Der IV. Senat des BFH hatte bereits 2010 entschieden, dass bei beteiligungsidentischen (= quotenidentischen) SPG eine Buchwertfortführung verfassungsrechtlich geboten sei, da keine interpersonelle Verlagerung stR stattfinde.109 Diese Rechtsprechung wurde durch das BVerfG in seinem grundlegenden Urteil vom 28.11.2023110 bestätigt, das den Ausschluss der Buchwertfortführung in solchen Fällen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) wertete. Die Finanzverwaltung hatte dies zunächst abgelehnt¹¹¹, musste jedoch nach der BVerfG-Entscheidung ihre Auffassung anpassen. Bei nicht quotenidentischen SPG (etwa wenn ein Gesellschafter in der einen Gesellschaft 60% und in der anderen nur 40 % hält) bleibt die Rechtslage dagegen restriktiver, da hier eine Verlagerung stR zwischen unterschiedlichen wirtschaftlichen Bereichen möglich ist. Die Quotenidentität stellt somit einen zentralen Tatbestand für die steuerneutrale Vermögensumschichtung innerhalb konzern- oder familienverbundener Personengesellschaften dar.112 Die Problematik der Übertragung von EWG zwischen SPG soll zunächst anhand eines Beispiels deutlich gemacht werden.
Sachverhalt: Die AB-KG besitzt eine Maschine, die sie nicht mehr benötigt. Diese soll steuerneutral in das BV der AB-OHG übertragen werden. Beide Gesellschaften sind SPG, da die Gesellschafter A und B jeweils zu 50 % an der AB-KG und der AB-OHG beteiligt sind (Quotenidentität). Fraglich ist, ob die Übertragung der Maschine zum Buchwert möglich ist, oder ob stR aufgedeckt werden müssen. Lösung nach alter Rechtslage (vor § 6 Abs. 5 Nr. 4 EStG): Vor der gesetzlichen Klarstellung durch das Urteil des BVerfG vom 28.11.2023113 war die Rechtslage umstritten. Der I. Senat des BFH114 und die Finanzverwaltung115 verneinten eine Buchwertübertragung, da der Wortlaut des § 6 Abs. 5 EStG a. F. diesen Fall nicht regelte und eine Analogie abgelehnt wurde. Der IV. Senat des BFH hingegen116 und Teile der Literatur¹17 befürworteten dagegen eine steuerneutrale Übertragung, da bei quotenidentischen Gesellschaften keine Verlagerung stR auf fremde Steuersubjekte erfolge. In der Praxis setzte sich meist die restriktive Auffassung durch – die Maschine musste zum gemeinen Wert übertragen werden, was zur Aufdeckung stR und damit zu einersteuerpflichtigen Gewinnerhöhung führte.123
Kapitel 1: Einleitung: Stellt den Problemhintergrund der Buchwertfortführung bei Schwesterpersonengesellschaften dar, analysiert die Ziele und Forschungsfragen der Arbeit und beschreibt die Methodik.
Kapitel 2: Grundlagen der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG: Erläutert den Regelungsinhalt der Norm, beleuchtet den bisherigen Ausschluss von Transfers zwischen Schwesterpersonengesellschaften und diskutiert die dogmatische Einordnung der Regelung.
Kapitel 3: Dogmatische Bewertung der Neuregelung: Analysiert die Tatbestandsmerkmale der Norm und deren Restriktivität, prüft die Folgerichtigkeit der Neuregelung sowie das Merkmal der Unentgeltlichkeit und die Beteiligungsidentität, unterbreitet Vorschläge zur Ausweitung der Regelung.
Kapitel 4: Systematische Einordnung: Ordnet den § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG in das System der Einkommensteuer ein, vergleicht ihn mit anderen Begünstigungstatbeständen und erörtert die systematischen Argumente für eine Erweiterung der Norm, sowie die Systematik der Entstrickung und Gleichbehandlung.
