Forschungsarbeit, 2000
35 Seiten, Note: 1,0
1. Der Begriff der Erholung
2. Der Wald als Erholungsraum
2.1. Erholungswaldgebiete als gesellschaftliche Notwendigkeit
3. Ausweisung des Waldgebietes Eberswalder Schwärzetal
4. Leitbild für die Behandlungsrichtlinie Eberswalder Schwärzetal
5. Gesetzliche Grundlagen
5.1 Voraussetzungen des EWG Eberswalder Schwärzetal
6. Gesetzliche Festlegungen
6.1 Zur Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes „Eberswalder Schwärzetal" als geschütztes Waldgebiet für Erholung ( vom 15.September 1997 )
6.2 Zur Verordnung über das Naturschutzgebiet Nonnenfließ - Schwärzetal (vom 12.November 1996)
6.3 Zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide" (vom 13. März 1998)
6.4. Zur Erklärung zum Naturpark „Barnim" ( vom 1. September 1998 )
6.5 Konfliktpotential durch die Erholungsfunktion
7. Konzeptionelle Zusammenarbeit zur Umsetzung des EWG
7.1 Das Planungsamt der Stadt Eberswalde
7.2 Das Amt Biesenthal
7.3Der Forstbotanische Garten ( FBG )
7.4 Der Zoo Eberswalde
7.5 Die Untere Naturschutzbehörde ( UNB )
8. Naturrauminventar des EWG
8.1 Topographische Lage
8.2 Verwaltungszugehörigkeit
8.3 Naturräumliche Gliederung
8.4 Geologie
8.5 Boden
8.6 Hydrologie
8.7 Klima
9. Naturalplanung/ Forsteinrichtung
10. Behandlungsrichtlinie Eberswalder Schwärzetal
10.1 Waldaufbau von Erholungswaldgebieten
10.2 Waldbauliche Maßnahmen
10.2.1 Artenauswahl
10.3 Erholungsschwerpunkte und Vorrangflächen
10.4 Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen
11. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, auf Basis des 1997 als geschütztes Erholungswaldgebiet ausgewiesenen Eberswalder Schwärzetals eine Behandlungsrichtlinie gemäß § 16 Landeswaldgesetz zu erarbeiten. Dabei werden sowohl der aktuelle Naturzustand inventarisiert als auch fachliche und gesetzliche Rahmenbedingungen analysiert, um eine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten, die den Erholungsanspruch der Bevölkerung mit Naturschutzinteressen harmonisiert.
10.1 Waldaufbau von Erholungswaldgebieten
Verschiedenste Ansprüche der Besucher an Erholungswälder, sowie die unterschiedliche Naturraumausstattung dieser, erschwert es bei der waldbaulichen Gestaltung verbindliche Maßnahmen aufzustellen, die für alle Arten von Erholungswäldern gelten. Allerdings werden von verschiedenen Autoren Grundsätze zur Behandlung von Erholungswäldern genannt.
RÖHRIG und BARTSCH ( 1992 ) unterscheiden zwischen größeren Waldgebieten und jenen mit geringerer Flächenausdehnung im Nahbereich von Städten, welche eher dem EWG „Eberswalder Schwärzetal" entsprächen. Baumarten mit hoher Lebensdauer, markanter Gestalt und schöner Laubfärbung sollen den Hauptbestand bilden. Durch Unterbau von niedrig wachsenden Bäumen und Sträuchern können abwechslungsreiche, stufige Bestände geschaffen werden. Die plenterartige Bewirtschaftung wird deshalb für die Gestaltung von Erholungswäldern empfohlen. Nach der Waldfunktionenkartierung (1982) sind großflächige und gleichförmige Bestandeseinheiten bei der Erholung suchenden Bevölkerung nicht geschätzt, weshalb ein Wechsel zwischen Altholz, Stangenholz, Dickung, Kultur und Blößen stattfinden sollte. Ein hoher Anteil an starken Bäumen oder Baumgruppen (z.B. durch Überhälter) wird ebenso wie der Wechsel in den Baumarten (Mischwald) gefordert. Höhere Umtriebszeiten, also mehr Altbestände, werden bei gleichzeitiger „Erziehung" zwei - oder mehrschichtiger Bestände (Unterbau, plenterartige Bewirtschaftung) angestrebt.
