Bachelorarbeit, 2008
40 Seiten, Note: 1,3
1. Methodisches Vorgehen
2. Umgang mit illegalen Migranten in ausgewählten EU-Ländern
2.1 Deutschland
2.2 Niederlande
2.3 Griechenland
3. Die bisherige gemeinsame EU-Migrationspolitik
4. Die Menschenrechte
4.1 Menschenrechtspolitik der EU
4.2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
5. Die Rückführungsrichtlinie KOM (2005) 0391
5.1 Vorstellung der Richtlinie
5.1.1 Abschiebehaft
5.1.2 Rechte von Kindern und Familien
5.1.3 Wiedereinreiseverbot
5.2 Diskussion um die Richtlinie
5.2.1 Parteiinterne Diskussionen
5.2.2 Argumente gegen die Richtlinie
5.2.3 Argumente für die Richtlinie
6. KOM (2005) 0391 und die Menschenrechte
7. Fazit
Die Arbeit untersucht die EU-Rückführungsrichtlinie KOM (2005) 0391 kritisch im Hinblick auf die Frage, ob sie tatsächlich eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, wie von Kritikern behauptet, oder ob sie als notwendiger Schritt zur Harmonisierung der Migrationspolitik zu werten ist.
5. Die Rückführungsrichtlinie KOM (2005) 0391
KOM (2005) 0391 stellt eine Weiterentwicklung des Schengener Abkommens dar und sie ersetzt die Artikel 23 und 24 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Aus diesem Grund ist die Richtlinie sowohl für Irland als auch das Vereinigte Königreich nicht bindend oder anwendbar. Dies hängt mit der starken Meinung der Briten zusammen, dass „all border control and immigration matters should be an exclusive matter for the British Parliament and government“ (D. , Abgeordneter der United Kingdom Independence Partei in einer E-Mail vom 22. Juli 2008), sowie ihrer geographischen Lage. Auch Dänemark ist nicht an die Richtlinie gebunden, sondern behielt sich die Option offen, sie innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Annahme in innerstaatliches Recht umzusetzen. Ansonsten ist die Richtlinie aber für alle anderen EU-Staaten, ebenso wie für Island, Norwegen die Schweiz und Liechtenstein bindend, wie aus ihrer Präambel hervorgeht.
Bereits während einer Tagung am 4. und 5. November 2004 in Brüssel beschloss der Rat die Festlegung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik. Im September 2005 wurde dann ein erstmaliger Entwurf zur Rückführungsrichtlinie präsentiert, bis am 23. April 2008 ein vorläufiger Kompromiss-Entwurf vorgestellt wurde. Während dieser Zeit wurde der Entwurf zahlreiche Male geändert, und auch der vorläufige Entwurf war noch nicht der, der schließlich dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wurde. So wurde noch einmal die Präambel, ebenso wie Artikel 12 (IV) verändert (vgl.: Amnesty International / ECRE, 2008: 8).
1. Methodisches Vorgehen: Erläutert die Datenerhebung durch Kontakt zu Abgeordneten und Organisationen sowie die Auswertung von Internetquellen und Presseerklärungen.
2. Umgang mit illegalen Migranten in ausgewählten EU-Ländern: Beschreibt die unterschiedlichen, teils restriktiven Ansätze in Deutschland, den Niederlanden und Griechenland vor der Einführung der EU-Richtlinie.
3. Die bisherige gemeinsame EU-Migrationspolitik: Zeichnet den Weg von der nationalstaatlichen Kompetenz hin zu einer sicherheitsorientierten gemeinsamen EU-Migrationspolitik nach.
4. Die Menschenrechte: Definiert Menschenrechte als universelle Grundrechte und stellt deren Relevanz im politischen Handeln der EU und der UN dar.
5. Die Rückführungsrichtlinie KOM (2005) 0391: Analysiert zentrale Bestimmungen der Richtlinie wie Abschiebehaft, Kindeswohl und Wiedereinreiseverbote sowie die kontroverse politische Debatte dazu.
6. KOM (2005) 0391 und die Menschenrechte: Überprüft konkret die Vereinbarkeit der Richtlinienartikel mit den von Kritikern angeführten Punkten der UN-Menschenrechtserklärung.
7. Fazit: Kommt zu dem Schluss, dass die Richtlinie zwar nicht perfekt ist, aber keine systematische Menschenrechtsverletzung darstellt, während sie dennoch weiteren Korrekturbedarf aufweist.
Rückführungsrichtlinie, KOM (2005) 0391, Menschenrechte, illegale Migration, Abschiebehaft, Europäische Union, Asylpolitik, Wiedereinreiseverbot, Menschenwürde, Migrationspolitik, Gesetzgebung, Parlament, Menschenrechtsverletzung, EU-Recht, Drittstaatsangehörige
Die Arbeit untersucht die EU-Rückführungsrichtlinie KOM (2005) 0391 und analysiert, ob die von Kritikern geäußerten Vorwürfe einer Menschenrechtsverletzung durch die darin enthaltenen Maßnahmen berechtigt sind.
Die Arbeit fokussiert sich auf die Migrationspolitik innerhalb der EU, die Bedingungen der Abschiebehaft, den Schutz von Kindern und Familien sowie die Vereinbarkeit der neuen Regelungen mit den universellen Menschenrechten.
Das primäre Ziel ist es, die kontroverse Debatte um die Rückführungsrichtlinie zu objektivieren und zu bewerten, ob die Richtlinie tatsächlich gegen elementare menschenrechtliche Standards verstößt.
Die Autorin kombiniert eine Literaturanalyse (primär- und sekundärrechtliche Quellen) mit einer explorativen Befragung von Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie der Auswertung von Statements diverser Migranten- und Flüchtlingsorganisationen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der nationalen Politiken vor der EU-Harmonisierung, eine Analyse der Menschenrechtspolitik der EU, eine detaillierte Vorstellung der Richtlinienartikel und eine abschließende Prüfung der Kritikpunkte gegen die UN-Menschenrechtscharta.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Rückführungsrichtlinie", "Abschiebehaft", "Menschenrechte", "EU-Harmonisierung" und "Migrationspolitik" definiert.
Griechenland dient als Fallbeispiel für die prekäre Situation von Migranten an den EU-Außengrenzen, da dort die Bedingungen in Abschiebehaftanstalten bereits vor der Richtlinie von Hilfsorganisationen massiv kritisiert wurden.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie lediglich in einem Punkt – der ungleichen Behandlung von Migranten hinsichtlich der schriftlichen Begründung von Rückkehrentscheidungen – potenziell menschenrechtswidrig ist, jedoch keine generelle Verletzung der Menschenrechte darstellt.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