Kapitel 5: Verfassungsrechtliche Einordnung der geltenden Regelung: Fasst die verfassungsrechtlichen Anforderungen zusammen, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz, und bewertet die Vereinbarkeit der Regelung mit diesen Prinzipien.
Kapitel 6: Die Körperschaftsklausel des § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG: Untersucht die neu eingeführte Körperschaftsklausel, ihre Ziele, die subjektbezogene Auslegung durch die Finanzverwaltung und die teleologische Reduktion des BFH, sowie die Auswirkungen der BFH-Urteile und die Reaktion des Gesetzgebers.
Kapitel 7: Fazit und Ausblick: Zieht ein Resümee der Arbeit und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen und Reformen bezüglich der Buchwertfortführung und Körperschaftsklausel.
Buchwertfortführung, § 6 Abs. 5 EStG, Jahressteuergesetz 2024, Schwesterpersonengesellschaften, Beteiligungsidentität, Quotenidentität, Unentgeltlichkeit, stillen Reserven, Körperschaftsklausel, Subjektsteuerprinzip, Gleichheitssatz, Art. 3 GG, Umstrukturierung, Steuerneutralität, Finanzverwaltung
Die Arbeit untersucht die gesetzlichen, verfassungsrechtlichen und systematischen Vorgaben zur Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG, insbesondere die Neuregelung durch das JStG 2024 für Übertragungen zwischen Schwesterpersonengesellschaften.
Zentrale Themenfelder sind die Buchwertfortführung von Wirtschaftsgütern, die Übertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften, die Tatbestandsmerkmale der Unentgeltlichkeit und Beteiligungsidentität, die Körperschaftsklausel und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Prinzipien wie dem Gleichheitssatz.
Das primäre Ziel ist zu analysieren, ob die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG angemessen auf beteiligungsidentische SPG beschränkt ist oder auf nichtbeteiligungsidentische SPG oder Einbringungen gegen Gesellschaftsrechte ausgeweitet werden sollte.
Die Arbeit basiert ausschließlich auf einer qualitativen Literatursuche, die einschlägige Rechtsvorschriften, Rechtsprechung des BFH und BVerfG sowie relevante Fachliteratur analysiert.
Der Hauptteil behandelt die Grundlagen der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG, die dogmatische Bewertung der Neuregelung, ihre systematische Einordnung und die verfassungsrechtliche Einordnung der geltenden Regelung sowie die neu eingeführte Körperschaftsklausel.
Schlüsselwörter sind Buchwertfortführung, § 6 Abs. 5 EStG, Jahressteuergesetz 2024, Schwesterpersonengesellschaften, Beteiligungsidentität, Quotenidentität, Unentgeltlichkeit, stillen Reserven, Körperschaftsklausel, Subjektsteuerprinzip, Gleichheitssatz, Art. 3 GG, Umstrukturierung, Steuerneutralität, Finanzverwaltung.
Die Buchwertfortführung war ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG diese Konstellation nicht explizit regelte und die Finanzverwaltung sowie Teile der Rechtsprechung einen Rechtsträgerwechsel annahmen, der eine Gewinnrealisierung erforderte.
Das BVerfG erklärte den Ausschluss der Buchwertfortführung bei beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften als verfassungswidrig (Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG) und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer rückwirkenden Neuregelung.
Unentgeltlichkeit bedeutet, dass für die Übertragung keine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht wird, insbesondere keine Buchung auf Kapitalkonten I, die Gesellschaftsrechte repräsentieren. Kritisiert wird, dass dies die Praxistauglichkeit erheblich einschränkt, da ökonomisch gleichwertige Vorgänge gegen Gesellschaftsrechte ausgeschlossen sind.
Die neue Körperschaftsklausel wird kritisiert, weil sie jede steuerneutrale Übertragung zwischen Körperschaftsteuersubjekten verhindert – selbst ohne Steuervermeidungspotenzial –, was als systemwidrig und potenziell verfassungswidrig erachtet wird, da sie legitime Umstrukturierungen übermäßig belastet.
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