Bachelorarbeit, 2010
49 Seiten
1. Einleitung
1.1 Vorgehen und Ziele der Arbeit
1.2 Präzisierung der Fragestellung
2. Geschichte des MR im westlichen Kulturkreis
2.1 Entstehung des MR aus dem System des NR
2.2 Grundlagen und erste Dokumente
2.3 Die Positivierung des MR im 20. Jahrhundert
2.3.1 Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2.3.2 Die europäische Menschenrechtskonvention
2.3.3 Die amerikanische Menschenrechtskonvention
3. MR-Dokumente außerhalb der westlichen Kultur
3.1 Banjul-Charta
3.2 MR in der islamischen Welt
3.3 Bangkok-Deklaration (1993)
4. Anknüpfungen in asiatischer Philosophie und Religion
4.1 Vorbemerkungen
4.2 Hinduismus
4.3 Buddhismus
4.4 Daoismus
4.5 Konfuzianismus
4.6 Islam
5. Fazit – regionale Menschenrechte!
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die These zu widerlegen, dass Menschenrechte ausschließlich an den westlichen Kulturkreis gebunden sind. Durch eine interkulturelle Untersuchung westlicher Rechtsdokumente sowie religiöser und philosophischer Traditionen Asiens und der islamischen Welt soll eine Synthese zwischen regionalen Ausprägungen und dem universellen Anspruch der Menschenrechte hergestellt werden.
2.1. Entstehung des MR aus dem System des NR
Die folgende Untersuchung zum Zusammenhang von MR und NR ist Teil der westlichen Tradition, die die Idee der MR aus der Tradition des NR-Denkens entspringend ansieht (Schwinger, 2001, Seite 1). Dennoch werden sich die Grundgedanken, insbesondere das Konzept der Menschenwürde, als universal herausstellen.
Das NR wird als den Menschen als biologische Gattung betrachtend und ihm objektive Menschenpflichten auferlegend aufgefasst (Neschke-Hentschke, 2009, Seite 19). Als ein Grundgedanke ist dabei die Forderung anzusehen, dass der Staat den elementaren Bedürfnissen seiner Bürger entgegenkommen muss. In diesem politischen Anspruch, der noch tiefer geht, liegt ein elementarer Unterschied zum MR. Schon das klassische NR entsprach der Lehre vom besten Regime (Strauss, 1956, Seite 148).
In seinem Buch „Naturrecht und Geschichte“ spricht Leo Strauss von der Entdeckung des NR durch die ersten Philosophen (Strauss, 1956, Seite 83). Das NR entspricht demnach einem Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchung. Die wichtigste Voraussetzung dieser Untersuchung ist die Unterscheidung zwischen Konvention i.S.v. staatlich-Künstlichem, und Natur i.S.v. Vorstaatlichem (Strauss, 1956, Seite 95). Das NR darf dem positiven Recht nicht gleich gestellt werden. Es ist diesem vielmehr übergeordnet (Haratsch, 2002, Seite 9).
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Forschungsfrage nach der Universalität oder Kulturspezifität von Menschenrechten und umreißt das methodische Vorgehen der Arbeit.
2. Geschichte des MR im westlichen Kulturkreis: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte aus dem Naturrechtsdenken und der Aufklärung nach und betrachtet zentrale westliche Dokumente.
3. MR-Dokumente außerhalb der westlichen Kultur: Hier werden regionale Menschenrechtsinstrumente wie die Banjul-Charta und die Bangkok-Deklaration analysiert, um Gemeinsamkeiten und Differenzen zum westlichen Verständnis aufzuzeigen.
4. Anknüpfungen in asiatischer Philosophie und Religion: Dieses Kapitel destilliert Konzepte aus Hinduismus, Buddhismus, Daoismus, Konfuzianismus und Islam, die Anknüpfungspunkte an universelle Menschenrechte bieten könnten.
5. Fazit – regionale Menschenrechte!: Das Fazit führt die Ergebnisse zusammen und argumentiert, dass die Vielfalt regionaler Formulierungen die Universalität der Menschenrechte eher beweist als widerlegt.
Menschenrechte, Naturrecht, Universalität, Kulturspezifität, Westliche Tradition, Asiatische Philosophie, Islam, Menschenwürde, Banjul-Charta, Bangkok-Deklaration, Rechtsgeschichte, Interkultureller Dialog, Pflichtenethik, Menschenrechtsschutz, Wertekonsens.
Die Arbeit untersucht, ob Menschenrechte ein rein westliches Konstrukt sind oder ob sich in anderen Kulturen, Religionen und Philosophien Anknüpfungspunkte für ein universelles Verständnis finden lassen.
Die Arbeit fokussiert sich auf die Geschichte der Menschenrechte im Westen, regionale Menschenrechtsdokumente in Afrika, Asien und der islamischen Welt sowie deren philosophische und religiöse Wurzeln.
Das Hauptziel ist die Widerlegung der Behauptung, dass Menschenrechte ausschließlich westlich geprägt seien, indem eine Synthese aus regionalen Vorstellungen und einem universellen Anspruch hergestellt wird.
Die Arbeit nutzt eine ideengeschichtliche und rechtsvergleichende Methode, um Dokumente und philosophische Lehren zu analysieren und in einen globalen Kontext zu setzen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung westlicher Rechtsgeschichte, die Analyse spezifischer regionaler Menschenrechtsverträge und die eingehende Betrachtung asiatischer sowie islamischer Denktraditionen.
Die zentralen Begriffe sind Menschenrechte, Universalität, kulturelle Pluralität, Menschenwürde sowie das Spannungsfeld zwischen individuellen Rechten und kollektiven Pflichten.
Der Autor stellt fest, dass islamische Konzepte häufig theozentrisch geprägt sind und Menschenrechte oft unter den Vorbehalt der Scharia gestellt werden, was zu Spannungen bei Themen wie der Gleichberechtigung führt.
Religiöse Traditionen wie der Buddhismus oder Konfuzianismus bieten laut Autor ethische Grundlagen, die trotz anderer Begründungswege inhaltlich mit menschenrechtlichen Postulaten wie der Menschenwürde korrespondieren können.
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