Diplomarbeit, 2001
94 Seiten, Note: 1,0
1 Methodische Einführung
1.1 Einordnung des Themas:
1.2 Abgrenzung des Themas
1.3 Gliederung der Arbeit
1.4 Methodische Vorgangsweise
2 Historische Entwicklung
2.1 Vorbemerkung
2.2 Die Ausgangssituation nach dem 2. Weltkrieg
2.2.1 Der politische Kontext
2.2.2 Die wirtschaftliche Problemstellung
2.3 Der Schuman-Plan
2.3.1 Die Rolle Jean Monnets
2.3.2 Die Erklärung vom 9. Mai 1950
2.3.3 Warum Kohle und Stahl
2.4 Die Verhandlungen
2.4.1 Die Zielsetzungen
2.4.2 Die Leitung unter dem Vorsitz Monnets
2.4.3 Die Schwierigkeiten
2.4.4 Die Position Deutschlands
2.4.5 Die Verhandlungen der Sechs
2.4.6 Der Kompromiss
2.5 Der Vertrag von Paris
2.6 Die letzten Hürden bis zum Inkrafttreten
2.6.1 Die Ratifikationsdebatten
2.6.2 Die Wahl des Sitzes
3 Der institutionelle Rahmen der EGKS
3.1 Die Organe der EGKS
3.1.1 Die Kommission
3.1.2 Der Beratende Ausschuss der EGKS
3.1.3 Der Rat
3.1.4 Das Europäische Parlament
3.1.5 Der Europäische Gerichtshof
3.2 Die EGKS-Finanzierungsinstrumente
3.2.1 Mittelbeschaffung
3.2.1.1 Die Umlage
3.2.1.2 Anleihen
3.2.2 Mittelverwendung
3.2.2.1 Die EGKS-Forschungsförderung
3.2.2.1.1 Rechtsgrundlage
3.2.2.1.2 Ergebnisse
3.2.2.1.3 Heutige Bedeutung der Forschungsförderung
3.2.2.2 Sozialbeihilfen
3.2.2.2.1 Traditionelle Sozialbeihilfen
3.2.2.2.2 Umstellungsbeihilfen
3.2.2.3 Kredite für Investitionsprogramme
4 Das Auslaufen des EGKS-Vertrags
4.1 Fragestellungen und erste Überlegungen
4.2 Der Europäische Rat von Amsterdam
4.3 Die Vorschläge der Kommission für ein globales Konzept
4.4 Die Beratungen der Mitgliedstaaten in den EU-Ratsgremien
4.5 Die erste Entschließung der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 1998
4.6 Die weiteren Beratungen über die EGKS-Nachfolge
4.6.1 Aufteilung auf die Mitgliedstaaten
4.6.1.1 Aufteilung nach Ursprung des EGKS-Vermögens
4.6.1.2 Aufteilung nach Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten
4.7 Die zweite Entschließung der Mitgliedstaaten vom 21. Juni 1999
4.8 Die konkreten Gesetzesvorlagen der Kommission
4.8.1 Entwurf eines Rahmenbeschlusses
4.8.2 Entwurf von Leitlinien für die Finanztätigkeiten
4.8.2.1 Die Vorschläge der Kommission:
4.8.2.1.1 Verwendung der Mittel
4.8.2.1.2 Anlage des Vermögens
4.8.2.1.3 Anlagearten
4.8.3 Entwurf von Leitlinien für die Forschungstätigkeiten
4.8.3.1 Die Vorschläge der Kommission
4.8.3.1.1 Ziele des FTE-Programms
4.8.3.1.2 Wichtigste Grundsätze
4.8.3.1.3 Umfang bzw. Inhalt der Leitlinien
4.8.3.1.4 Beteiligung
4.8.3.1.5 Vorschläge
4.8.3.1.6 Verträge
4.8.3.1.7 Finanzielle Unterstützung der Projekte
4.8.3.1.8 Erstattungsfähige Kosten
4.8.3.1.9 Technische Berichte
4.8.3.1.10 Jahresprüfung, Überwachung und Bewertung des Programms
4.8.3.1.11 Übergangsklausel
4.9 Die weitere Entwicklung
4.9.1 Prüfung der Rahmenentscheidung sowie der Verordnungen über die finanziellen und technischen Leitlinien durch den Rat
4.9.2 Zusatzprotokoll zum Vertrag von Nizza
4.9.3 Anpassung der Vorschläge durch die Kommission
4.9.4 Die Ratifizierung des Vertrags von Nizza
4.9.5 Irlands Referendum vom 7. Juni 2001 und mögliche Szenarien
4.9.5.1 Fristgerechte Ratifizierung des Vertrags von Nizza vor dem 23. Juli 2002
4.9.5.2 Nicht fristgerechte Ratifizierung des Vertrags von Nizza
4.9.5.3 Keine Ratifizierung des Vertrags von Nizza
5 Schlussbemerkungen
6 Anhänge
6.1 Anhang I: Die Schuman-Rede im französischen Original
6.2 Anhang II: Der EGKS-Funktionshaushaltsplan
6.3 Anhang III: Stand der Ratifizierungsverfahren des Vertrags von Nizza in den einzelnen Mitgliedstaaten
Die Diplomarbeit untersucht die historische Bedeutung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und analysiert ihre Organe sowie Finanzierungsinstrumente im Kontext des Auslaufens des EGKS-Vertrages am 23. Juli 2002. Das primäre Ziel ist es, den Übergang zum Rechtssystem der Europäischen Gemeinschaft zu bewerten und die Fortführung der Finanzierungstätigkeiten darzulegen.
