Diplomarbeit, 2010
163 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Frage, ob die Compliance-Organisation in inländischen börsennotierten Aktiengesellschaften eine gesetzliche Pflicht des Vorstands darstellt oder eine unternehmerische Ermessensentscheidung im Sinne der Business-Judgment-Rule ist. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen für eine Compliance-Pflicht aus verschiedenen Perspektiven, darunter die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), die Übertragung branchenspezifischer Gesetzesregelungen in das allgemeine Aktienrecht und die Anwendung des § 93 AktG.
Die Einleitung stellt die Thematik und die Forschungsfrage der Arbeit vor. Kapitel II analysiert die rechtlichen Grundlagen für eine Compliance-Pflicht in Aktiengesellschaften. Zunächst wird der Begriff Compliance aus wissenschaftlicher und normativer Sicht beleuchtet. Anschließend werden verschiedene Rechtsgrundlagen für eine Compliance-Pflicht untersucht, darunter die Befolgung des DCGK, die Übertragung branchenspezifischer Gesetzesregelungen in das allgemeine Aktienrecht und die analoge Anwendung des § 130 I S. 1 OWIG. Kapitel III befasst sich mit der Frage, ob die Compliance-Pflicht aus § 91 II AktG unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes abgeleitet werden kann. Dabei werden die Grundlagen und Bestandteile des § 91 II AktG sowie die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf Compliance und Risikomanagement untersucht. Kapitel IV analysiert die Bedeutung des § 93 AktG im Zusammenhang mit Compliance. Es werden die Doppelfunktion des § 93 I S. 1 AktG, die Grundlagen der Business-Judgment-Rule des § 93 I S. 2 AktG und die Anwendung der Business-Judgment-Rule auf die Entscheidung zur Einführung von Compliance-Maßnahmen untersucht.
Compliance-Organisation, Aktiengesellschaft, Vorstand, Business-Judgment-Rule, Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, § 91 II AktG, § 93 AktG, Sorgfaltspflicht, Überwachungspflicht, Legalitätspflicht, Risikomanagement
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