Fachbuch, 2002
78 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
B. Vereinbarkeit des Arzneimittelversandhandels mit dem deutschen Recht
I. Rechtlicher Rahmen des Arzneimittelhandels in Deutschland
II. Verstöße gegen § 43 Abs. 1 AMG
1. Verstoß gegen § 43 Abs. 1 S. 1 AMG
2. Verstoß gegen § 43 Abs. 1 S. 2 AMG
3. Ausnahmemöglichkeiten
III. Verstoß gegen § 73 Abs. 1 AMG
1. Verstoß gegen das Verbringungsverbot
2. Ausnahme gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 6a AMG
IV. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz
1. Verstoß gegen § 8 Abs. 1 HWG
2. Verstoß gegen § 8 Abs. 2 HWG
3. Verstöße gegen § 3a und § 10 Abs. 1 HWG
V. Ergebnis
C. Europarechtliche Anforderungen an nationale Arzneimittelvorschriften
I. Vereinbarkeit der nationalen Verbotsvorschriften mit europäischem Sekundärrecht
1. Anwendbarkeit der E-Commerce-Richtlinie
a) Anwendbarkeit bezüglich § 43 Abs. 1 S. 1 AMG
b) Anwendbarkeit bezüglich § 43 Abs. 1 S. 2 AMG
c) Anwendbarkeit bezüglich § 73 Abs. 1 AMG
d) Anwendbarkeit bezüglich des Heilmittelwerbegesetzes
aa) Gemeinschaftlicher Standard bezüglich § 8 Abs. 1 HWG?
bb) Gemeinschaftlicher Standard bezüglich § 8 Abs. 2 HWG?
cc) Gemeinschaftlicher Standard bezüglich §§ 3a und 10 Abs. 1 HWG
cc) Sperrwirkung der E-Commerce-Richtlinie für die Anwendung nationalen Rechts?
dd) Schutzklausel des Art. 3 Abs. 4-6 der E-Commerce-Richtlinie
ee) Ergebnis
2. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG als Grundlage für § 73 AMG?
3. Ergebnis
II. EG-Warenverkehrsfreiheit und Gesundheitsschutz
1. Verbotene nationale Maßnahmen nach Art. 28 EGV
a) Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
b) Maßnahmen gleicher Wirkung
c) Die Herausnahme von Verkaufsmodalitäten
aa) § 43 Abs. 1 S. 1 AMG als Regelung einer Verkaufsmodalität?
bb) § 73 Abs. 1 AMG als Regelung einer Verkaufsmodalität?
cc) Werbevorschriften als Verkaufsmodalitäten?
(1) § 8 Abs. 1 HWG als Regelung einer Verkaufsmodalität?
(2) § 8 Abs. 2 HWG als Regelung einer Verkaufsmodalität?
d) Die immanente Schranke der „zwingenden Erfordernisse“
e) Ergebnis
2. Ausnahmen von der EG-Warenverkehrsfreiheit
a) Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund des Art. 30 EGV
b) Verhältnismäßigkeit der deutschen Verbotsvorschriften
aa) Verhältnismäßigkeit des Versandverbots des § 43 Abs. 1 S. 1 AMG
(1) Zulassung des Versandhandels nur für deutsche Anbieter
(2) Zulassung des Versandhandels nur für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten
(3) Ausnahmeregelung für Reimporte
(4) Höherer Gesundheitsschutz durch Beratung beim Handverkauf
(5) Aufrechterhaltung hoher nationaler Standards im Gesundheitswesen
(6) Effektive Durchsetzung der Zulassungspflicht
(7) Beschränkung der Vertriebswege durch das Versandverbot
(8) Höhere Arzneimittelkosten infolge des Versandhandelsverbots
(9) Besserer Überblick über die Gesamtmedikation durch Versandhandelsanbieter
(10) Bequemere und bessere Versorgung durch den Versandhandel
(11) Erfahrungen mit dem Internet-Vertrieb von Arzneimitteln in anderen Staaten
(12) Schaffung einheitlicher europäischer Standards?
(13) Abwägungsergebnis
bb) Verhältnismäßigkeit des Verbringungsverbots des § 73 Abs. 1 AMG
cc) Verhältnismäßigkeit der Werbeverbote des § 8 HWG
3. Ergebnis
D. Endergebnis
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandels aus dem europäischen Ausland an Endverbraucher in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwieweit die nationalen deutschen Verbotsvorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit und der E-Commerce-Richtlinie, vereinbar sind und ob sie durch zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden können.
(11) Erfahrungen mit dem Internet-Vertrieb von Arzneimitteln in anderen Staaten
In den Vereinigten Staaten beträgt der Anteil des Versandhandels 11 – 12 %, davon resultieren ca. 1 – 2 % aus Bestellungen via Internet. Auch in der Schweiz ist der Marktanteil von „MediService“ sehr gering und liegt derzeit unter 1%. In diesen Ländern vollzieht sich der Handel vor allem innerhalb des Staates, so dass etliche Probleme, die aus einem grenzüberschreitenden Handel resultieren, gar nicht erst auftreten. Es ist beispielsweise gewährleistet, dass die beiliegenden Produktinformationen vom Patienten verstanden werden, bei Rückfragen ein aus sprachlicher Sicht problemloses Gespräch geführt werden kann und eine effektive Überwachungen der Anbieter möglich ist.
