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Bachelorarbeit, 2010
49 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Energieverbrauch Deutschland
3. Strommarkt
4. Wärmemarkt
5. Fördermaßnahmen
5.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz
5.2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
6. Kraft-Wärme-Kopplung
6.1 KWK-Techniken
6.1.1 Heizkraftwerke
6.1.2 Gasturbinen mit Abhitzenutzung
6.1.3 GuD-Anlagen
7. Blockheizkraftwerke
7.1 Aufbau
7.1.1 Motorische Antriebe
7.1.2 Generatoren
7.1.3 Wärmetauscher
7.1.4 Überwachungssysteme
7.2 Brennstoffe
7.3 Abgas-Emissionsminderung
7.3.1 Oxidationskatalysatoren
7.3.2 Dreiwegekatalysatoren
7.3.3 Selektive katalytische Reduktion
7.3.4 Ruß- und Partikelfilter
7.4 Lärm-Emissionsschutz
8. Neue KWK-Technologien
8.1 Dampfmotoren
8.2 Stirlingmotoren
8.3 Brennstoffzellen
9. Praxisbeispiel
10. Fazit
11. Literaturverzeichnis
12. Internetquellen
Die beiden Ölkrisen in den Jahren 1973 und 1979 haben den Menschen drastisch vor Augen geführt, in welcher Abhängigkeit sie sich zu wenigen Ländern dieser Erde befinden, um ihren gewohnten Lebensstil fortführen zu können. Unser heutiges Leben in den Industrieländern ist von einem rasanten technischen Fortschritt und einer Gesellschaft gekennzeichnet, die ihr derzeitiges Konsumverhalten wohl auch in absehbarer Zeit nicht entscheidend einschränken wird. In Deutschland gab es nach den Ölkrisen erste Bestrebungen, um Erneuerbare Energien weiter zu erschließen. Bis dahin existierten auf diesem Gebiet, abgesehen von der Nutzung von Brennholz und der Stromerzeugung aus Wasserkraft, kaum andere Ansätze. Es dauerte allerdings noch weitere Jahre und die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl, bis Erneuerbare Energien als Option für eine nachhaltige Energieversorgung eindringlicher diskutiert wurden.
Seitens der Politik wurde mittels des Stromeinspeisungsgesetzes, welches am ersten Januar 1990 in Kraft trat, der Grundstein dafür gelegt, dass Investoren eine höhere Planungssicherheit erhielten und dass letztendlich auch ein rasanter Anstieg beim Bau von Windkraftanlagen zu verzeichnen war. Im Jahr 2000 wurde dann das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) erlassen und in Folge zweimal novelliert, was Deutschland eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Einspeisevergütung beschert hat. Um die Nutzung Erneuerbarer Energien weiter voran zu treiben, wurden noch zwei weitere Gesetze in Deutschland verabschiedet. Zum einen das Biokraftstoffquotengesetz aus dem Jahr 2006 und zum anderen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) aus dem Jahr 2009.1 Erst- und letztgenanntes Gesetz werden in einem späteren Kapitel noch eingehender beleuchtet, um einerseits darzustellen, welche Vorgaben die Politik deutlich macht und inwiefern es möglich ist, diesen Vorgaben gerecht zu werden.
