Diplomarbeit, 2006
87 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Forschungsstand
2.1 Strukturen und Definitionen im Konzentrationslager:
Vom Aufbau des Systems der Funktionshäftlinge bis zur Einlieferung der
Häftlinge und ihrer Kennzeichnung
2.2 Zur Frage von Macht und Autonomie einzelner Funktionsstellen
2.3 Von der Gruppenbildung zur Stereotypisierung
2.4 Gruppenspezifische Handlungsformen zwischen
Widerstand und „Opfertausch“?
2.5 Anmerkungen zu NSG-Verfahren gegen ehemalige Funktionshäftlinge
2.6 Zusammenfassung und Problemanalyse
3. Das Ermittlungsverfahren 4 Js 798/64 gegen Dr. Stefan Buthner
3.1 Dr. Stefan Budziaszek alias Dr. Stefan Buthner
3.1.1 Vom Krakauer Medizinstudenten Stefan Budziaszek
zum polnischen Widerstandskämpfer in Auschwitz-Monowitz?
3.1.2 Aufbau einer neuen Existenz in Westdeutschland als Dr. Stefan Buthner
3.2 Das Ermittlungsverfahren 4 Js 798/64
im Rahmen der Frankfurter Auschwitzprozesse
3.2.1 Die Belastungszeugen
3.2.2 Die Entlastungszeugen
3.3 Ergebnis der Vorermittlungen
4. Rekonstruktion der Selektionen in Monowitz anhand weiterer Aktenbestände
4.1 Der zweite Frankfurter Auschwitz-Prozess und das Urteil
gegen den SDG Neubert
4.2 Jawischowitz
4.3 Das Verhältnis Buthner – Fischer
4.4 Fazit
5. Schluss
Die Arbeit analysiert kritisch den Handlungsspielraum von Funktionshäftlingen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern, indem sie gängige Stereotype in der Forschung hinterfragt und das Ermittlungsverfahren gegen den Häftlingsarzt Dr. Stefan Buthner als Fallbeispiel nutzt, um eine empirisch fundierte Neubewertung vorzunehmen.
2.1 Strukturen und Definitionen im Konzentrationslager: Vom Aufbau des Systems der Funktionshäftlinge bis zur Einlieferung der Häftlinge und ihrer Kennzeichnung
Wie angekündigt sollen zunächst, bevor auf die Prozedur der Einlieferung und der Häftlingskennzeichnung als Basis ihrer Haftzeit eingegangen werden soll, das System der Funktionshäftlinge breit definiert und dargestellt werden. Insofern die Definitionen nicht durch Ergebnisse anderer Autoren erhärtet werden, handelt es sich um Setzungen.
Eingangs wurde darauf verwiesen, dass der Begriff „Funktionshäftling“ hier als Terminus technicus ohne Wertung angesehen wird.39 Negativ abgegrenzt wird der Begriff durch den Ausschluss der Masse der Häftlinge, die in Arbeitskommandos, und dort nicht als Kapos, gearbeitet haben. Dieses Vorgehen ist m.E. dringend geboten, denn einerseits muss man Funktionshäftlinge als integralen Bestandteil jeglicher Lagerstrukturen betrachten, weil sie historische Realität waren und weil sie ein Spezifikum im nationalsozialistischen Konzentrationslager darstellten. Andererseits sollten sie keinesfalls mit bestimmten Verhaltensmustern belegt werden. Dies gilt sowohl für die Zuschreibung von Gewalt und Brutalität, als auch von Resistenz oder Hilfe. Ebenso wenig sollten Funktionshäftlinge mit bestimmten Häftlingsgruppen gleichgesetzt werden, denn all diese Aspekte bedürfen überhaupt erst einer empirischen Analyse.
