Bachelorarbeit, 2013
61 Seiten, Note: 1,3
Diese Bachelor-Arbeit untersucht, warum das Phänomen Trans* die binäre Zweigeschlechterordnung nicht in Frage stellt und an vielen Stellen nicht stellen kann. Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Trans* durch rechtliche Regelungen und das Gesundheitssystem auf eine Weise organisiert und normiert wird, die es Trans*-Personen erschwert, diese Ordnung zu hinterfragen, und welche Folgen dies für ihre Lebensrealität hat.
2. Pathologisierung, Binarität und Dauerhaftigkeit
Die weiteren Voraussetzungen nach § 1 und § 8 TSG beziehen sich auf die Art und Weise, wie und seit wann sich das Trans*-Empfinden der antragstellenden Person zeigt und auswirkt. So fordern die beiden Paragrafen ein Zugehörigkeitsempfinden zum sogenannten anderen Geschlecht. Dieses muss seit mindestens drei Jahren bestehen. Zudem ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden nach den Kenntnissen moderner Wissenschaft nicht (erneut) ändern wird, eine Voraussetzung. Diese drei im TSG formulierten Bedingungen haben Folgen für die antragstellenden Personen: Da sich diese Formulierungen mit den sogenannten Schlüssel- oder Leitsymptomen der Krankheitskategorie F 64.0 Transsexualismus, die im ICD 10 definiert wird, decken, fordern die rechtlichen Regelungen faktisch ein Erfüllen dieser Krankheitskategorie und eine Bejahung der Pathologisierung. Dies wird durch die beiden in § 1 und § 8 TSG geforderten Gutachten noch verstärkt, da diese bescheinigen sollen, dass die antragstellende Person in exakt dieser Weise an F 64.0 Transsexualismus erkrankt ist.
Die zweite formulierte Bedingung ist die der Selbstverortung im Rahmen des Zweigeschlechtersystems: Der Gesetzestext fordert das Zugehörigkeitsempfinden zum sogenannten anderen Geschlecht. In diesem Moment stehen mehrere nur implizit formulierte Grundannahmen im Raum. Eine ist die Binarität, denn nur wenn diese unterstellt wird, kann vom sogenannten anderen Geschlecht gesprochen werden. Das heißt, dass das TSG davon ausgeht, dass es Männer in Frauenkörpern und Frauen in Männerkörpern gibt, die diesen Umstand beheben möchten. Hierbei wird nicht nur davon ausgegangen, dass es zwei Geschlechter gibt – nämlich Mann und Frau –, die einander gegenübergestellt werden, sondern es wird auch davon ausgegangen, dass Mann oder Frau sein etwas Normales, jedem Menschen innewohnendes ist. Damit wird das Konstrukt Mann und Frau nicht als etwas gesellschaftlich Konstruiertes, sondern als etwas Naturgegebenes angesehen.
Als dritte Bedingung formuliert das TSG an diesem Punkt die Dauerhaftigkeit der transsexuellen Prägung: Die Gutachten sollen darlegen, ob nach den Kenntnissen moderner Wissenschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sich das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden der antragstellenden Person nicht (erneut) ändern wird. Diese Bedingung steht in Referenz zu dem Identitätsbegriff, der dem TSG zugrunde gelegt wird: Hierbei geht es um eine essentialistische Konstruktion von Identität, die davon ausgeht, dass einem jeden Menschen eine Identität innewohnt, die erkannt werden muss. Was hier gefordert wird, ist die Suche nach der wahren geschlechtlichen Identität der antragstellenden Person. Da es eine Wahrheit aber nur dann gibt, wenn es eine Lüge oder ein sich über etwas irren gibt, produziert das TSG Lügner_innen oder Menschen, die sich irren: Antragstellende Personen, die der von der Medizin und der Psychologie ins Recht gegossenen Transsexuellendefinition nicht entsprechen oder die das in den Augen der Gutachter_innen nicht glaubhaft darstellen können, werden als nicht transsexuell im Sinne des Transsexuellengesetz betrachtet. Ihre Anträge werden abgelehnt. Als annehmbare Beweise für die Rechtmäßigkeit eines Angleichungswunsches gelten die im Leben der antragstellenden Person verankerten Geschlechterstereotype. Diese können in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft der antragstellenden Person liegen und müssen im Begutachtungsprozess glaubhaft gemacht werden. Es werden also nur Anträge von Personen positiv beschieden, die eine passende Vergangenheit oder eine der als wahren Kern identifizierten Identität entsprechende Zukunft vorweisen können. So zeigt sich, dass dem TSG nicht nur eine essentialistische Sichtweise auf Identität zugrunde liegt, sondern auch Binarität unterstellt wird.
Kapitel 1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Forschungsfrage ein, warum Trans* die Zweigeschlechterordnung nicht grundlegend in Frage stellt, und kündigt die Untersuchung der Transnormativität durch Medizin und Recht an.