2.3.3 Warum Kohle und Stahl
Wie bereits im vorigen Abschnitt erläutert, war sich Jean Monnet bei der Ausarbeitung seiner Ideen stets der Tatsache bewusst, dass ein allgemeines europäisches Integrationsmodell gegenüber nationalen Interessen wohl kaum durchzusetzen gewesen wäre, sondern dass man einen sektoralen institutionellen Rahmen schaffen müsse, der dann schrittweise erweitert werden könne. Dennoch war die Auswahl des Kohle- bzw. Stahlbereichs nicht zufälliger Natur:
Zum einen waren historisch gesehen Kohle und Stahl die Hauptträger der industriellen Revolution im 18. und 19. Jahrhundert, auf der die heutigen, gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter grundlegend veränderten technischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen der industrialisierten Regionen der Welt beruhen.
Die Einführung der Dampfmaschine hatte eine entscheidende Kettenreaktion in Gang gesetzt: zur Herstellung der Maschinen wurden Eisen und Stahl benötigt, für die Stahlerzeugung bzw. für den Antrieb der Dampfmaschinen war der Einsatz von Kohle vonnöten und für die Förderung der Kohle aus immer größeren Tiefen waren wiederum Stahlkonstruktionen und Dampfmaschinen nötig.
Zum anderen waren es gerade die kohle- und stahlproduzierenden Regionen Saarland und Ruhrgebiet, die für Deutschland und Frankreich von enormer Bedeutung waren und einen ewig schwelenden Krisenherd diplomatischer Beziehungen darstellten.
Methodische Einführung: Dieses Kapitel erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die darin besteht, die historische Bedeutung der EGKS sowie den rechtlichen und wirtschaftlichen Übergang ihrer Finanzierungsinstrumente nach 2002 zu analysieren.
Historische Entwicklung: Hier wird der Prozess von der Ausgangssituation nach dem Zweiten Weltkrieg über den Schuman-Plan bis hin zur Unterzeichnung des EGKS-Vertrages 1951 und dessen Ratifikationshürden detailliert dargestellt.
Der institutionelle Rahmen der EGKS: Dieses Kapitel beschreibt die Organe der EGKS und deren finanzielle Autonomie sowie die spezifischen Finanzierungsinstrumente wie Umlagen, Anleihen und Sozialbeihilfen.
Das Auslaufen des EGKS-Vertrags: Hier werden die Verhandlungen zur EGKS-Nachfolge, das globale Konzept der Kommission und die Auswirkungen des Vertrags von Nizza auf das Vermögen und die künftige Forschungsförderung behandelt.
Schlussbemerkungen: Der Autor resümiert den Erfolg der EGKS und betont die bleibende Bedeutung der institutionellen Rahmenbedingungen für das heutige Europa.
Anhänge: Diese umfassen historische Dokumente, statistische Tabellen zum Haushalt und den Stand der Ratifizierungsverfahren des Vertrags von Nizza.
EGKS, Schuman-Plan, Jean Monnet, Europäische Gemeinschaft, Kohle und Stahl, Finanzierungsinstrumente, Hohe Behörde, Vertrag von Nizza, Forschungsförderung, Sozialbeihilfen, Umstellungsbeihilfen, Haushalt, Wirtschaftsgeschichte, Europäische Integration, Vertrag von Paris.
Die Arbeit befasst sich mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und analysiert deren historische Bedeutung sowie den Prozess der Abwicklung ihrer Finanzinstrumente anlässlich des Auslaufens des EGKS-Vertrages im Jahr 2002.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entstehungsgeschichte, der Funktionsweise der EGKS-Organe, der Struktur der EGKS-Finanzierungen und den politischen Verhandlungen über die Nachfolgeregelungen.
Ziel ist es, die Leistungen der EGKS zu bewerten, die rechtliche Organisation des Übergangs zum EG-Rechtssystem zu organisieren und die Zukunft der Forschungsförderung im Montansektor zu klären.
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus historischer Literaturanalyse, der Auswertung von Primärdokumenten der Kommission (Haushaltsberichte, Mitteilungen) und Informationen aus Experteninterviews.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der historischen Wurzeln, den institutionellen Rahmen, eine detaillierte Analyse der Finanzinstrumente (Umlage, Darlehen, Beihilfen) und eine chronologische Aufarbeitung der Verhandlungen über das Auslaufen des Vertrages.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören EGKS, Schuman-Plan, Europäische Integration, Finanzautonomie, Kohle- und Stahlsektor und die Rechtsnachfolge durch die Europäische Gemeinschaft.
Das Saarland war aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung und der damaligen politischen Situation zwischen Frankreich und Deutschland ein zentraler Streitpunkt, dessen Einbindung in die EGKS einen notwendigen Kompromiss erforderte.
Nach den finalen Beschlüssen und der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Vertrag von Nizza soll das Vermögen an die Europäische Gemeinschaft fallen, wobei die Erträge zweckgebunden für ein Forschungsprogramm für Kohle und Stahl genutzt werden.
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