Als weiterer Begriff wird hier „System der Funktionshäftlinge“ bevorzugt. Er bezeichnet die Gesamtheit aller Funktionshäftlinge und ist somit hier ein offener, nicht normativ besetzter Begriff, der einen analytischen Zugang ermöglicht.40 Das System der Funktionshäftlinge orientiert sich am sogenannten „Dachauer Modell“41, dessen Grundzüge in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern identisch sind, einige lokale Abweichungen v.a. hinsichtlich der lager-internen Arbeitskommandos aber vorkommen können. Beides gilt auch für die Frauenlager.42 Weiterhin dient diese Begrifflichkeit auch als eine technische Sammelbeschreibung aller Funktionsstellen. Diese wiederum waren konkrete Aufgabenbereiche innerhalb des Lagers, die von Häftlingen übernommen wurden.43 Der Begriff der „(Häftlings-)Selbstverwaltung“, den Pingel in die Forschung eingeführt hatte, ist hier nicht stehen zu lassen, da er geradezu demokratische Partizipation unterstellt.44
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Handlungsspielräume von Funktionshäftlingen ein, kritisiert die bisherige Täterforschung und definiert das Ziel der Arbeit, eine differenzierte Analyse unter Einbeziehung des Fallbeispiels Dr. Buthner zu leisten.
2. Forschungsstand: Dieser Teil beleuchtet kritisch die Literatur zu Funktionshäftlingen, thematisiert die Rolle der Funktionsstellen, die Gruppenbildung sowie die Stigmatisierung und fordert eine empirisch fundiertere Auseinandersetzung.
3. Das Ermittlungsverfahren 4 Js 798/64 gegen Dr. Stefan Buthner: Das Kapitel analysiert das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Buthner und die widersprüchlichen Aussagen von Belastungs- und Entlastungszeugen, wobei die Rolle der polnischen und ostdeutschen Behörden kritisch hinterfragt wird.
4. Rekonstruktion der Selektionen in Monowitz anhand weiterer Aktenbestände: Hier werden anhand zusätzlicher Akten, wie dem Neubert-Prozess, die Selektionsvorgänge in Monowitz untersucht, um das Verhältnis von Buthner, Fischer und Neubert detaillierter zu klären.
5. Schluss: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen, mahnt einen Perspektivwechsel in der Konzentrationslagerforschung an und betont die Notwendigkeit, Individuen aus den abstrakten und monolithischen Kategorien herauszulösen.
Funktionshäftlinge, Konzentrationslager, Handlungsspielraum, Täterforschung, NSG-Verfahren, Monowitz, Stefan Buthner, Häftlingsgesellschaft, Selektion, Widerstand, Kollaboration, Lagerstruktur, Überlebendenliteratur, Grauzone, Gruppenbildung.
Die Arbeit untersucht die Handlungsspielräume von Funktionshäftlingen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern und hinterfragt kritisch, wie diese von der bisherigen Forschung dargestellt wurden.
Zentrale Themen sind die Rolle von Funktionshäftlingen im Lageralltag, die Problematik der Quellenlage (besonders Überlebendenliteratur), die Bedeutung von NSG-Prozessakten für die historische Forschung und die kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Stereotypen.
Ziel ist es, eine differenzierte Analyse von Handlungsoptionen vorzunehmen, um pauschalisierenden Erklärungsansätzen entgegenzuwirken und durch das Fallbeispiel Dr. Buthner eine konkrete empirische Untersuchung zu liefern.
Die Arbeit nutzt eine quellenkritische Analyse von wissenschaftlicher Literatur, Ermittlungs- und Prozessakten (insb. aus der Rüter-Reihe) sowie Aussagen ehemaliger Häftlinge, um die historiographische Darstellung kritisch zu hinterfragen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse des Forschungsstandes sowie eine Fallstudie über das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Häftlingsarzt Dr. Stefan Buthner in Monowitz.
Funktionshäftlinge, Handlungsspielraum, Konzentrationslager, NSG-Verfahren, Täterforschung, Monowitz, Stefan Buthner, Häftlingsgesellschaft.
Buthner eignet sich besonders, da er einerseits bereits Gegenstand kontroverser Darstellungen war und andererseits aufgrund der umfangreichen Aktenlage eine komplexe Einordnung erfordert, die den Handlungsspielraum eines einzelnen Funktionshäftlings verdeutlicht.
Die Arbeit betont, dass Primo Levis Begriff der "Grauzone" ambivalenter verstanden werden muss und dass die Autonomie des Häftlings die Grundlage für einen Handlungsspielraum bildete, der sich in verschiedene, nicht vorab definierte Richtungen entwickeln konnte.
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