Forschungsarbeit, 2007
42 Seiten, Note: gut
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Einleitung
Kapitel I: Die NSDAP auf „Bauernfang”
1. Die große Krise der deutschen Landwirtschaft am Ende der Weimarer Republik
2. Die nationalsozialistische Bauernpolitik bis zur „Machtergreifung”
Kapitel II: Durchsetzung nationalsozialistischer Agrarpolitik: Entschuldung, Reichsnährstand und Reichserbhofgesetz
1. Das Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse (Schuldenregelungsgesetz)
2. Der Reichsnährstand
3. Die ideengeschichtlichen Hintergründe des Erbhofkonzeptes
3.1 Das Anerbenrecht und die bäuerliche Erbsitte
3.1.1 Die Entwicklung des Anerbenrechts bis 1933
3.2 Die Blut-und-Boden-Ideologie
4. Das Reichserbhofgesetz
4.1 Das preußische Erbhofrecht als Vorläufer
4.2 Das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933
4.3 Das Reichserbhofgesetz im Verhältnis zum Bürgerlichen Gesetzbuch
4.3.1 Das Reichserbhofgesetz als Kern eines neuen völkischen Privatrechts
4.3.2 Der Erbhof als Teil des konkreten Ordnungsdenkens
4.4 Die „Fortbildung” des Reichserbhofgesetzes
5. Das Anerbenrecht in Deutschland nach 1945
Die vorliegende Arbeit untersucht die nationalsozialistische Agrarpolitik, mit einem besonderen Fokus auf das Reichserbhofgesetz (REG). Dabei wird analysiert, wie die NSDAP die schwierige wirtschaftliche Lage der deutschen Landwirtschaft am Ende der Weimarer Republik für ihre Zwecke instrumentalisierte, um durch die Durchsetzung ideologisch geprägter Gesetze, wie der Entschuldung und dem Aufbau des Reichsnährstandes, das Bauerntum als „Blutsquelle” der Nation in die NS-Ideologie einzubinden und rechtlich zu binden.
3.2 Die Blut-und-Boden-Ideologie
Grundlage für das REG war die von Darré entwickelte Blut-und-Boden-Ideologie , die er als fertige Konzeption mit in die Partei einbrachte. Dargelegt ist diese Theorie in zwei seiner Bücher. So entstand 1928 „Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse” und 1930 noch vor dem Eintritt in die NSDAP „Der Neuadel aus Blut und Boden”. Beide Werke sind von Antisemitismus und Biologismus geprägt.
Im ersten Buch versuchte Darré wissenschaftlich nachzuweisen, dass die nordisch germanische Rasse von sesshaften Bauern abstamme. Er verklärte das Bauerntum zum Idealbild der Gesellschaft und stellte ihm als negatives Gegenstück das schmarotzende jüdische und bolschewistische Nomadentum gegenüber, das völlig unfähig zu eigenen schöpferischen Leistungen und ohne Bindung an den Boden auf die räuberische Ausbeutung anderer Völker angewiesen sei.
Im zweiten Werk entwickelte er ein Konzept, wie sich ein neuer „nordischer Bauernadel” heranzüchten ließe. Mittels einer Veränderung der bäuerlichen Erbgesetzgebung wollte er zunächst den deutschen Bauern vor dem wirtschaftlichen Ruin retten, bevor dann in einem zweiten Schritt dessen Erbgut auf sog. „Hegehöfen” reproduziert werden sollte. Dabei machte Darré eine Schollenverbundenheit des Bauernstandes zur zwingenden Voraussetzung für seine Aufnordungspläne. Nur eine Einhaltung des grundlegenden Zusammenhangs zwischen Blut und Boden garantiere letztlich „erbgesunden Nachwuchs”.
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die nationalsozialistische Rassenpolitik und deren Ziel, den Bauernstand als biologisch gesundes Fundament der Volksgemeinschaft zu nutzen.
Kapitel I: Die NSDAP auf „Bauernfang”: Dieses Kapitel analysiert die agrarische Notlage am Ende der Weimarer Republik und wie die NSDAP die Landbevölkerung durch eine gezielte Propaganda und Ausnutzung der wirtschaftlichen Krise für sich gewann.
Kapitel II: Durchsetzung nationalsozialistischer Agrarpolitik: Entschuldung, Reichsnährstand und Reichserbhofgesetz: Hier wird die praktische Umsetzung der Agrarpolitik behandelt, beginnend mit dem Schuldenregelungsgesetz über die Gleichschaltung im Reichsnährstand bis hin zu den ideologischen Grundlagen und der Kodifizierung des Reichserbhofgesetzes.
Nationalsozialismus, Agrarpolitik, Reichserbhofgesetz, Blut-und-Boden-Ideologie, Reichsnährstand, Anerbenrecht, Entschuldung, Richard Walther Darré, Bauernstand, Erbhof, Erbfolge, Landwirtschaft, völkisches Privatrecht, Bauernfähigkeit, NS-Rassenpolitik.
Die Arbeit befasst sich mit der nationalsozialistischen Bauernpolitik, insbesondere mit der Einführung und den Auswirkungen des Reichserbhofgesetzes zwischen 1933 und 1945.
Die zentralen Themen sind die agrarpolitische Instrumentalisierung der Landwirtschaft durch die NSDAP, die ideologische Fundierung durch das „Blut-und-Boden“-Konzept sowie die rechtlichen Eingriffe in das Erbrecht und die Eigentumsordnung.
Ziel ist es, die ideologischen Motive hinter der NS-Agrarpolitik aufzuzeigen und zu analysieren, wie das Regime durch das Reichserbhofgesetz versuchte, den Bauernstand in seine Rassenideologie zu integrieren und das bäuerliche Leben komplett staatlich zu kontrollieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Auswertung historischer Quellen, Gesetzestexte sowie zeitgenössischer und aktueller Fachliteratur, um die Entwicklung der nationalsozialistischen Agrarverfassung nachzuzeichnen.
Der Hauptteil behandelt die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft während der Weimarer Republik, den Aufbau des agrarpolitischen Apparates, die Bedeutung des Reichsnährstandes und eine tiefgehende juristische Analyse des Reichserbhofgesetzes sowie dessen ideologische Hintergründe.
Die Arbeit wird vor allem durch Begriffe wie Reichserbhofgesetz, Blut-und-Boden-Ideologie, Reichsnährstand, Anerbenrecht und nationalsozialistische Agrarpolitik geprägt.
Darré war der entscheidende Architekt der NS-Agrarpolitik. Er verband sein Fachwissen als Diplomlandwirt mit seiner „Blut-und-Boden“-Ideologie und gestaltete als Minister für Ernährung und Landwirtschaft sowie als Reichsbauernführer die agrarpolitische Umstrukturierung des NS-Staates maßgeblich.
Das Gesetz schränkte das Eigentum radikal ein, indem es den Erbhof für unveräußerlich und unbelastbar erklärte, um den Hof fest an das „blutsmäßige“ Geschlecht zu binden und den Bauern faktisch zum Treuhänder seiner Sippe zu machen.
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