Die beschriebenen Maßnahmen sind eine Reaktion auf die immer weiter gestiegenen Energiepreise, in heutiger Zeit vor allem bedingt durch die enorm gewachsene Energienachfrage aus Ländern wie China oder Indien und dem gleichzeitig knapper werdenden Angebot. In den letzten Jahren ist dann die immer stärker werdende Problematik des Klimawandels in den Fokus getreten, weswegen die Forcierung Erneuerbarer Energien immer weiter vorangetrieben wurde. Bis zum Jahr 2050 soll der Ausstoß an Kohlendioxid im Vergleich zum Jahr 1990 mindestens halbiert werden, um die globale Temperaturerhöhung auf zwei Grad Celsius zu beschränken.2
Auf der einen Seite ist es nötig, dass die nahezu unerschöpflichen Energiequellen Biomasse, Sonne, Wasser und Wind in Zukunft sehr viel mehr Strom und Wärme liefern müssen als bisher. Doch nur mit Hilfe von ihnen den Energiehunger der Menschen stillen zu wollen, wird in absehbarer Zukunft kaum möglich sein, wenn auf der anderen Seite das Verfeuern von Kohle weitestgehend reduziert werden muss und wenn die Lagerung des Kohlenstoffdioxids nicht gelingt. Ein weiteres Problem auf dem Weg zum Erreichen der ehrgeizigen Klimaziele ist der Atomausstieg. Die rot-grüne Koalition hat im Jahr 2000 den Ausstieg beschlossen, heute muss man sich allerdings zwingend mit der Frage beschäftigen, ob man sich den baldigen Ausstieg überhaupt leisten kann oder ob es nicht doch sinnvoll erscheint, die Laufzeiten für Atomkraftwerke zu verlängern. Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln und des Beratungsunternehmens Prognos, die besagt, dass das Klima mehr davon profitieren wird, wenn die Laufzeiten um zwanzig Jahre verlängert werden als von einem umfassenden Ausbau der erneuerbaren Energien.3
Mit Blick auf die untenstehende Grafik wird ersichtlich, wie schwierig die Umsetzung der vereinbarten Klimaziele in Zukunft werden wird. In siebzehn Jahren ist es zwar in der Industrie und bei privaten Haushalten gelungen, sehr viele C02-Emissionen einzusparen, im Gegensatz dazu konnten in der Energiewirtschaft und im Verkehr nur geringe Anteile realisiert werden.
Abb.1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesverband Braunkohle, Stand 4/2009.
Sicher wird es auch in Zukunft möglich sein, effizientere Kraftwerke, sparsamere Kraftfahrzeuge oder energiesparendere Häuser zu entwickeln, doch muss man klar festhalten, dass das Ziel der immensen Einsparung an schädlichen Treibhausgasen durchaus erreicht werden kann, schwer aber mit den bereits erwähnten vorherrschenden Ideen. Es wird unumgänglich sein, Kompromisse beim Klimaschutz oder beim Atomausstieg einzugehen.
Welchen Beitrag können nun aber die Erneuerbaren Energien leisten? Was ist technisch und auch politisch realisierbar?
In der vorliegenden Arbeit wird hierzu ein Bereich etwas näher beleuchtet, nämlich der Beitrag von Blockheizkraftwerken (BHKW) bezogen auf die Produktion von Strom und Wärme. Um deren Bedeutung sichtbar zu machen, geht es in einem ersten Teil um den Energieverbrauch in Deutschland und die Frage, in welchem Größenbereich Erneuerbare Energien derzeit in der Lage sind, einen gewissen Anteil abzudecken. In diesem Zusammenhang wird in zwei Kapiteln besonderes Augenmerk auf den Strom- als auch auf den Wärmemarkt gelegt. Anschließend sollen die bereits genannten Gesetze näher erklärt werden, welche einen Anreiz schaffen sollen, möglichst viel Energie aus regenerativen Ressourcen zu nutzen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) und der Rolle der BHKW. Es werden verschiedene KWK- Techniken vorgestellt, bevor es in Kapitel 7 um die eigentlichen BHKW geht. Diese werden zunächst von der technischen Seite aus erklärt und es werden unterschiedliche Arten von nutzbaren Brennstoffen dargestellt. Daran anschließend geht es um Systeme zur Minderung von Abgasemissionen und um Möglichkeiten zum Lärmschutz. In Kapitel 8 wird ein kurzer Ausblick in zukünftige Entwicklungen der KWK-Technologien gegeben. Abschließend wird ein Einblick in die Praxis gewährt, indem ein Ende 2009 in Betrieb genommenes Pflanzenöl-BHKW betrachtet und anhand von Betriebserfahrungen die Wirtschaftlichkeit analysiert wird. In einem zusammenfassenden Fazit wird noch einmal der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten bestehen, die große weltweite Energienachfrage und den Klimaschutz in ein vertretbares Miteinander gelangen zu lassen.
Abb.2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V., Stand 1/2010.
