Bachelorarbeit, 2011
84 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Gang der Bachelor-Thesis
2. Grundlagen der Thematik
2.1. Das Plagiat
2.2. Die Werbung
2.2.1. Begriffsbestimmung
2.2.2. Werbung als Marketing-Instrument
2.2.3. Bedeutung der Werbung im Rahmen der Gesamtwirtschaft
3. Die möglichen Schutzrechte der Werbung
3.1. Das Urheberrecht
3.1.1. Grundzüge
3.1.2. Schutzvoraussetzungen
3.1.3. Die Subsumtion der Werbemittel unter das UrhG
3.1.3.1. Der Schutz von Werbeslogans als Sprachwerke
3.1.3.2. Der Schutz von bildnerischen Werbemitteln als Werke der angewandten Kunst, Lichtbildwerke und Lichtbilder
3.1.3.3. Der Schutz von Werbejingles als Werke der Musik
3.1.3.4. Der Schutz von Werbespots als Filmwerke und Laufbilder
3.1.4. Zwischenfazit
3.2. Das Markenrecht
3.2.1. Grundzüge
3.2.2. Schutzvoraussetzungen
3.2.3. Die Subsumtion der Werbemittel unter das MarkenG
3.2.3.1. Der Schutz von Werbeslogans als Mehrwortmarken
3.2.3.2. Der Schutz von bildnerischen Werbemitteln als Wort-/ Bildmarken
3.2.3.3. Der Schutz von Werbejingles als Hörmarken
3.2.3.4. Der Schutz von Werbespots
3.2.4. Zwischenfazit
3.3. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
3.3.1. Grundzüge
3.3.2. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit
3.3.3. Die Subsumtion der Werbemittel unter das UWG
3.3.4. Zwischenfazit
3.4. Rangverhältnisse der Schutzrechte innerhalb des nationalen deutschen Rechts
4. Die Einordnung des Werbeplagiats unter die möglichen Schutzrechte der Werbung
4.1. Einführung
4.2. Eigenschaften und Zielsetzung des Werbeplagiats
4.3. Die Klassifizierung des Werbeplagiats als eine Übernahme fremder Leistungsergebnisse nach dem UWG
4.3.1. Der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit
4.3.2. Formen der Nachahmung im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
4.3.2.1. Unmittelbare Leistungsübernahme
4.3.2.2. Nachschaffende Leistungsübernahme
4.3.3. Besondere unlautere Umstände
4.3.3.1. Herkunftstäuschung (§ 4 Nr. 9 a UWG)
4.3.3.2. Rufausbeutung und Rufbeeinträchtigung (§ 4 Nr. 9 b UWG)
4.3.3.3. Unredliche Erlangung von Kenntnissen oder Unterlagen (§ 4 Nr. 9 c UWG)
4.3.3.4. Behinderung (§ 4 Nr. 10 UWG)
4.3.4. Die wettbewerbspolitische Rechtfertigung des Werbeplagiats
5. Anwendungsbeispiele
5.1. Beispiel 1: VW - BMW
5.2. Beispiel 2: Scholl – Citroën
5.3. Fazit
5.4. Exkurs: Fake-Werbung
5.4.1. Einführung
5.4.2. Begriffsbestimmung
5.4.3. Ansprüche des Begründers
5.4.3.1. Urheberrechtliche Ansprüche des Begründers
5.4.3.2. Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche des Begründers
5.4.3.3. Bürgerlich – rechtliche Deliktsansprüche des Begründers
5.4.4. Fazit
6. Der Präsentationsschutz von Werbekonzepten als Möglichkeit der Prävention von Werbeplagiarismus
6.1. Einführung
6.2. Grundzüge des Präsentationsschutzes von Werbekonzepten
6.3. Urheberrechtlicher Schutz von Werbekonzepten
6.4. Formelle Schutzrechte des Werbekonzepts
6.5. Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Werbekonzepte
6.6. Fazit
7. Die Präsenz der Problematik des Werbeplagiats beim Endverbraucher und bei Werbeagenturen
7.1. Einführung
7.2. Analyse der Präsenz beim Endverbraucher anhand der Endmark-Claim-Studie
7.3. Analyse Präsenz bei Werbeagenturen anhand der Studie über die Verbreitung von Plagiarismus und Gegenmaßnahmen in Werbeagenturen in Deutschland
7.4. Fazit
8. Gesamtfazit
9. Perspektive
Diese Bachelor-Thesis befasst sich mit der juristischen Einordnung des Werbeplagiats innerhalb der deutschen Rechtsordnung. Ziel der Arbeit ist es, zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Werbemittel durch bestehende Schutzrechte wie das Urheberrecht, Markenrecht oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor unbefugter Nachahmung geschützt sind, wobei insbesondere auch die Prävention durch Präsentationsschutz sowie die Wahrnehmung der Problematik bei Endverbrauchern und Werbeagenturen untersucht wird.
2.1. Das Plagiat
Der Begriff Plagiat stammt von dem römischen Dichter Marcus Valerius Martialis (42 bis 104 n.Chr.), der den Dichter Fidentinus als plagiarius bezeichnete, weil dieser Gedichte des Martialis übernommen hatte.5
Ein Plagiat (lat. Plagium Menschenraub, gr. plágios, unredlich, hinterlistig, versteckt) wurde in älteren Schriften auf Zitate und Entlehnungen ohne Quellenangabe beschränkt. Nach heutiger Betrachtung stellt der Begriff zwar keinen feststehenden juristischen Ausdruck dar, wird aber als vollständiger oder teilweiser geistiger Diebstahl fremder Leistungsergebnisse verstanden. Ein Werk wird somit zum Plagiat, wenn der Plagiator die Position des Begründers vorgibt, indem er die Quellenangabe bei einer sonst erlaubten Benutzung des Werkes unterlässt.6 Ziel dieser sklavischen Fälschung ist es möglichst originalgetreu zu fälschen.
