Bachelorarbeit, 2008
30 Seiten, Note: 2
Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik
1. Einleitung
2. Einordnung in den historischen Kontext
3. Die Verfassungsgebung
4. Das Verfassungswerk von Weimar
4.1 Verfassungsbestimmungen
4.1.1 Der Reichspräsident
4.1.2 Der Reichstag
4.1.3 Der Reichsrat
4.1.4 Grundrechte
4.2 Bewertung der Weimarer Reichsverfassung
5. Das Grundgesetz – Abgrenzung von Weimar?
5.1 Der Bundespräsident
5.2 Der Bundestag und die Bundesregierung
5.3 Der Bundesrat
5.4 Die Grundrechte
6. Schluss
Die Arbeit analysiert die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung, um zu bewerten, ob diese tatsächlich gravierende Konstruktionsfehler aufwies, die ihr Scheitern begünstigten, und zieht hierzu Vergleiche zum bundesdeutschen Grundgesetz.
4.1.1 Der Reichspräsident
Hugo Preuß wollte entscheidende exekutive Befugnisse des Reichs in dem Amt des Reichspräsidenten konzentrieren. Die machtvolle Stellung des Reichspräsidenten geht aber auch unter anderem auf Max Weber zurück. Er sah diesen als Kontinuitätsfaktor und Gegengewicht zum Parlament, um das Regieren nach außen gegen Partei- und Verbandszugriff sowie um eigenberechtigtes Handeln der Verwaltung abzuschirmen. Diese Ansichten teilten auch Friedrich Meinecke und Gerhard Anschütz.
In seinem Verfassungsentwurf nahm das Parlament somit nicht den Rang des beherrschenden politischen Machtzentrums ein, sondern Preuß stellte ihm die präsidiale Gewalt als Konkurrenz an die Seite. Dahinter verbarg sich das tiefe Misstrauen gegen das Parlament als den Austragungsort der Interessengegensätze einer pluralistischen Gesellschaft und damit die Furcht vor einem Parlamentsabsolutismus.
Preuß bevorzugte daher ein Präsidentenamt, dessen Inhaber als überparteilicher Wahrer des Gemeinwohls moderierend, das heißt in der Rolle eines neutralen Mittlers, schlichtend in den politischen Prozess eingreifen sollte. Für die Mehrzahl der Abgeordneten dürften solche Überlegungen eher hintergründig gewesen sein. Vielmehr vertraten sie die Auffassung, dass jemand die Staatsgewalt und ihre Einheit gegenüber Volk, Parteien und dem Parlament repräsentierte. Die konstitutionelle Tradition des Deutschen Reichs und der Einzelstaaten pflegte das Bild eines überparteilichen Staates, indem politische Parteien auf die Kontrolle und legislative Begleitung der Regierung beschränkt, aber von der Teilhabe an der Regierungsgewalt ferngehalten werden sollten.
1. Einleitung: Einführung in die Fragestellung zur Weimarer Reichsverfassung und ihre zeitgenössische sowie historische Wahrnehmung als mögliche Fehlkonstruktion.
2. Einordnung in den historischen Kontext: Darstellung der politischen Entwicklungen und des Verfassungswandels in der Endphase des Ersten Weltkriegs sowie der anschließenden Novemberrevolution.
3. Die Verfassungsgebung: Beschreibung des Prozesses der Verfassungsschöpfung 1918/1919 unter Federführung von Hugo Preuß.
4. Das Verfassungswerk von Weimar: Analyse der Struktur und Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung, insbesondere hinsichtlich des Reichspräsidenten, Reichstags, Reichsrats und der Grundrechte.
5. Das Grundgesetz – Abgrenzung von Weimar?: Untersuchung, wie die Verfassungsväter der Bundesrepublik aus den Erfahrungen von Weimar lernten und welche strukturellen Veränderungen im Grundgesetz vorgenommen wurden.
6. Schluss: Zusammenfassende Würdigung der Weimarer Verfassung und Reflexion über die Bedeutung von Verfassungsnormen im Vergleich zur politischen Praxis.
Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Reichspräsident, Parlamentarischer Rat, Konstruktionsfehler, Ausnahmezustand, Artikel 48 WRV, Plebiszit, Gewaltenteilung, Demokratie, Parlamentarismus, Verfassungsschutz, Krisenmanagement, Politische Kultur, Gewaltmonopol.
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der Weimarer Reichsverfassung hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer vermeintlichen Konstruktionsfehler und deren Bedeutung für das Scheitern der ersten deutschen Demokratie.
Zentrale Themen sind die Befugnisse des Reichspräsidenten, die Rolle des Reichstags, die Einbettung plebiszitärer Elemente sowie der Vergleich der Weimarer Verfassung mit dem späteren Bonner Grundgesetz.
Das primäre Ziel ist es zu klären, ob die Weimarer Reichsverfassung tatsächlich gravierende Fehlkonstruktionen aufwies und inwieweit diese das Scheitern der Weimarer Republik unweigerlich herbeiführten.
Es handelt sich um eine verfassungsgeschichtliche Analyse, die historische Kontexte mit einer systematischen Untersuchung einzelner Verfassungsartikel und deren politischer Umsetzung verknüpft.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der Weimarer Verfassungsbestimmungen und eine vergleichende Analyse der entsprechenden Regelungen im Grundgesetz der Bundesrepublik.
Wichtige Schlüsselbegriffe sind Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Konstruktionsfehler, Reichspräsident, Artikel 48, Parlamentarismus und Gewaltenteilung.
Der Artikel 48 wird als zentrales Instrument der Notverordnungsgewalt analysiert, dessen extensive Auslegung unter Hindenburg maßgeblich zur Schwächung der parlamentarischen Demokratie beitrug.
Das Grundgesetz wurde gezielt als bewusste Abgrenzung entworfen, insbesondere durch die Schwächung des Staatsoberhauptes, das konstruktive Misstrauensvotum und die Ewigkeitsklausel, um die in Weimar identifizierten strukturellen Defizite zu vermeiden.
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