Im Jahr 2009 fiel der Energieverbrauch in Deutschland mit 13 341 Petajoule auf das niedrigste Niveau seit Anfang der 1970er Jahre. Verantwortlich dafür muss der konjunkturelle Einbruch gemacht werden; vor allem in den energieintensiven Industriezweigen wurde die Produktion derart reduziert, dass der Energieverbrauch sehr viel stärker zurückging als die Wirtschaftsleistung. Konjunkturelle Gründe waren ebenso für einen Rückgang des Mineralölverbrauchs verantwortlich, wie die erhöhte Beimischung von Biokraftstoffen. Besonders stark ging der Verbrauch an Steinkohle zurück, was vor allem durch den Rückgang des Einsatzes der Steinkohle zur Stromerzeugung bedingt ist, da es insgesamt zu einer niedrigeren Stromerzeugung kam. Wie Abbildung 2 zeigt, trugen Erneuerbare Energien im Jahr 2009 8,9% zum Primärenergieverbrauch in Deutschland bei. Etwa 75% entfielen hierbei auf Biomasse, 11,5% trug die Windenergie bei und etwa 6% sind der Wasserkraft zuzurechnen. Von eher geringer Bedeutung sind die Anteile von Photovoltaik, Solarthermie und Erdwärme anzusehen, deren Anteile jeweils etwas weniger als zwei Prozent ausmachten. Die Verteilung des Energieaufkommens im Jahr 2009 sah bei den Erneuerbaren Energien folgendermaßen aus: Rund 54% wurden zur Stromerzeugung eingesetzt, 36% für die Wärmeerzeugung und schließlich rund 10% für die Bereitstellung von Kraftstoffen.4
Die 8,9% der Erneuerbaren Energien scheinen absolut gesehen einen geringen Teil einzunehmen. Vergleicht man diesen Wert allerdings mit dem Anteil vom Jahr 1990 von etwa 1,3%, so hat sich der Anteil innerhalb von fast zwanzig Jahren mehr als versechsfacht.5 Bei einer weiteren stabilen Entwicklung und eines positiven Ausbaus könnte der Anteil von 10% im Jahr 2020 erreicht werden.
Mit einer Stromerzeugung von 92,7 TWh (2009: 93,0 TWh) haben Erneuerbare Energien im Jahr 2008 einen Anteil von 15,1% (2009: 16,0%) am gesamten Bruttostromverbrauch von 614,8 TWh (2009: 582,5 TWh) erreicht. Auf die Windenergie entfielen 6,6%, auf die Wasserkraft 3,3% und auf die verschiedenen Biomassearten 3,6%.6 Der Anteil, den BHKW beisteuerten, ist in den 3,6% der Biomasse enthalten. Die feste Biomasse, also Altholz und Restholz, stellte den größten Anteil des Bioenergie-Stroms, gefolgt von dem Strom, der in den BHKW der Biogasanlagen erzeugt wurde. Im Jahr 2008 verfügten die 4 100 Biogasanlagen über eine installierte Leistung von 1 435 Megawatt. Die Stromproduktion belief sich im genannten Jahr auf etwa 8,1 TWh. Dies entspricht in etwa der jährlichen Stromproduktion eines Atomreaktors und ist ausreichend für die Versorgung von etwa 2 Millionen Durchschnittshaushalten. Der produzierte Strom aus Klär- und Deponiegas betrug in dem genannten Zeitraum etwa 2 TWh. Hingegen dieser positiven Entwicklung hat sich die Zahl der mit flüssiger Biomasse, also Pflanzenöl, betriebenen BHKW in Bezug auf das Jahr 2007 nahezu halbiert. 2008 erzeugten 1 400 Pflanzenöl-BHKW 1,5 TWh Strom. Der Grund für den Rückgang der Anlagen ist zum einen darin begründet, dass der Rapsölpreis stark angestiegen ist und daher vor allem kleinere Anlagen nicht mehr rentabel sind und zum anderen darin, dass nicht nachhaltig erzeugtes Palm- und Sojaöl keine Förderung mehr erhält.7
Bezieht man die Zahlen wieder auf das Jahr 1990, wo der durch Erneuerbare Energien erzeugte Strom 18,5 TWh8 betrug, so hat sich auch in diesem Bereich der Anteil verfünffacht. Die enorme Zunahme in den letzten Jahren ist das Ergebnis der gesetzlichen Vergütungsregelungen für die Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz. Durch das oben bereits angesprochene EEG erweitert sich die Basis zunehmend auf die Nutzung von Biomasse, aber auch auf Sonnenenergie und Geothermie.9 Die beiden letztgenannten haben momentan jedoch eine geringe Bedeutung bei der Stromerzeugung, wenn auch die Photovoltaik besonders in den letzten drei Jahren kontinuierlich zugenommen hat und 2009 einen Anteil von 1,0% an der Stromerzeugung erreichte.10