In den U.S.A. wird der Versandhandel von einer Aufsichtsbehörde kontrolliert und unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Die meisten US-Bundesstaaten verlangen von den Versandapotheken z.B. eine kostenfreie Telefonnummer mit Beratung durch einen ausgebildeten Apotheker. Die E-Pharmacies bilden hier nur einen neuen Zweig des bereits seit dem Ende des II. Weltkrieges betriebenen Versandhandels. Die Rahmenbedingungen in US-amerikanischen und deutschen stationären Apotheken sind allerdings kaum vergleichbar. Die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen Beratung und günstigere Zuzahlungen sind für die Kunden in den U.S.A. häufig Anreiz genug, um der oft vorherrschenden Hektik beim Handverkauf in den Apotheken zu fliehen. Dagegen herrscht in Deutschland eine vergleichsweise ruhige und vertrauensvolle Atmosphäre vor. Außerdem ist der US-amerikanische Versandhandel auch mit der dünnen Besiedlungsstruktur erklärbar, während in Deutschland eine flächendeckende Versorgung durch Apotheken möglich ist. Teilweise werden die Versicherten in den U.S.A. von ihren Versicherern auch verpflichtet bei Versandapotheken zu bestellen, um hohe Zuzahlungen zu vermeiden. Der Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland ist allerdings aus Gründen der Arzneimittelsicherheit verboten.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen, die der Online-Handel mit Arzneimitteln für nationale Rechtsordnungen darstellt, und führt in die juristische Auseinandersetzung um die Internet-Apotheke DocMorris ein.
B. Vereinbarkeit des Arzneimittelversandhandels mit dem deutschen Recht: Dieses Kapitel prüft, inwiefern der Arzneimittelversandhandel gegen das geltende deutsche Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz verstößt und ob Ausnahmeregelungen greifen.
C. Europarechtliche Anforderungen an nationale Arzneimittelvorschriften: Der Hauptteil analysiert, ob die deutschen Verbotsvorschriften mit europäischem Sekundärrecht, insbesondere der E-Commerce-Richtlinie, vereinbar sind und ob sie vor dem Hintergrund der EG-Warenverkehrsfreiheit und dem Gesundheitsschutz Bestand haben können.
D. Endergebnis: Das Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und stellt fest, dass die deutschen Verbotsvorschriften europarechtskonform sind und aufrechterhalten werden können.
Arzneimittelversandhandel, Internet-Apotheke, Arzneimittelgesetz, AMG, Heilmittelwerbegesetz, HWG, Gesundheitsschutz, EG-Warenverkehrsfreiheit, E-Commerce-Richtlinie, Arzneimittelsicherheit, Apothekenpflicht, Verbringungsverbot, grenzüberschreitender Handel, Verbraucherschutz, Rechtskonformität.
Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit des Arzneimittelvertriebs über das Internet, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Endverbraucher in Deutschland, vor dem Hintergrund deutscher und europäischer Rechtsvorschriften.
Zentrale Felder sind das deutsche Apothekenmonopol, die Werbeverbote für Arzneimittel, die Auslegung von EG-Richtlinien sowie die grundfreiheitliche Bewertung von Handelsbeschränkungen.
Ziel ist es zu klären, ob die strengen deutschen Verbotsnormen gegen den Online-Vertrieb von Medikamenten europarechtlich haltbar sind oder ob sie durch das Gemeinschaftsrecht und die Warenverkehrsfreiheit verdrängt werden.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltendes deutsches Recht sowie europäisches Primär- und Sekundärrecht analysiert, unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Vereinbarkeit mit nationalem Recht sowie die anschließende Untersuchung europarechtlicher Anforderungen, wobei insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Verbote und der Gesundheitsschutz im Zentrum stehen.
Zu den Kernbegriffen zählen Arzneimittelversandhandel, Arzneimittelsicherheit, EG-Warenverkehrsfreiheit, E-Commerce-Richtlinie, Gesundheitsschutz und das Apothekenmonopol.
Die Arbeit argumentiert, dass der Versand von Medikamenten besondere Anforderungen stellt, wie die Verhinderung von Rezeptmissbrauch und die Sicherstellung einer qualifizierten Beratung, die durch die bloße Apothekenzulassung im Ausland nicht automatisch abgedeckt sind.
Laut Arbeit könnten durch den Wegfall der Mischkalkulation die Preise steigen, die flächendeckende Versorgung und der Notdienst gefährdet werden sowie der Druck auf traditionelle Apotheken durch neue, rein profitorientierte Strukturen zunehmen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

