Diplomarbeit, 2011
100 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Frage, wie die Kontinuität einer Freiberufler-Gesellschaft im Falle einer Insolvenz mithilfe der Eigenverwaltung gewährleistet werden kann. Ziel ist es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Eigenverwaltung in diesem Kontext zu analysieren und die Funktionsfähigkeit dieses Instruments für Freiberufler zu bewerten.
Die Arbeit beginnt mit einer Definition der Freiberufler-Gesellschaft und beleuchtet die verschiedenen Rechtsformen, die für diese Gesellschaftsform relevant sind, wie GbR, PartG und GmbH. Anschließend werden die gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Kontinuität im Insolvenzfall untersucht, wobei die Auflösungspflicht und die Fortsetzungsmöglichkeiten der Gesellschaften im Vordergrund stehen. Die Arbeit führt dann die Vorteile der Sanierung einer Freiberufler-Gesellschaft durch Eigenverwaltung aus und erklärt den Verlauf der Diskussion über dieses Institut sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch volkswirtschaftlicher Perspektive.
Im weiteren Verlauf werden die Entwicklung und der aktuelle Gesetzesentwurf zur Eigenverwaltung vorgestellt, einschließlich der Auswirkungen und der kritischen Beurteilung dieses Instruments. Die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung, die Rechte, Pflichten und die Haftung des Eigenverwalters werden detailliert erläutert. Darüber hinaus werden die Rechtsstellung und die Aufgaben des Sachwalters sowie die Kompetenzen des Gläubigerausschusses beleuchtet.
Das sechste Kapitel beleuchtet die Eigenverwaltung im Ablauf einer Reorganisation, beginnend mit dem Antrag auf Insolvenzverfahrenseröffnung und Eigenverwaltung. Die Vorteile der frühen Verfahrenseröffnung werden dabei hervorgehoben. Anschließend wird die Fortführung der Gesellschaft, das Insolvenzplanverfahren und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens besprochen. Das siebte Kapitel befasst sich mit den vorläufigen Sicherungsmaßnahmen während des Eröffnungsverfahrens, wie der vorläufigen Eigenverwaltung, der vorläufigen Postsperre und der Betriebsstilllegung.
Das achte Kapitel bietet eine kritische Analyse der Eigenverwaltung und analysiert die Vorteile und Risiken dieses Instruments im Kontext einer Freiberufler-Gesellschaft. Die Gründe für die mangelnde Akzeptanz der Eigenverwaltung in der Praxis werden ebenfalls beleuchtet. Das neunte Kapitel untersucht die steuerrechtlichen Aspekte der Kontinuität einer Freiberufler-Gesellschaft im Insolvenzfall. Das zehnte Kapitel widmet sich der Kollision zwischen Insolvenzrecht und Berufsrecht, am Beispiel einer Ärzte-GmbH.
Die Diplomarbeit konzentriert sich auf die Themen Freiberufler-Gesellschaft, Insolvenz, Eigenverwaltung, Kontinuität, Sanierung, Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Steuerrecht und Reorganisation.
Die Eigenverwaltung ermöglicht es dem Schuldner, das Insolvenzverfahren selbst durchzuführen und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Masse zu behalten, anstatt sie an einen Insolvenzverwalter abzugeben. Er wird dabei von einem Sachwalter überwacht.
Zu den Vorteilen gehören die Kostenersparnis, eine kürzere Verfahrensdauer, der Erhalt des spezifischen Fachwissens der Geschäftsleitung, ein geringerer Imageschaden und die Vermeidung von Konflikten zwischen Insolvenzrecht und Berufsrecht.
Die Arbeit analysiert die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Kontext der Freiberufler-Tätigkeit.
Der Sachwalter überwacht die wirtschaftliche Lage des Schuldners, prüft dessen Geschäftsführung und stellt sicher, dass die Gläubiger durch die Eigenverwaltung nicht benachteiligt werden.
Risiken sind potenzielle Interessenkonflikte, Manipulationsmöglichkeiten durch den Schuldner (z. B. Zweckentfremdung von Mitteln) und eine möglicherweise geringere Sicherung der Gläubigerinteressen im Eröffnungsverfahren.
Ein Konfliktpunkt ist beispielsweise die Verwertbarkeit der Patientenkartei, die dem Datenschutz und der Schweigepflicht unterliegt, aber im Insolvenzfall einen wirtschaftlichen Wert darstellt.
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