Wissenschaftlicher Aufsatz, 2001
56 Seiten
0 Vorgehen
I Problem- und Situationsanalyse
1. Der Konflikt zwischen grundlegenden ethischen Werten stellt die Ethik auf den Prüfstand
2. Begriffe von »Sterbehilfe« und die Eingrenzung des Themas auf die Beihilfe zum Suizid
3. Beihilfe zur Selbsttötung in Institutionen der Langzeitpflege/Altersheimen
4. Das weitere Vorgehen
II Argumentationsmodelle, Begründungen, Verhaltensalternativen
1. Selbsttötung - Geschichte und vier ethische Modelle
1.1. Selbsttötung im Alter - Einleitende Gedanken
1.2. Eine Kurzgeschichte des Suizids: Zwischen Verdammung und Romantisierung
1.3. Ethische Argumentationen im Spannungsfeld von ethischem Verbot, Krankheit, Nutzenabwägung und Freiheit
1.4 Schlussfolgerungen
2. Mitleid, Recht auf den eigenen Tod/Selbstbestimmung, Recht auf Leben/Schutz des Lebens - Integration der Argumente als Grundlage für einen Entscheid
2.1. Drei Argumente in der Diskussion
2.2. Die Integration der drei Argumente
2.3. Drei Grundhaltungen: Verbot, Erlaubnis, Anspruch
III Urteilsentscheid
1. Fälle und Situationen - Die slippery slope als grosse Gefahr
2. Umfrageergebnisse
3. Die Entstehung und Einschätzung von Exit
4. Der Urteilsentscheid - Orientierungen
5. Selbstötungshilfe in Institutionen der Langzeitpflege
IV. Zusammenfassung oder die Forderung nach Evaluation, Kritik und Mitbestimmung
Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine theologisch-ethische Reflexion zur Beihilfe zum Suizid in Langzeitpflegeinstitutionen anzustellen, um den Diskurs versachlichen und ethisch fundiert führen zu können. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie die Prinzipien von Selbstbestimmung, Lebensschutz und Mitleid in ein integratives Verhältnis zueinander gesetzt werden können, anstatt sie isoliert gegeneinander auszuspielen.
2.2. Die Integration der drei Argumente
Drei Argumente lassen sich unterscheiden: Mitleid, »Recht« auf den eigenen Tod/Selbstbestimmung, Recht auf Leben/Schutz des Lebens. In der Diskussion ist nun folgendes zu beobachten. Die eine Gruppierung beruft sich auf das Mitleid und befürwortet z.B. die aktive Euthanasie oder die Freitodhilfe. Eine zweite Gruppe beruft sich auf das Recht auf den eigenen Tod und kann somit ebenfalls die Feitodhilfe und die aktive Euthanasie befürworten. Dagegen beruft sich die dritte Gruppe auf das Recht auf das Leben und lehnt beides ab. Das Problem dabei ist, dass jeweils ein Argument verabsolutiert und das andere vernachlässigt wird. Der integrative ethische Ansatz dagegen sagt:
Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist genauso wichtig wie das Recht auf das Leben. Das bedeutet: Wir dürfen niemanden verurteilen, der aufgrund eines großen Leidens und großer Schmerzen sagt, daß er seine Lebenssituation nicht mehr als sinnvoll erfährt und weder die Kraft noch den Willen aufbringt, dieses sein Leben zu leben. Gleichzeitig gilt, daß das Leben das kostbarste Gut ist, und daß es niemals ein lebensunwertes Leben gibt.
Die drei Argumentationen sind in sich stimmig und sind als gleichgewichtig zu betrachten. Die Probleme beginnen jedoch bei deren isolierten Handhabung: Wird das Selbstbestimmungsrecht verabsolutiert, so wird die Unversehrtheit des Lebens in Frage gestellt. Umgekehrt findet der Wille des einzelnen keine Beachtung. Beides, die Unversehrtheit des Lebens wie der Wille des einzelnen sind jedoch ethisch grundlegende Werte. Deshalb sind die drei Argumentationen in eine nicht auflösbare Beziehung zu setzen, womit ein Spannungsfeld entsteht, innerhalb dessen die Frage nach dem Sterben durch die Hilfe bei der Selbsttötung zu stehen kommt.
0 Vorgehen: Vorstellung der ethischen Theorie der Urteilsfindung zur Strukturierung der komplexen Fragestellung.
I Problem- und Situationsanalyse: Definition der Sterbehilfe, Abgrenzung zur aktiven Tötung und Identifikation des Spannungsfeldes ethischer Werte in Institutionen.
II Argumentationsmodelle, Begründungen, Verhaltensalternativen: Historischer Rückblick auf den Suizid und Herleitung der zentralen Argumente Mitleid, Selbstbestimmung und Lebensschutz.
III Urteilsentscheid: Anwendung des integrativen Modells auf Fallbeispiele und Entwicklung orientierender Kriterien für die Praxis in Altersheimen.
IV. Zusammenfassung oder die Forderung nach Evaluation, Kritik und Mitbestimmung: Synthese der Ergebnisse und Plädoyer für ein dialogisches, prozesshaftes ethisches Handeln.
Sterbehilfe, Beihilfe zum Suizid, Langzeitpflege, Selbstbestimmung, Lebensschutz, Mitleid, Ethik, Euthanasie, Patientenverfügung, Suizidprävention, Institutionelles Ethos, Menschenwürde, Palliative Care.
Die Arbeit untersucht aus einer theologisch-ethischen Perspektive die Problematik der Beihilfe zum Suizid innerhalb von Langzeitpflegeinstitutionen.
Im Zentrum stehen die ethischen Spannungsfelder zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung, der Schutzpflicht des Lebens und dem Motiv des Mitleids.
Das Ziel ist es, ein integratives ethisches Modell zu entwickeln, das eine verantwortungsvolle Entscheidungsfindung in der Sterbehilfe ermöglicht, ohne einseitig zu verabsolutieren.
Der Autor nutzt die Theorie der ethischen Urteilsfindung, ergänzt durch eine konsequentialistische Perspektive, um Argumente in ein relationales Beziehungsfeld zu setzen.
Der Hauptteil analysiert Argumentationsmodelle, reflektiert Fallbeispiele, setzt sich kritisch mit Sterbehilfeorganisationen wie EXIT auseinander und diskutiert das institutionelle Ethos von Altersheimen.
Besonders prägend sind die Begriffe "Integration der Argumente", "Selbstbestimmung im Alter", "institutionelles Ethos" und "Todeswunsch versus Tötungswunsch".
Der Autor würdigt EXIT für das Aufbrechen von Tabus, kritisiert jedoch die aggressive Art der Kommunikation und warnt vor einer "Eleganz des Todes"-Mentalität.
Institutionen müssen klare, transparente Regelungen schaffen, die bei Zweifeln die Hinzuziehung unabhängiger Fachpersonen vorsehen, wobei die psychologische Begleitung Vorrang vor der Tötung haben muss.
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