Kapitel 2 Transnormativität und Trans*: Es beleuchtet, wie das Transsexuellengesetz entstand und wie die medizinisch-psychologische Definition von Transsexualität die Grundlage für gesellschaftliche Anerkennung bildet, während nicht-transnormative Positionen dabei ausgeschlossen werden.
Kapitel 3 Der_die Transsexuelle des Transsexuellengesetzes: Hier werden die expliziten und impliziten Anforderungen des TSG analysiert, die die gesetzliche Definition von Transsexualität prägen, einschließlich Staatsangehörigkeit, Pathologisierung, Binarität, Dauerhaftigkeit und Heteronormativität.
Kapitel 4 Von Subjekten, Autonomie und Toleranz: Dieses Kapitel erörtert, wie rechtliche Rahmenbedingungen kulturelle Annahmen widerspiegeln, und nutzt Judith Butlers Subjektivierungstheorie sowie das Konzept der Kollektivsymbolik, um die Bedingungen für gesellschaftliche Anerkennung von Trans*-Personen als Subjekte zu erklären.
Kapitel 5 Transnormativität und ihre Folgen: Es zeigt die Konsequenzen der Transnormativität für Trans*-Personen auf, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierung, Prekarisierung und soziale Isolation, und differenziert zwischen den Erfahrungen transnormativer und nicht-transnormativer Positionen.
Kapitel 6 Diskussion: Dieses Kapitel hinterfragt, ob die Arbeit Trans*-Personen zu Opfern stilisiert, und kritisiert die Wirksamkeit von Identitätspolitiken im Kampf gegen Diskriminierung, indem es für eine tiefgreifende strukturelle Veränderung jenseits des Toleranzdiskurses plädiert.
Kapitel 7 Fazit: Die abschließenden Gedanken fassen die Untersuchung der Transnormativität zusammen, kritisieren den Toleranzdiskurs als ungeeignetes politisches Mittel und fordern die Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Strukturen, die Kategorien von Mensch und Nicht-Mensch schaffen.
Trans*, Transnormativität, Transsexuellengesetz (TSG), Zweigeschlechterordnung, Heteronormativität, Subjektivierung, Diskriminierung, Toleranz, Geschlechtsidentität, Gender, Recht, Medizin, Pathologisierung, Binarität, Judith Butler
Die Arbeit untersucht die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Trans*-Personen in Deutschland, insbesondere wie das Transsexuellengesetz (TSG) und die vorherrschende Transnormativität ihre Lebensrealität beeinflussen und Diskriminierung verursachen.
Zentrale Themenfelder sind die Analyse der Transnormativität, die Rolle des Transsexuellengesetzes, die Konzepte von Subjektwerdung und Toleranz sowie die Formen und Folgen der Diskriminierung von Trans*-Personen.
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, warum das Phänomen Trans* die binäre Zweigeschlechterordnung nicht in Frage stellt und an manchen Punkten auch gar nicht in Frage stellen kann, da Trans* auf eine Weise organisiert und normiert wird, die dies fast unmöglich macht.
Die Arbeit bedient sich einer kritischen Analyse des Transsexuellengesetzes und zieht theoretische Konzepte heran, insbesondere Judith Butlers Subjektivierungstheorie und Ansätze zur Kollektivsymbolik und zum Toleranzdiskurs.
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition und den Implikationen der Transnormativität und des Transsexuellengesetzes, der Subjektwerdung von Trans*-Personen unter heteronormativen Bedingungen und den vielfältigen Diskriminierungsfolgen für transnormative und nicht-transnormative Trans*-Positionen.
Schlüsselwörter wie Trans*, Transnormativität, Transsexuellengesetz (TSG), Zweigeschlechterordnung, Heteronormativität, Subjektivierung, Diskriminierung, Toleranz, Geschlechtsidentität, Gender, Recht, Medizin, Pathologisierung, Binarität und Judith Butler charakterisieren die Arbeit.
In der Arbeit wird "Trans*-Person" als Überbegriff für alle denkbaren Trans*-Definitionen verwendet, während "Transsexuelle_r" spezifisch Personen bezeichnet, die ihr Trans*-Sein auf eine transnormative Weise, also gemäß den medizinischen und rechtlichen Normen, füllen.
Die Arbeit argumentiert, dass Toleranz als Konzept eine Logik in sich trägt, die die Unterscheidung zwischen "Menschen" und "Nicht-Menschen" aufrechterhält und lediglich die Situation mancher Gruppen verbessert, während andere weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Das revolutionäre Potential von Trans* liegt in der Möglichkeit, die diskursive Unterscheidung zwischen Mensch und Nicht-Mensch sichtbar zu machen und dadurch die Legitimation für diese Trennlinie aufzuheben, um eine gleichberechtigte Anerkennung aller Lebensformen zu ermöglichen.
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