Im Wärmemarkt ist die Bedeutung von Erneuerbaren Energien geringer als im Strommarkt. 2005 lag der Anteil am Brennstoffverbrauch für die Wärmebereitstellung bei etwa 5,4%, was einer Endenergiebereitstellung von 80,6 TWh entspricht. Nach wie vor entfällt der größte Teil auf die Nutzung von Biomasse. Anders als beim Strom- oder auch Kraftstoffmarkt ist die Belastbarkeit der Daten deutlich geringer, da die Erfassung der Wärmebereitstellung aus der hohen Anzahl von Solar- und Geothermieanlagen nicht möglich ist und man dabei auf plausible Annahmen und ergänzende statistische Erhebungen angewiesen ist. Gleiches gilt zusätzlich für die Wärmebereitstellung aus den Millionen von Biomassefeuerungen, die vom Beistellofen über Kachelöfen bis hin zu Pelletheizungen reichen. Nachweislich ist allerdings, dass die stark angestiegenen Preise für Heizöl und Erdgas seit 2004 dem Energieträger Holz zu einer Renaissance verholfen haben. 2005 konnte gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 20% bei der Installation von Neuanlagen verzeichnet werden, wobei Biomassefeuerungen den größten Anteil ausmachen, gefolgt von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen.11
2009 konnten die Erneuerbaren Energien im Wärmesektor recht stark an Bedeutung gewinnen und erhöhten ihren Anteil somit auf 9,6%. Dies bedeutet eine Wärmeerzeugung von 125,3 TWh. Im zweiten Halbjahr 2009 brach der Absatz von Anlagen der regenerativen Wärmeerzeugung allerdings regelrecht ein. In Anbetracht dieser Entwicklung wurde von vielen Seiten gefordert, dass die Politik mehr Anreize schaffen müsse, um den Einbau regenerativer Heizsysteme voranzutreiben.12 Die Bundesregierung ihrerseits sprach noch im März dieses Jahres von einem Förderrekord im Jahr 2009 bei Erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Das ehrgeizige Ziel lautet, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme im Jahr 2020 14% betragen soll. Insgesamt wurden im Jahr 2009 Investitionen von mehr als drei Milliarden Euro getätigt, was fast einer Verdopplung zum Vorjahr entspricht.13
Im Mai 2010 kam dann für alle Interessenten die Hiobsbotschaft aus Berlin. Mit sofortiger Wirkung wurden sämtliche Zuschüsse für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen eingestellt und es konnten desweiteren keine neuen Förderanträge entgegengenommen werden. Hinzu kommt, dass das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (hierzu zählen die sogenannten Mini-BHKW) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen rückwirkend gestoppt wurden. Dies bedeutet, dass vorliegende Anträge aus dem vergangenen Jahr nicht mehr genehmigt werden. Weiter heißt es, dass kommunale Klimaschutzprojekte erst im Jahr 2011 fortgeführt werden können; dies aber nur unter der Prämisse, dass bis dahin Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Abschließend ist auch das Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau betroffen, so dass auch in diesem Bereich keine Anträge mehr angenommen werden.14
Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert diesen Schritt der Regierung scharf. Nach den Worten des Präsidenten des Verbandes Dietmar Schütz wurde mit dieser Entscheidung das einzige funktionierende Instrument für den Umbau des Wärmebereichs, das Marktanreizprogramm (MAP), lahmgelegt. Es sei nun an den Verbrauchern selbst gelegen, den Klimaschutz in die Hand zu nehmen und den Umbau der Energieversorgung durch den Einbau von regenerativer Heizungstechnik voranzutreiben.15 Ob die auf lange Sicht kalkulierbaren Heizkosten und die gute Umweltbilanz aber ausreichen werden, auch in Zukunft die Verbraucher dafür zu motivieren, regenerative Technik für die Wärmeversorgung nutzen zu wollen, bleibt noch abzuwarten. Angesichts der nun ausbleibenden politischen Unterstützung dürfte die Anzahl der Neuanlagen nicht mehr in dem Maße voranzutreiben sein, wie es bis dato möglich war.
Im Jahr 2005 wurden in Deutschland über vier Milliarden Euro dafür bereitgestellt, Erneuerbare Energien am Markt einzuführen, um so die Kostenunterschiede gegenüber konventionellen Formen der Energiebereitstellung zu verringern. Im Folgenden soll ein Überblick über mögliche finanzielle Förderungsmöglichkeiten gegeben werden, an den sich eine genauere Betrachtung einiger Programme anschließt, die für den Betreiber eines BHKW in Erwägung gezogen werden sollten.
