Doktorarbeit / Dissertation, 2011
264 Seiten, Note: Cum laude
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
I Einführung
1 Einführung in das Thema
2 Bedeutung der Forschungsarbeit
3 Forschungsstand
3.1 Zur Literatur über den Umgang mit historischem Unrecht
3.2 Grundlagen zum Verhältnis von Moral und Recht
3.3 Historisches Unrecht
3.4 Grundlagen der juristischen Verfolgung von Völkermordleugnung
3.5 Zu schliessende Forschungslücken
4 Fragestellung, These und Aufbau
II Das Verhältnis von Moral und Recht
1 Das Gute und das Rechte
2 Moral - universell oder wandelbar?
3 Recht als zeitgebundenes Sanktionssystem
4 Recht, Moral und menschliche Verantwortung
III Historisches Unrecht
1 Einführung
2 Natürliche Rechte
3 Natürliches Verbrechen
4 Der Begriff des historischen Unrechts
5 Völkermord als historisches Unrecht
5.1 Zwei historische Beispiele für Völkermorde
5.1.1 Der Holocaust
5.1.2 Der Völkermord an den Armeniern
5.1.3 Rassische Vorurteile und ihre Folgen
5.2 Was kann als Völkermord qualifiziert werden?
6 Fazit
IV Historische Wahrheit und deren Leugnung
1 Einführung
2 Der Begriff der historischen Wahrheit
2.1 Einführung
2.2 Wahrheit und Lüge
2.3 Wissenschaftliche Freiheit
2.4 Bedeutung historischer Wahrheit
2.5 Fazit
3 Erinnerung und historische Wahrheit
3.1 Grundlagen
3.1.1 Unbewältigte Vergangenheit
3.2 Erinnerung
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 Das individuelle Gedächtnis
3.2.3 Kollektives Gedächtnis
3.2.4 Kulturelles Erinnern
3.3 Exkurs: Literarische Texte als Medium kulturellen Erinnerns
3.3.1 Einleitung
3.3.2 Holocaust-Literatur im Kontext von Erinnerung
3.3.3 Literatur als Zeugnis
3.3.4 Funktion des Zeugnisablegens
3.4 Erinnerung und kollektive Identität
3.4.1 Kollektive Identität
3.4.2 Erinnerung als Vergangenheitsbewältigung
3.4.3 Fazit
4 Der Begriff der Völkermordleugnung
4.1 Einführung
4.1.1 Verdrängung und Völkermordleugnung allgemein
4.1.2 Holocaustleugnung
4.1.3 Leugnung des Genozids an den Armeniern
4.2 Wer leugnet – und mit welchen Mitteln?
4.3 Methoden der Völkermordleugnung
4.4 Motive der Leugnung
4.5 Bedeutung der Leugnung
5 Fazit
V Moralische Pflicht der Anerkennung historischen Unrechts
1 Einführung
2 Bedeutung historischer Wahrheit
3 Pflichten gegenüber Toten
4 Fazit
VI Juristische Verfolgung von Völkermordleugnung
1 Einführung
1.1 Allgemeines
1.2 Rechtsprechung der einzelnen Länder
1.2.1 Einleitung
1.2.2 Schweiz
1.2.3 Deutschland
1.2.4 Frankreich
1.2.5 Spanien
1.2.6 Fazit
2 Der liberale Staat
2.1 Liberalismus als Grundpfeiler
2.2 Die liberal verfasste Demokratie
2.3 Liberalismus und Grundrechte
2.3.1 Grundrechte im Konflikt
2.3.2 Schutz der Persönlichkeit
2.3.3 Meinungsäusserungsfreiheit
2.3.4 Fazit
3 Recht, Gesetz und deren Funktion
3.1 Einleitung
3.2 Strafrecht
3.2.1 Einführung
3.2.2 Absolute Strafrechtstheorien
3.2.3 Relative Strafzwecktheorien
3.2.4 Die herrschende Vereinigungstheorie
3.2.5 Funktion des Rechts
3.2.6 Legitimation von Strafe als staatliche Zwangsgewalt
3.3 Fazit
3.4 Völkermordleugnungsparagraph – ja oder nein?
VII Moralische versus juristische Bedeutung historischer Wahrheit
Die Dissertation analysiert das Spannungsfeld zwischen moralischen Anforderungen an den Umgang mit historischem Unrecht und der juristischen Durchsetzbarkeit, insbesondere im Kontext der Völkermordleugnung. Die zentrale Forschungsfrage untersucht, ob aus einer moralischen Verurteilung der Leugnung von Völkermord zwingend eine strafrechtliche Verfolgung resultieren soll oder muss, ohne dabei liberale Grundrechte wie die Meinungsfreiheit zu untergraben.
3.3.3 Literatur als Zeugnis
Als Holocaust-Literatur im engeren Sinne werden autobiographische oder auf eigenen Erfahrungen der schreibenden Individuen basierende Schriften bezeichnet. Diese Gattung der Literatur weist, obwohl alle der gleichen Textsorte der Autobiographie angehören, eine Vielfalt an schöpferischer Ausgestaltung auf und lässt sich nicht auf ein einziges gemeinsames Muster reduzieren. Trotz dieser Diversität, welche ihre Literarizität generiert, lassen sich gemeinsame Kriterien ausmachen, welche sich bei den verschiedenen Texten finden und welche man als spezifisch für den ausdifferenzierten Textkorpus der Holocaust-Literatur konstatieren kann.
