Bachelorarbeit, 2011
43 Seiten, Note: 1,7
1 Zielsetzung und Ablauf der Untersuchung
2 Die Unternehmensinsolvenz im deutschen Recht
2.1 Eröffnungsgründe
2.1.1 Zahlungsunfähigkeit
2.1.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.1.3 Überschuldung
2.2 Das Regelinsolvenzverfahren
2.2.1 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2.2.2 Sicherungsmaßnahmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
2.2.3 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2.2.4 Die Gläubigergruppen
2.2.5 Der Berichts- und Prüfungstermin
2.2.6 Die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse
2.3 Der Insolvenzplan
2.3.1 Aufstellung und Aufbau des Insolvenzplans
2.3.2 Prüfung und Bestätigung des Plans
2.4 Die Eigenverwaltung
2.5 Die Bedeutung der einzelnen Verfahrenswege
3 Die Unternehmensinsolvenz im britischen Recht
3.1 Die Insolvenztatbestände
3.2 Die Gläubiger
3.3 Die Liquidationsverfahren
3.3.1 Voluntary winding-up
3.3.2 Compulsory winding-up
3.4 Die Reorganisationsverfahren
3.4.1 Administration
3.4.2 Company Voluntary Arrangements
3.4.3 Scheme of Arrangement nach s. 895 Companies Act 2006
3.5 Die Bedeutung der einzelnen Insolvenzverfahren
4 Schlussbetrachtung und Ausblick
Diese Arbeit vergleicht die Insolvenzrechtssysteme in Deutschland und Großbritannien, um die Unterschiede bei den Auslösern, dem Ablauf und den Konsequenzen von Unternehmensinsolvenzen sowie die Möglichkeiten zur Sanierung versus Liquidation zu analysieren.
2.1.1 Zahlungsunfähigkeit
Nach § 17 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit als allgemeiner Eröffnungsgrund vor, wenn es einem Schuldner nicht mehr möglich ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat. Zahlungsfähigkeit bedeutet hier immer Geldliquidität. Die Möglichkeit Vermögensgegenstände zu veräußern oder Aktivvermögen zu beleihen, um die Liquidität zu verbessern, spielt bei der Bewertung der Zahlungsfähigkeit deshalb keine Rolle. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er auf Grund mangelnder Zahlungsmittel voraussichtlich dauerhaft nicht dazu in der Lage sein wird, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu berichtigen. Von dieser tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens muss allerdings die bloße Zahlungsstockung abgegrenzt werden. Die Rechtsprechung unterscheidet an Hand des Zeitraums der benötigt wird, um die benötigten liquiden Mittel zu beschaffen. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine kreditwürdige Person dazu innerhalb von drei Wochen in der Lage ist. Kann eine Liquiditätslücke also innerhalb von drei Wochen geschlossen werden, so ist nur von einer Zahlungsstockung auszugehen.
1 Zielsetzung und Ablauf der Untersuchung: Einführung in die Problematik von Unternehmensinsolvenzen und Erläuterung der Zielsetzung eines Vergleichs zwischen deutschem und britischem Insolvenzrecht.
2 Die Unternehmensinsolvenz im deutschen Recht: Detaillierte Darstellung der deutschen Insolvenzordnung, inklusive Eröffnungsgründen, Regelinsolvenzverfahren, Insolvenzplan und Eigenverwaltung.
3 Die Unternehmensinsolvenz im britischen Recht: Analyse des englischen Insolvenzrechts mit Fokus auf Liquidations- und Reorganisationsverfahren wie Administration und Company Voluntary Arrangements.
4 Schlussbetrachtung und Ausblick: Zusammenfassender Vergleich der Erkenntnisse beider Länder bezüglich Sanierungsraten und der Gläubigerorientierung der Rechtsordnungen.
Unternehmensinsolvenz, Insolvenzrecht, Deutschland, Großbritannien, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Liquidation, Reorganisation, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Insolvenzmasse, Administration, Company Voluntary Arrangement
Die Arbeit untersucht und vergleicht die Mechanismen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und Großbritannien.
Zentral sind die Auslöser für Insolvenzen, der Ablauf der jeweiligen Verfahren und die resultierenden Konsequenzen für die Unternehmen (Sanierung oder Liquidation).
Das Ziel ist der Vergleich der beiden Rechtssysteme, um zu verstehen, wie die verschiedenen Verfahrensarten die Insolvenzabwicklung beeinflussen.
Es handelt sich um einen rechtsvergleichenden Ansatz, der auf der Analyse von Gesetzen, Kommentaren und Fachliteratur sowie statistischen Daten basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Vorstellung des deutschen Insolvenzrechts (Kapitel 2) und des britischen Insolvenzrechts (Kapitel 3).
Kernbegriffe sind Unternehmensinsolvenz, Sanierung, Liquidation, Gläubigerbefriedigung und Rechtsvergleich.
Während in Deutschland auch kurzfristige Zahlungsstockungen zur Insolvenz führen können, ist die Definition in England rigider und fokussiert stärker auf die dauerhafte Unfähigkeit, Verbindlichkeiten zu begleichen.
Die geringe Nutzung könnte auf das Misstrauen der Gläubiger gegenüber dem eigenverantwortlichen Handeln des Schuldners und dem damit verbundenen Kontrollverlust zurückzuführen sein.
Die Administration ist ein spezifisches Reorganisationsverfahren, das in England eine zentrale Rolle spielt, während das deutsche Äquivalent, das Insolvenzplanverfahren, im Vergleich selten genutzt wird.
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