Diplomarbeit, 2008
116 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
1.1 Begriffsabgrenzung
1.1.1 Bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen
1.1.2 HGB
1.1.3 IFRS
1.2 Problemstellung
1.3 Gang der Untersuchung
2 Rahmenbedingungen der bilanziellen Behandlung von Leasingverhältnissen
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1.1 Zivilrechtliche Einordnung von Leasingverhältnissen
2.1.2 Handels- und steuerrechtliche Normen
2.1.3 Anwendung der IFRS
2.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
2.2.1 Betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit von Leasing
2.2.2 Bedeutung von Leasing in der Unternehmenspraxis
2.2.3 Wirtschaftliche Aspekte des Rechnungslegungssystems
2.3 Anspruchsgruppen und Ziele der Bilanzierung von Leasingverhältnissen
3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen
3.1 Grundsätzliche Erscheinungsformen von Leasing
3.2 Bilanzielle Behandlung nach HGB
3.2.1 Zurechnung des Leasingobjektes
3.2.1.1 Bilanzielle Zuordnung des Leasingobjektes
3.2.1.2 Identifikation des wirtschaftlichen Eigentümers nach HGB
3.2.1.3 Klassifizierungsnormierung durch die Leasingerlasse
3.2.1.3.1 Vollamortisationsverträge
3.2.1.3.2 Teilamortisationsverträge
3.2.2 Bewertung
3.2.2.1 Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer
3.2.2.2 Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer
3.2.3 Ausweis
3.2.4 Kritische Würdigung
3.3 Bilanzielle Behandlung nach IFRS
3.3.1 Ansatz
3.3.1.1 Leasingverhältnisse im Sinne von IAS 17
3.3.1.2 Verdeckte Leasingverhältnisse nach IFRIC 4
3.3.1.3 Kriterien zur Identifikation des wirtschaftlichen Eigentümers
3.3.1.3.1 Examples
3.3.1.3.2 Indicators und weitere Klassifizierungsaspekte
3.3.2 Bewertung
3.3.2.1 Finanzierungsleasing
3.3.2.2 Operating-Leasing
3.3.2.3 Besonderheiten bei der Ertragsrealisation
3.3.3 Ausweis
3.3.4 Kritische Würdigung
3.4 Leasing und Bilanzpolitik
3.5 Beispiel für die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen nach HGB und IFRS
3.6 Kritische Gesamtbetrachtung
4 Fazit und Ausblick
Diese Arbeit befasst sich mit der komplexen bilanziellen Behandlung von Leasingverhältnissen, indem sie die regulatorischen Unterschiede zwischen dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) kritisch gegenüberstellt und analysiert. Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens aufzuzeigen und insbesondere die bilanzpolitischen Spielräume bei der Zurechnung von Leasingobjekten zu untersuchen.
3.1 Grundsätzliche Erscheinungsformen von Leasing
Leasing tritt in der Praxis in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen auf. Es kann nach verschiedenen Kriterien eingeteilt werden. Unterteilt man Leasingverträge nach den Abnehmern des Leasingobjektes, wird zwischen privatem und betrieblichem Leasing unterschieden, wobei der Leasingnehmer entweder eine Privatperson (Konsumgüter-Leasing) oder ein Unternehmen ist, welches das Leasingobjekt betrieblich nutzt (Investitionsgüter-Leasing). Eine andere Einteilung lässt sich nach der Art des Leasingobjektes vornehmen. Bei Mobilien-Leasing sind bewegliche Güter Gegenstand des Leasingvertrages. Das Spektrum mobiler Güter reicht von Personen- und Lastkraftwagen, EDV- und Büroanlagen, Produktionsmaschinen bis hin zu Flugzeugen. Beim Immobilien-Leasing geht es um die Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und fest an einen Standort gebundenen Betriebsanlagen. Daneben lässt sich Leasing anhand des Leasinggebers einteilen.
Handelt es sich bei dem Leasinggeber um den Hersteller des Objektes, wird das Leasingverhältnis als Hersteller- oder Händler-Leasing bezeichnet. Hier übernimmt entweder direkt der Hersteller die Funktion des Leasinggebers oder eine mit ihm wirtschaftlich und oft auch konzernrechtlich verbundene Finanzierungsgesellschaft. Hersteller-Leasing wird weiter unterteilt in direktes (Hersteller ist Leasinggeber) und indirektes (verbundene Finanzierungsgesellschaft ist Leasinggeber) Hersteller-Leasing. Beim Dritt-Leasing erwirbt dagegen ein unabhängiger Leasinggeber (Leasinggesellschaft) den vom Leasingnehmer gewünschten Gegenstand beim Hersteller und verleast ihn dann. Die Unterscheidungsmerkmale können Bedeutung für die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen entfalten. Dies ist Gegenstand der weiteren Analyse.