Die wichtigsten monetären Förderinstrumente in Deutschland sind Investitionskostenzuschüsse, verbilligte Darlehen, Steuervergünstigungen sowie Betriebskostenzuschüsse beziehungsweise Einspeisevergütungen. Auf diesen vier Anreizinstrumenten beruht im Wesentlichen die staatliche Förderung der Markteinführung Erneuerbarer Energien.
Investitionskostenzuschüsse bieten einen unmittelbaren Investitionsanreiz. Sie werden in der überwiegenden Zahl der Fälle als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung von Anlagen vergeben. Dabei kann es sich entweder um einen Festbetrag handeln oder, wie in den meisten Fällen, um einen Betrag, der vom Investitionsvolumen oder von einer technischen Größe, wie der installierten Leistung, abhängig ist. Vor allem bei privaten Haushalten hat sich diese Art der Förderung bewährt aufgrund der Wahrnehmung, dass der Staat ein eigenes Vorhaben gutheißt. Bemängelt wird allerdings, dass Zuschüsse keinen nachhaltig wirkenden Ansatz für einen erfolgreichen Betrieb von Anlagen bieten. Da aber meist nur etwa 10 bis 20% der Investitionskosten abgedeckt werden, besteht seitens der Betreiber ein hohes Eigeninteresse an einem optimalen Energieertrag der Anlagen.
Verbilligte Darlehen werden für all jene Investoren mit einem hohen Fremdkapitalbedarf interessant, beispielsweise bei der Realisierung von Windparks. Mit steigender Zunahme an Photovoltaikanlagen sind Darlehen aber auch vermehrt an private Bauherren ausgegeben worden. Recht unterschiedlich gestaltet sich bei den einzelnen Programmen die Finanzierungsquote. Während der Gültigkeit des MAP des Bundes wurden bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten finanziert, bei den Darlehensprogrammen der KfW Förderbank wird dagegen von den Investoren ein Eigenkapitalanteil von 25 bis 50% erwartet.
Eine Förderung über Steuervergünstigungen kann entweder bei der Einkommensbesteuerung oder den Verbrauchssteuern ansetzen. Als wichtigstes Beispiel gilt für den Bereich der Erneuerbaren Energien die Mineralölsteuer, welche den Verbrauch fossiler Energieträger belastet, Erneuerbare Energien im Wärme- und Kraftstoffmarkt hingegen ausnimmt. Auf Basis der Steuersätze für fossile Energieträger verwendet für Heizzwecke, ist die Bilanzierung dieses Effekts für den Wärmemarkt möglich. Im Jahr 2005, in welchem Erneuerbare Energien etwa 77 TWh an Energie bereitgestellt haben, betrug die Steuererleichterung 461 Millionen Euro netto. Da die Mineralölsteuer keine allgemeine Energie- und Brennstoffsteuer ist und somit Kohle dieser Steuer nicht unterliegt, ist es allerdings fraglich, ob der oben genannte Betrag als Förderäquivalent für Erneuerbare Energien anzusehen ist. Anders sieht es aber bei den Biokraftstoffen aus. Diese sind vom Mineralölsteuergesetz erfasst, werden aber ganz oder teilweise von der Steuer befreit. Daher kann in diesem Bereich von einer Förderung gesprochen werden. Bis Mitte 2006 waren sie vollständig von der Besteuerung ausgenommen; daher können für das Jahr 2005 die vergleichbaren Steuersätze für fossile Kraftstoffe (47,04 ct/l für schwefelfreien Dieselkraftstoff ersetzt durch Biodiesel und Pflanzenöl sowie 65,45 ct/l für schwefelfreies Benzin ersetzt durch Bioethanol) angesetzt 9 werden. Durch das daraus resultierende Förderäquivalent von 1,25 Milliarden Euro gingen dem Staat zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von 200 Millionen Euro verloren. Diese enorme Summe hat mit dazu beigetragen, dass die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe inzwischen für die wichtigsten Kraftstoffe aufgehoben wurde und in Steuererleichterungen umgewandelt wurde, welche gegenwärtig schrittweise reduziert werden.
