Bachelorarbeit, 2011
64 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Bezugnahmeklausel
I. Einführung
1. Verbreitung von Bezugnahmen
2. Unterschied zwischen Bezugnahmeklausel und Verweisungsklausel?
3. Arten der Bezugnahmeklausel
a) Statische Bezugnahmeklausel
b) Dynamische Bezugnahmeklausel
II. Historie
1. Funktion der Bezugnahmeklausel
2. Rechtslage vor und nach der BAG-Entscheidung vom 14.12.2005
B. Auswirkung des § 613a BGB
C. Prüfbarkeit von Tarifverträgen
I. Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen
II. Bezugnahmeobjekt
III. AGB-Kontrolle
1. Verwendung von AGB im Arbeitsrecht
2. Bezugnahmeklausel als allgemeine Geschäftsbedingung
3. Einziehungskontrolle
4. Überraschende Klausel
5. Auslegung der Bezugnahmeklausel nach § 305c II BGB
6. Inhaltskontrolle
a) Anwendungsbereich
b) Klauselverbote nach §§ 308, 309 BGB
c) Angemessenheit gemäß der Generalklausel
d) Mittelbare Tarifzensur
aa) Globalbezugnahme
(1) Branchenfremder Tarifvertrag
(2) Einschlägigkeit des Tarifvertrages
bb) Einzelverweisung
cc) Teilbezugnahme
7. Rechtsfolgen nach § 306 BGB
8. Zwischenfazit
IV. Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebote (Art. 3 GG und AGG)
D. Vertragsgestaltung
E. Fazit
Die Arbeit befasst sich mit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge und untersucht insbesondere, ob solche Bezugnahmeklauseln einer AGB-Kontrolle durch die Gerichte unterliegen und wie sich dies auf die Vertragsgestaltung auswirkt.
I. Einführung
„Eine Bezugnahmeklausel ist nichts anderes als eine einzelvertragliche Vereinbarung, die den Tarifvertrag ‚abschreibt‘, …“ Trotzdem können durch die Bezugnahme auf Tarifverträge zahlreiche Probleme auftreten. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen wie auch die Bezugnahmeklausel fällt unter die Vertragsfreiheit, die durch Art. 2 I GG sowie § 241 I, § 311 I BGB verfassungsrechtlich geschützt ist. Fraglich ist jedoch das Verhältnis von Vertragsfreiheit und Bezugnahmeklausel. In dieser Einführung sowie in der nachfolgenden Arbeit werden die Fragen, die durch die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge entstehen, beantwortet z.B.: Was soll die Bezugnahmeklausel bewirken? Zum einen soll die Verweisungsklausel dem tarifgebundenen Arbeitgeber ermöglichen, eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen zu schaffen, und zum anderen die Gleichbehandlung der nicht organisierten Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bewirken.
Die Verweisung auf Tarifverträge ist in der Praxis kaum noch wegzudenken und in vielen Arbeitsverträgen wiederzufinden. So ist der Trend, in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge zu verweisen, bereits vor 17 Jahren von Preis erkannt worden. „Sie gehören zum Kernbestand jeder arbeitsvertraglichen Regelung.“ Die Auslegung dieses Kernbestandes ist strittig und „für die Vertragsgestaltung … eine Herausforderung.
A. Bezugnahmeklausel: Einführung in die Thematik der vertraglichen Tarifverweisungen, Darstellung verschiedener Arten von Klauseln und deren historische Entwicklung sowie die Änderung durch BAG-Rechtsprechung.
B. Auswirkung des § 613a BGB: Analyse der rechtlichen Folgen bei Betriebsübergängen für die Anwendung von Bezugnahmeklauseln und die Wahrung des Status quo für Arbeitnehmer.
C. Prüfbarkeit von Tarifverträgen: Detaillierte Untersuchung der AGB-Kontrolle, der Auslegungsregeln, des Anwendungsbereichs und der Grenzen der Inhaltskontrolle, einschließlich Sonderproblemen wie Mittelbare Tarifzensur.
D. Vertragsgestaltung: Praktische Empfehlungen und konkrete Formulierungsbeispiele für verschiedene Klauseltypen zur rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen.
E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, insbesondere der Notwendigkeit einer klaren Gestaltung der Bezugnahmeklauseln unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der Anforderungen des AGB-Rechts.
Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, AGB-Kontrolle, Arbeitsvertrag, Vertragsfreiheit, Tarifgebundenheit, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang, § 613a BGB, Inhaltskontrolle, Dynamische Bezugnahme, Statische Bezugnahme, Tarifzensur, Vertragsgestaltung, BAG-Rechtsprechung.
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit und Auslegung von Klauseln in Arbeitsverträgen, mit denen auf Tarifverträge Bezug genommen wird.
Im Mittelpunkt stehen die AGB-rechtliche Prüfbarkeit dieser Klauseln, die Unterscheidung zwischen statischen und dynamischen Verweisen sowie die Auswirkungen bei Betriebsübergängen.
Ziel ist es, die Vereinbarkeit der Bezugnahmeklauseln mit der AGB-Kontrolle zu klären und Gestaltungshinweise für die arbeitsvertragliche Praxis zu entwickeln.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf der Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und einschlägiger Literatur basiert.
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung, die Kontrollmechanismen des AGB-Rechts (Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Transparenzgebot) sowie spezifische Konstellationen wie Branchenfremdheit und Betriebsübergänge.
Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, AGB-Kontrolle, Arbeitsrecht, BAG-Rechtsprechung, Vertragsgestaltung.
Sie entscheidet darüber, ob der Arbeitnehmer an zukünftige Änderungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags gebunden ist oder ob die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich bleibt.
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB stellt hohe Anforderungen an die Kontinuität der Arbeitsbedingungen, wobei die Rechtsprechung sicherstellen will, dass Arbeitnehmer nicht durch den Übergang schlechter gestellt werden als zuvor.
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