Das für die bilanzielle Behandlung wesentlichste Kriterium bei Leasingverhältnissen ist die Frage, ob ein Operating-Leasing oder ein Finanzierungsleasing vorliegt. Operating-Leasingverhältnisse sind durch eine kurze Vertragslaufzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes und eine leichte Anschlussnutzung (Weitervermietung oder Verkauf) des Objektes gekennzeichnet. Ein ordentliches Kündigungsrecht, welches dem Leasingnehmer erlaubt, den Vertrag unter Einhaltung einer bestimmten Frist jederzeit zu kündigen, ist ebenfalls kennzeichnend für ein Operating-Leasing. Die leichte Anschlussnutzung ergibt sich dadurch, dass im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen oft Massenprodukte wie Kraftfahrzeuge oder Bürotechnik vermietet werden.
1 Einleitung: Diese Einleitung definiert Leasing als temporäre Gebrauchsüberlassung und erläutert die unterschiedlichen Ansätze des HGB sowie der IFRS in der Rechnungslegung, wobei die Problemstellung der zunehmenden internationalen Verflechtung im Vordergrund steht.
2 Rahmenbedingungen der bilanziellen Behandlung von Leasingverhältnissen: Dieses Kapitel beleuchtet die zivil- und handelsrechtlichen Grundlagen, die wirtschaftliche Bedeutung von Leasing als Finanzierungsalternative und die spezifischen Interessen der verschiedenen Stakeholder an der Bilanzierung.
3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen: Im Hauptteil wird die bilanzielle Behandlung nach HGB (basierend auf Leasingerlassen) und IFRS (nach IAS 17 und IFRIC 4) detailliert gegenübergestellt, wobei Bewertungsansätze, Ausweisfragen und die Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume untersucht werden.
4 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz Annäherung durch das BilMoG weiterhin erhebliche Unterschiede und Ermessensspielräume bestehen, und gibt einen Ausblick auf die erwarteten zukünftigen Reformen der Leasingbilanzierung.
Leasing, Bilanzierung, HGB, IFRS, Finanzierungsleasing, Operating-Leasing, wirtschaftliches Eigentum, Leasingerlasse, IAS 17, Bilanzpolitik, Off-Balance-Sheet, Leasingnehmer, Leasinggeber, Anlagevermögen, Sale-and-Lease-back
Die Arbeit analysiert kritisch die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen und vergleicht dabei die Regelungen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) mit den internationalen Standards (IFRS).
Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung von Leasing, die betriebswirtschaftliche Motivation hinter Leasingentscheidungen, die Bilanzierung als Finanzierungs- oder Operating-Leasing sowie die Auswirkungen auf Kennzahlen.
Das Ziel ist es, Unterschiede zwischen HGB und IFRS bei der bilanziellen Erfassung von Leasingobjekten aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen hinsichtlich der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
Die Untersuchung basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender Standards, Rechtsprechung und finanzmathematischer Konzepte sowie einem praxisorientierten Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Bilanz- und GuV-Effekte.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rahmenbedingungen, die detaillierte Untersuchung der Zurechnungs- und Bewertungskriterien nach HGB und IFRS sowie die kritische Analyse der Bilanzpolitik und des Off-Balance-Sheet-Charakters von Leasing.
Die wesentlichen Begriffe umfassen Bilanzneutralität, wirtschaftliches Eigentum, Leasingdreieck, IFRIC 4, IAS 17 sowie die Unterscheidung zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der Annäherung an IFRS-Prinzipien durch das BilMoG in Deutschland weiterhin eine explizite Orientierung an steuerlichen Leasingerlassen zu erwarten ist und somit keine grundlegende Änderung erfolgt.
Die Arbeit verdeutlicht, dass solche Transaktionen oft bilanzpolitisch motiviert sind, um durch sofortige Gewinnrealisierung (nach HGB) oder verbesserte Liquidität Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote kurzfristig zu beeinflussen.
Der Barwerttest nach IAS 17 wird aufgrund der bestehenden Ermessensspielräume bei der Bestimmung von Zinssätzen und Mindestleasingzahlungen als gänzlich ungeeignet für eine objektive Identifikation des wirtschaftlichen Eigentümers eingestuft.
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