Instrumente, die den Betrieb von Anlagen fördern, sind für gut messbare Energiemengen geeignet. Im Kraftstoffmarkt betrifft dies die angesprochene Befreiung von Verbrauchssteuern, während sich im Strommarkt Einspeisevergütungsregelungen anbieten. Der Vorteil ist in der erfolgsabhängigen Förderung sowie der Verteilung der Fördermittel über die Nutzungsdauer begründet. Für den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien haben sich die 1991 mit dem Stromeinspeisungsgesetz eingeführten und mit dem EEG seit 2000 fortgeschriebenen Vergütungsregelungen als erfolgreich erwiesen. Danach ist die Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz mit einem derart gestalteten Satz zu vergüten, welcher über dem ansonsten erzielbaren Marktpreis liegt. Zunächst werden die Kosten von den aufnehmenden Netzbetreibern übernommen, dann im Rahmen einer bundesweiten Ausgleichsregelung aber auf alle Stromverbraucher umgelegt. Im Gegensatz zu anderen Instrumenten wie Zuschussprogrammen ist diese Art der Förderung aus Sicht des Staates attraktiv, da eine Belastung der öffentlichen Haushalte vermieden wird. Dieser Aspekt wurde lange Zeit dahingehend kritisiert, als dass eine Förderung aus öffentlichen Haushaltsmitteln angemessener sei als eine Umlage der Kosten auf die Stromkunden, die dadurch unterschiedlich belastet werden. Auch heute besteht die Diskussion um die Höhe der aus den gesetzlichen Regelungen resultierenden finanziellen Förderung fort, das heißt der Differenz zwischen der vorgeschriebenen Mindestvergütung und dem tatsächlichen Wert des Erneuerbare Energien-Stroms, der sich aus den Kosten einer alternativen Strombeschaffung ergibt.16
Eine vertiefende Betrachtung dieser Förderung, wie z.B. die Ermittlung der Differenzkosten über die börsenorientierte Variante oder die eigenerzeugungsorientierte Variante, erfolgt an dieser Stelle aufgrund der Komplexität nicht. Für weitergehende Informationen sei auf das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie verwiesen.
Abschließend vermittelt die folgende Tabelle einen Überblick über die geschätzte monetäre Förderung Erneuerbarer Energien aus den wichtigsten Instrumenten auf Bundesebene im Jahr 2005.
[...]
1 Vgl. STAISS, FRITHJOF (2007): Jahrbuch Erneuerbare Energien. - 1. Aufl., Bieberstein, Seite 1-2.
2 Vgl. http://www.wbgu.de/wbgu_factsheet_2.pdf (Stand 15.06.2010).
3 Vgl. RUBNER, JEANNE (2007): Das Energiedilemma - Warum wir über Atomkraft neu nachdenken müssen. - Bonn, Seite 11-14 und 267-268.
4 Vgl. Jahresbericht Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. 2009.
5 Vgl. STAISS, FRITHJOF (2007): Jahrbuch Erneuerbare Energien. - 1. Aufl., Bieberstein, Seite 2.
6 Vgl. http://www.ag-energiebilanzen.de/viewpage.php?idpage=65 (Stand 15.06.2010).
7 Vgl. http://www.unendlich-viel-energie.de/de/bioenergie/detailansicht/article/105/strom-aus- biomasse.html (Stand 15.06.2010).
8 Vgl. STAISS, FRITHJOF (2007): Jahrbuch Erneuerbare Energien. - 1.Aufl., Bieberstein, Seite 6.
9 Vgl. ebd., Seite7.
10 Vgl. http://www.ag-energiebilanzen.de/viewpage.php?idpage=65 (Stand 15.06.2010).
11 Vgl. STAISS, FRITHJOF (2007): Jahrbuch Erneuerbare Energien. - 1.Aufl., Bieberstein, Seite 8-12.
12 Vgl. http://www.unendlich-viel-energie.de/de/startseite/detailansicht/article//erneuerbare-energien- 2009-weiter-auf-wachstumskurs-bee-fortschritte-im-waermemarkt-jetzt-beschleun.html (Stand 15.06.2010).
13 Vgl. http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45729.php (Stand 15.06.2010).
14 Vgl. http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45961.php (Stand 15.06.2010).
15 Vgl. http://www.bee-ev.de/3:497/Meldungen/2010/Bundesregierung-konterkariert-Ausbauziele-fuer- Erneuerbare-Waerme.html (Stand 15.06.2010).
16 Vgl. STAISS, FRITHJOF (2007): Jahrbuch Erneuerbare Energien. - 1. Aufl., Bieberstein, Seite 163-177.