Diplomarbeit, 2010
83 Seiten, Note: 1.5
1. Einleitung
2. Inobhutnahmen von Säuglingen und Kleinkindern
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Ausgestaltung der Inobhutnahme
2.2 Die Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Kindeswohl
2.3 Zur Vernachlässigung und Misshandlung von Säuglingen und Kleinkindern
2.4 Zur Situation der Herkunftseltern
2.5 Risikoeinschätzung von Seiten des Jugendamtes
2.6 Die Inobhutnahme im Erleben der Kinder
2.7 Inobhutnahmestellen
3. Die Bereitschaftspflege
3.1 Rechtlicher Hintergrund der Bereitschaftspflege
3.2 Die Bereitschaftspflege als sozialpädagogische Krisenintervention
3.3 Aufgaben und Anforderungen des familiären Betreuungssystems
3.4 Fachliche Begleitung und Unterstützung
3.5 Zur Situation der einzelnen Familienmitglieder
3.6 Besuchskontakte mit den Herkunftseltern
3.7 Problematik: Bereitschaftszeit
4. Die Relevanz von Bindungen bei Fremdunterbringung von Säuglingen und Kleinkindern für die Arbeit der Bereitschaftspflege
4.1 Exkurs : Grundannahmen der Bindungstheorie nach John Bowlby
4.2 Merkmale einer sicheren Bindung
4.3 Bedeutung einer sicheren Bindung für die psychische Entwicklung
4.4 Die frühe Trennung von Mutter und Kind
4.5 Traumatische Erfahrungen und Bewältigungsstrategien
4.6 Bindungsstörungen
4.7 Ersatzbindungen
4.8 Konsequenzen für die Arbeit der Bereitschaftspflege
5. Schlussfolgerungen
Diese Arbeit untersucht die Inobhutnahme und Bereitschaftspflege von Säuglingen und Kleinkindern als eine Form der sozialpädagogischen Krisenintervention. Das primäre Ziel ist es, die komplexen Anforderungen dieses Betreuungssystems sowie die Auswirkungen von insbesondere sehr langen Bereitschaftszeiten auf die beteiligten Kinder, deren Herkunftseltern und die Bereitschaftspflegefamilien kritisch zu beleuchten und Handlungsempfehlungen für eine Anpassung der bestehenden Konzepte abzuleiten.
2.2 Die Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Kindeswohl
Trenczek nennt zwei Tatbestände, aus denen sich eine Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung ergeben:
„Eine Befugnis und Verpflichtung des Jugendamts zur Inobhutnahme ergibt sich, wenn es eine dringende Gefahr für das Wohl des Minderjährigen erfordert, die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen ( §§ 8a Abs. 3 Satz 2, 42 Abs. 1 Nr.2 SGBVIII) oder weil die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.“ (Trenczek 2008, 199).
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können laut Jordan sein:
- Die äußere Erscheinung des Kindes (z.B. massive Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung)
- Das Verhalten des Kindes (z.B. Übergriffe gegen andere Personen, apathisches, verängstigtes Handeln Äußerungen des Kindes, Straftaten)
- Das Verhalten der Eltern oder andere Erziehungspersonen (z.B. unzureichende Ernährung, Gewalt gegenüber dem Kind Unterlassung von Krankenbehandlung, Isolierung des Kindes)
- Die Familiäre Situation (z.B. Obdachlosigkeit, Einsatz des Kindes zum Betteln)
- Die persönliche Situation der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten(z.B. häufig unter Alkoholeinfluss, Drogen, verwirrtes Erscheinungsbild)
- Die Wohnsituation (z.B. „vermüllte“ oder verdreckte Wohnung) (Jordan 2007, 29)
Dabei wird meist zwischen körperlicher und seelischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch sowie der extremen Vernachlässigung unterschieden.
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert das Ziel der Arbeit, in die Hintergründe der Bereitschaftspflege von Säuglingen und Kleinkindern einzuführen und die rechtlichen und pädagogischen Herausforderungen zu beleuchten.
2. Inobhutnahmen von Säuglingen und Kleinkindern: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inobhutnahme sowie die Indikatoren und Verfahrensweisen bei akuter Kindeswohlgefährdung.
3. Die Bereitschaftspflege: Hier wird die Bereitschaftspflege als sozialpädagogische Krisenintervention definiert, inklusive der Aufgaben der Bereitschaftspflegeeltern und der Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern.
4. Die Relevanz von Bindungen bei Fremdunterbringung von Säuglingen und Kleinkindern für die Arbeit der Bereitschaftspflege: Das Kapitel verknüpft bindungstheoretische Grundannahmen mit der Praxis der Fremdunterbringung und zeigt Konsequenzen für die Arbeit der Bereitschaftspflege auf.
5. Schlussfolgerungen: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und appelliert daran, bestehende Konzepte der Bereitschaftspflege an die Realität langer Bereitschaftszeiten anzupassen.
Bereitschaftspflege, Inobhutnahme, Kindeswohlgefährdung, Krisenintervention, Bindungstheorie, frühe Kindheit, Vernachlässigung, Fremdunterbringung, Pflegefamilien, Jugendamt, Beziehungsabbruch, Sozialpädagogik, Traumabewältigung, Ersatzbindung, Perspektivenklärung.
Die Arbeit befasst sich mit der sozialpädagogischen Krisenintervention in Form von Inobhutnahme und Bereitschaftspflege für Säuglinge und Kleinkinder.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen bei Kindeswohlgefährdung, die psychologischen Grundlagen der Bindungstheorie und die praktischen Anforderungen an Bereitschaftspflegeeltern.
Das Ziel ist es, auf die Diskrepanz zwischen dem Konzept der kurzfristigen Krisenintervention und der Realität oft sehr langer Bereitschaftszeiten hinzuweisen und notwendige konzeptionelle Anpassungen zu fordern.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Aufarbeitung fachwissenschaftlicher Literatur und wird durch empirische Interviews mit Bereitschaftsmüttern gestützt.
Der Hauptteil analysiert die Inobhutnahme, die Ausgestaltung der Bereitschaftspflege, die Relevanz von Bindungsentwicklungen bei Fremdunterbringung sowie die Problematiken durch lange Bereitschaftszeiten.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bereitschaftspflege, Kindeswohlgefährdung, Bindungstheorie, Krisenintervention und Fremdunterbringung charakterisiert.
Säuglinge und Kleinkinder befinden sich in einer besonders sensiblen Bindungsphase. Trennungen und instabile Betreuungsverhältnisse können hier gravierende, lebenslange psychische Schäden verursachen.
Sie fordert eine bessere Schulung der Bereitschaftspflegeeltern, eine engmaschige Supervision sowie schnellere Perspektivenklärungen durch die Jugendämter, um die Belastungen für die Kinder zu minimieren.
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