Obwohl sich die autobiographischen Schriften auf Erfahrungen stützen, wird sich zeigen, dass in einem wesentlichen Teil eine Lücke besteht, indem die Überlebenden von etwas Zeugnis ablegen, was sie nicht selber durchlebt, sondern nur miterlebt haben: nämlich die Vernichtung. Agamben bezeichnet dies als nicht bezeugbar, Primo Levi äussert sich dazu: Es gibt in jedem Zeugnis noch eine weitere Lücke: Die Zeugen sind per Definition Überlebende, und ihnen allen ist somit in gewissem Masse ein Privileg zuteil geworden. [...] Das Schicksal des gewöhnlichen Häftlings hat niemand erzählt, weil es für ihn nicht möglich war, körperlich zu überleben. Der gewöhnliche Häftling ist auch von mir beschrieben worden, wenn ich von den „Muselmännern“ berichte; die „Muselmänner“ selbst jedoch haben sich nicht geäussert.
Elie Wiesel meint offensichtlich dasselbe, wenn er schreibt: Diejenigen, die diese Erfahrung nicht durchgemacht haben, haben keine Ahnung; und diejenigen, die sie durchgemacht haben, werden nichts verlauten lassen, nichts oder fasst nichts, was vollständig wäre. Die Vergangenheit gehört den Toten, und der Überlebende erkennt sich nicht in den Bildern und Verstellungen, die seiner Person zugeschrieben werden. Auschwitz bedeutet Tod, den totalen, absoluten Tod – den Tod des Menschen, den Tod aller Menschen, den Tod der Sprache und der Phantasie, den Tod der Zeit und des Geistes [...].
I Einführung: Einleitung in die Thematik der moralischen und rechtlichen Konsequenzen von Völkermordleugnung in einer liberalen Gesellschaft.
II Das Verhältnis von Moral und Recht: Untersuchung der theoretischen Grundlagen von Recht und Moral sowie deren wechselseitiger Beeinflussung.
III Historisches Unrecht: Klärung des Begriffs historisches Unrecht und Analyse von Völkermord als dessen spezifische Ausprägung.
IV Historische Wahrheit und deren Leugnung: Analyse der Bedeutung von Wahrheit und Erinnerung für das individuelle und kollektive Gedächtnis.
V Moralische Pflicht der Anerkennung historischen Unrechts: Diskussion der moralischen Notwendigkeit, historisches Unrecht öffentlich anzuerkennen.
VI Juristische Verfolgung von Völkermordleugnung: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Sanktionsmöglichkeiten in verschiedenen Staaten.
VII Moralische versus juristische Bedeutung historischer Wahrheit: Zusammenfassende Abwägung der moralischen Pflicht gegenüber dem rechtlich Gebotenen.
Völkermord, Genozid, Leugnung, Historisches Unrecht, Moral, Recht, Meinungsfreiheit, Strafrecht, Holocaust, Armeniergenozid, Erinnerungskultur, Kollektive Identität, Liberalismus, Rechtsstaatlichkeit, Restorative Gerechtigkeit.
Die Dissertation untersucht das ethisch-moralische Problem der Völkermordleugnung und die Frage, welche Konsequenzen aus der Anerkennung eines historischen Unrechts für eine liberale Gesellschaft rechtlich und moralisch zu ziehen sind.
Die Arbeit fokussiert sich auf die Schnittstellen zwischen Moralphilosophie, Rechtswissenschaft und Geschichtspolitik, speziell in Bezug auf den Holocaust und den Völkermord an den Armeniern.
Das Ziel ist zu ergründen, ob die moralische Verurteilung der Völkermordleugnung auch eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigt, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit unverhältnismäßig zu verletzen.
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische und theoretische Analyse, die auf der Auseinandersetzung mit Standardwerken der Moralphilosophie sowie einer Untersuchung der Rechtspraxis in ausgewählten Staaten basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begründung von historischem Unrecht, die Analyse der Bedeutung von Erinnerung und historischer Wahrheit sowie die Diskussion juristischer Verfolgungsansätze im liberalen Rechtsstaat.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Völkermordleugnung, historische Wahrheit, Erinnerungskultur, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und moralische Pflicht bestimmt.
Die Autorin argumentiert, dass ein solcher Paragraph im liberalen Rechtsstaat schwer zu begründen und letztlich unnötig ist, da bestehende Rechtsnormen, wie etwa solche zum Schutz der Persönlichkeit und Menschenwürde, bereits ausreichend Möglichkeiten bieten.
Der Holocaust dient als paradigmatisches Beispiel und „Negativfolie“ für die moralische Verurteilung, wird aber in der Arbeit in einen größeren Kontext eingebettet, um die Problematik der Opferhierarchien und der allgemeinen Identitätsbildung durch historische Ereignisse zu diskutieren.
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