Masterarbeit, 2010
106 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Arbeit analysiert die Auswirkungen der österreichischen Gruppenbesteuerung auf in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften, insbesondere im Hinblick auf die deutschen ertragsteuerlichen Folgen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die österreichische Gruppenbesteuerung und deren Entstehung im Kontext des Steuerreformgesetzes 2005 und des Abgabenänderungsgesetzes 2004. Anschließend werden die rechtlichen Details der Gruppenbesteuerung, einschließlich der qualifizierten Rechtsträger und der Zusammenfassenden Beschreibungen, erläutert.
Im dritten Kapitel werden die Rückwirkungen der österreichischen Gruppenbesteuerung auf deutsche Kapitalgesellschaften untersucht. Dabei werden zwei Fallgruppen betrachtet: Die Auslösung der Rechtsfolgen des § 8c KStG-D durch die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft und die Anwendbarkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG-D bei parallel bestehender Organschaft und Gruppenbesteuerung.
Gruppenbesteuerung, Körperschaftsteuer, Verlustabzug, Organschaft, Beteiligungsgemeinschaft, Verlustverwertung, Steuerreformgesetz 2005, Abgabenänderungsgesetz 2004, § 8c KStG-D, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG-D, Österreich, Deutschland.
Sie erlaubt den Import von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften nach Österreich, was über die Mindestanforderungen des EuGH hinausgeht.
Es können Rechtsfolgen beim Verlustabzug (§ 8c KStG) ausgelöst werden oder Probleme bei parallel bestehenden deutschen Organschaften auftreten.
Die Bildung einer solchen Gemeinschaft kann als schädlicher Beteiligungserwerb gewertet werden, was zum Wegfall von steuerlichen Verlustvorträgen in Deutschland führen kann.
Diese Vorschrift betrifft die Nichtberücksichtigung von Verlusten, die bereits im Ausland (z.B. in Österreich) im Rahmen einer Gruppenbesteuerung verwertet wurden.
Wenn importierte Auslandsverluste später im Quellenstaat genutzt werden können, erfolgt in Österreich eine entsprechende Nachversteuerung.
Das Urteil forderte die Berücksichtigung von Definitivverlusten; die österreichische Regelung geht jedoch weiter und lässt auch laufende Verluste zu.
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