1. Der Begriff der Erholung: Definition und sprachliche Herkunft des Erholungsbegriffs sowie Einordnung der Erholung als regenerative Hauptlebensfunktion unserer Gesellschaft.
2. Der Wald als Erholungsraum: Analyse der Bedeutung des Waldes als Erholungslandschaft und die Anforderungen an dessen Strukturreichtum und Ausstattung.
3. Ausweisung des Waldgebietes Eberswalde Schwärzetal: Darstellung des rechtlichen Rahmens und der historischen Hintergründe zur Einstufung als geschütztes Erholungswaldgebiet.
4. Leitbild für die Behandlungsrichtlinie Eberswalder Schwärzetal: Definition der Ziele zur Erhaltung des Schutzgebietes, insbesondere durch naturnahe Bewirtschaftung und gezielte Besucherlenkung.
5. Gesetzliche Grundlagen: Zusammenstellung der einschlägigen Gesetze (Bundesnaturschutzgesetz, Landeswaldgesetz), die den Rahmen für Erholungswaldgebiete bilden.
6. Gesetzliche Festlegungen: Detaillierte Übersicht der Verordnungen zu Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, die das Erholungswaldgebiet betreffen und deren Bestimmungen.
7. Konzeptionelle Zusammenarbeit zur Umsetzung des EWG: Erörterung der notwendigen Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten lokalen Behörden, Einrichtungen und Forschungsinstitutionen.
8. Naturrauminventar des EWG: Beschreibung der topographischen, geologischen und klimatischen Gegebenheiten sowie der hydrologischen Situation im Untersuchungsgebiet.
9. Naturalplanung/ Forsteinrichtung: Anwendung forstlicher Planungsdaten als Grundlage für spezifische Maßnahmen wie Aushiebe und Schirmschläge im EWG.
10. Behandlungsrichtlinie Eberswalder Schwärzetal: Konkrete Handlungsempfehlungen zum Waldaufbau, zu Pflegemaßnahmen und zur Gestaltung der Infrastruktur zur Erholungsnutzung.
11. Schlussbetrachtung: Zusammenfassendes Fazit zur Balance zwischen ökologischem Schutz und der Erholungsfunktion des Eberswalder Schwärzetals.
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Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung einer Behandlungsrichtlinie für das Eberswalder Schwärzetal, das 1997 als erstes geschütztes Erholungswaldgebiet in Brandenburg ausgewiesen wurde.
Die zentralen Themen sind der rechtliche Rahmen von Erholungswäldern, die Analyse des Naturzustands, die waldbauliche Bewirtschaftungsplanung sowie Konzepte zur Besucherlenkung und Infrastrukturgestaltung.
Das Ziel ist es, ein diskussionswürdiges Positionspapier zu erstellen, das als Leitfaden für die praktische Umsetzung der Waldbewirtschaftung und die Koordination der verschiedenen Akteure vor Ort dient.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung bestehender gesetzlicher Verordnungen, einer Analyse forstlicher Planungsdaten (Naturalplanung) sowie der Synthese von Fachliteratur zur Waldgestaltung und Erholungsforschung.
Im Hauptteil werden das Naturrauminventar, die gesetzlichen Grundlagen, die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen sowie spezifische Maßnahmen zur Waldbewirtschaftung, wie Aushiebe und das Anlegen von Informationspfaden, detailliert beschrieben.
Neben dem spezifischen Begriff "Erholungswald" sind Begriffe wie "Naturschutz", "Waldaufbau", "Besucherlenkung" und "Nachhaltigkeit" zentral für die inhaltliche Ausrichtung.
Die UNB unterstützt die waldbaulichen Maßnahmen, legt jedoch strikte Auflagen fest, um den Besucherdruck auf sensible Zonen, wie das Naturschutzgebiet, durch eine sinnvolle Besucherlenkung zu minimieren.
Das Gebiet ist aufgrund seiner Nähe zur Stadt Eberswalde, der historischen Bedeutung und der engen Verzahnung von intensiv genutzten Bereichen (Tierpark) und hochsensiblen Naturschutzflächen ein ideales Beispiel für die notwendige Koordination unterschiedlicher Landnutzungsinteressen.
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