Durch die Fälschung von Unternehmensbezeichnungen, Markennamen oder Logos werden Markenrechte verletzt. Eine Methode ist die Vertauschung von Buchstaben innerhalb der Unternehmensbezeichnung, die es dem Nachfrager insbesondere erschwert von Original und Fälschung zu unterscheiden. Die nachfolgende Abbildung zeigt den Buchstabentausch von SHARP zu SHRAP.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung der Werbung, führt in die Problematik des Werbeplagiats ein und definiert die Zielsetzung sowie den Aufbau der Arbeit.
2. Grundlagen der Thematik: Dieses Kapitel liefert eine theoretische Basis, indem es die Begriffe Plagiat und Werbung historisch und wirtschaftswissenschaftlich definiert und Werbung als Marketing-Instrument einordnet.
3. Die möglichen Schutzrechte der Werbung: Das Kapitel analysiert tiefgehend die Anwendbarkeit von Urheberrecht, Markenrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf verschiedene Werbemittel wie Slogans, Jingles und Spots.
4. Die Einordnung des Werbeplagiats unter die möglichen Schutzrechte der Werbung: Hier wird das Werbeplagiat unter dem Aspekt der unlauteren Übernahme fremder Leistungsergebnisse nach dem UWG klassifiziert und die wettbewerbspolitische Rechtfertigung erörtert.
5. Anwendungsbeispiele: Anhand konkreter Praxisbeispiele wird analysiert, ob und inwieweit Werbekampagnen als Plagiate einzustufen sind, ergänzt durch einen Exkurs zum Thema Fake-Werbung.
6. Der Präsentationsschutz von Werbekonzepten als Möglichkeit der Prävention von Werbeplagiarismus: Dieses Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Problematik des Schutzes von noch nicht veröffentlichten Werbekonzepten und der Prävention von unbefugten Nutzungen.
7. Die Präsenz der Problematik des Werbeplagiats beim Endverbraucher und bei Werbeagenturen: Es erfolgt eine Analyse der Wahrnehmung und Verbreitung von Plagiarismus in der Werbebranche sowie beim Endverbraucher anhand zweier spezifischer Studien.
8. Gesamtfazit: Das Gesamtfazit fasst die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung und der empirischen Studien zusammen und bewertet die Schutzmöglichkeiten.
9. Perspektive: Der Ausblick beleuchtet zukünftige Entwicklungen im Bereich der Aufmerksamkeitsökonomie und empfiehlt Maßnahmen zur besseren Absicherung von Werbekonzepten.
Werbeplagiat, Urheberrecht, Markenrecht, UWG, Wettbewerbsrecht, Werbekonzept, Nachahmung, Leistungsschutz, Unlauterer Wettbewerb, Werbeslogan, Werbespot, Werbeagentur, Plagiarismus, Präsentationsschutz, Geistiges Eigentum
Die Arbeit untersucht die juristische Einordnung von Werbeplagiaten und prüft, inwieweit Werbemittel und Werbekonzepte durch das deutsche Recht, insbesondere Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, geschützt werden können.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Subsumtion von Werbemitteln (Slogans, Bilder, Jingles, Spots), der Analyse von unlauteren Nachahmungen nach dem UWG, dem Schutz von Werbekonzepten in der Pitch-Phase sowie der empirischen Untersuchung der Plagiatsproblematik in der Werbebranche.
Ziel ist es, die Schutzfähigkeit von Werbemitteln und -konzepten zu klären und zu bewerten, ob das Werbeplagiat als juristisch relevantes Problem existiert oder ob es sich lediglich um ein "Phänomenphantom" handelt.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der relevanten Gesetzestexte und Rechtsprechung sowie der Auswertung zweier empirischer Studien, die die Wahrnehmung und Verbreitung von Plagiaten bei Konsumenten und Agenturen belegen.
Der Hauptteil umfasst die detaillierte rechtliche Prüfung der Schutzrechte, die Einordnung von Werbeplagiaten als unlautere Nachahmung, die Analyse von Praxisbeispielen, die Diskussion zum Präsentationsschutz sowie die Auswertung von Studien zur Problematik in der Branche.
Zentrale Begriffe sind Werbeplagiat, Urheberrecht, Markenrecht, UWG, unlauterer Wettbewerb, Werbekonzept, Nachahmung und Leistungsschutz.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Werbeslogans zwar grundsätzlich urheberrechtlich schutzfähig sein können, in der Praxis jedoch aufgrund der geringen Länge und der Notwendigkeit von Freihaltebedürfnissen selten effektiven Schutz genießen.
Werbekonzepte genießen nach Ansicht der Autorin keinen ausreichenden Schutz durch das Urheberrecht, weshalb präventive vertragliche Vereinbarungen (Geheimhaltung) oder notarielle Hinterlegungen empfohlen werden, um sich gegen unbefugte Übernahmen zu wappnen.
Die Studie zeigt, dass Werbung beim deutschen Endverbraucher einen eher geringen Stellenwert einnimmt und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit komplexen, oft englischsprachigen Slogans gering ist.
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