Diplomarbeit, 2009
93 Seiten, Note: gut
1. EINLEITUNG
2. GRUNDLAGEN DER RECHTLICHEN BETREUUNG
2.1 VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BETREUUNG
2.2 UMFANG UND DAUER EINER BETREUUNG
2.3 AUFGABENKREISE DES BETREUERS
2.3.1 Personensorge
2.3.2 Vermögenssorge
2.3.3 Allgemein
2.4 AUSWIRKUNGEN EINER BETREUUNG
2.5 DAS GERICHTSVERFAHREN
2.6 DER BETREUER
2.6.1 Die Betreuerauswahl
2.6.2 Kompetenzen eines Betreuers
2.6.3 Das Gespräch mit dem Betroffenen als wichtiger Bestandteil innerhalb der Betreuung
3. DIE BEDEUTUNG DER LEBENSFORM „ALLEINERZIEHEND“ IM HINBLICK AUF DIE ELTERLICHE SORGE UND DIE RECHTLICHE BETREUUNG
3.1 LEBENSFORM „ALLEINERZIEHEND“
3.2 DIE ELTERLICHE SORGE
3.3 EINGRIFFE IN DIE ELTERLICHE SORGE
3.4 AUSWIRKUNGEN EINER BETREUUNG AUF DIE ELTERLICHE SORGE
3.5 EXEMPLARISCHE DARSTELLUNG VON LEISTUNGEN ZUR EXISTENZSICHERUNG
3.5.1 Elternzeit und Elterngeld
3.5.2 Kindergeld und Kindesunterhalt
3.5.3 Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt
3.5.4 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
3.5.5 Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Persönliches Budget
4. DAS KINDER- UND JUGENDHILFERECHT IN BEZUG AUF DIE RECHTLICHE BETREUUNG
4.1 GRUNDLAGEN DES KINDER- UND JUGENDHILFERECHTS
4.2 LEISTUNGEN DER JUGENDHILFE
4.3 ANDERE AUFGABEN DER JUGENDHILFE
4.4 LEISTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE UNTER DEM ASPEKT DER BETREUUNG
4.5 ABGRENZUNG DES KINDER- UND JUGENDHILFERECHTS VON DER BETREUUNG
5. ZUSTÄNDIGKEITEN UND GRENZEN INNERHALB DER RECHTLICHEN BETREUUNG VON ALLEINERZIEHENDEN MÜTTERN
5.1 EIGENES VORGEHEN
5.2 FALLSCHILDERUNGEN
5.2.1 Frau A. (* 1973)
5.2.2 Frau B. (* 1969)
5.2.3 Frau D. (* 1970)
5.2.4 Frau J. (* 1973)
5.2.5 Frau K. (* 1983)
5.2.6 Frau N. (* 1951)
6. DARSTELLUNG DER PROBLEMATIK SOWIE DENKBARE LÖSUNGSANSÄTZE
7. FAZIT
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zuständigkeiten und Grenzen innerhalb der rechtlichen Betreuung von alleinerziehenden Müttern. Die Forschungsfrage fokussiert dabei, ob diese spezifische Zielgruppe aufgrund ihrer doppelten Belastung als Mutter und Betreute eine besondere Form der rechtlichen Betreuung benötigt und wie die Schnittstellen zwischen Betreuungsrecht und Kinder- und Jugendhilferecht in der Praxis ausgestaltet sind.
5.2.2 Frau B. (* 1969)
Die Betreuung von Frau B. besteht seit Oktober 2000 und umfasst den Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“, der „Aufenthaltsbestimmung“, der „Vermögenssorge“ sowie die „Geltendmachung von Ansprüchen auf Sozialhilfe und Unterhalt“.
Es war erforderlich für Frau B. auf ihren Antrag hin eine Betreuerin mit dem genannten Aufgabenkreis zu bestellen, weil sie aufgrund einer der in § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgeführten Krankheiten bzw. Behinderungen, nämlich einer psychischen Erkrankung in Form einer „Persönlichkeitsstörung“ nicht in der Lage ist, diese Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Frau B. arbeitete als Prostituierte in einem gewaltaffinen Milieu. Sie floh von dort und kam zunächst im Frauenhaus unter. Anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes lernte sie die spätere Betreuerin kennen. Frau B. hatte keinerlei Zukunftsperspektive und Motivation. Im Gespräch wirkte sie aufgeregt, nervös, ungeduldig und explosiv. Im November 2000 nach Entlassung aus dem Krankenhaus bezog sie eine eigene Wohnung. Hier gab es umgehend Streitigkeiten mit den Nachbarn, da Frau B. nicht adäquat reagieren konnte.
1. EINLEITUNG: Die Arbeit beleuchtet den demografischen Wandel und die wachsende Zahl an Betreuungen bei alleinerziehenden Müttern als Grundlage für die Untersuchung.
2. GRUNDLAGEN DER RECHTLICHEN BETREUUNG: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen, die Aufgabenbereiche des Betreuers sowie die Anforderungen an das Gerichtsverfahren und die Auswahl des Betreuers.
3. DIE BEDEUTUNG DER LEBENSFORM „ALLEINERZIEHEND“ IM HINBLICK AUF DIE ELTERLICHE SORGE UND DIE RECHTLICHE BETREUUNG: Hier werden die elterliche Sorge, Eingriffe in diese und relevante Sozialleistungen zur Existenzsicherung für Alleinerziehende detailliert dargestellt.
4. DAS KINDER- UND JUGENDHILFERECHT IN BEZUG AUF DIE RECHTLICHE BETREUUNG: Dieser Abschnitt beschreibt die Angebote der Jugendhilfe und zieht eine notwendige Abgrenzung zur rechtlichen Betreuung.
5. ZUSTÄNDIGKEITEN UND GRENZEN INNERHALB DER RECHTLICHEN BETREUUNG VON ALLEINERZIEHENDEN MÜTTERN: Anhand von sechs Fallbeispielen werden die alltäglichen Probleme und die Grenzen der Betreuerzuständigkeit in der Praxis analysiert.
6. DARSTELLUNG DER PROBLEMATIK SOWIE DENKBARE LÖSUNGSANSÄTZE: Es werden die Erkenntnisse aus den Fallstudien zusammengefasst und Ansätze für eine bessere Vernetzung und Kooperation zwischen Institutionen diskutiert.
7. FAZIT: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Thematik und betont die Notwendigkeit ganzheitlicher Ansätze für alleinerziehende Betreute.
Rechtliche Betreuung, Alleinerziehende Mütter, Kindeswohl, Sorgerecht, Sozialpädagogik, Berufsbetreuer, Jugendhilfe, SGB VIII, Vermögenssorge, Personensorge, Fallstudien, Interdisziplinäre Zusammenarbeit, Existenzsicherung, psychische Erkrankung, Hilfeplanverfahren
Die Diplomarbeit befasst sich mit den Herausforderungen und Abgrenzungen bei der rechtlichen Betreuung alleinerziehender Mütter, insbesondere im Hinblick auf die Überschneidungen mit dem Kindeswohl und dem Kinder- und Jugendhilferecht.
Die zentralen Themen sind das deutsche Betreuungsrecht, die elterliche Sorge, soziale Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie die praktischen Erfahrungen von Berufsbetreuern im Umgang mit Familienkonstellationen.
Ziel ist es zu analysieren, wo die Zuständigkeiten der Berufsbetreuer enden, wenn es um Belange der Kinder geht, und ob eine spezialisierte Betreuungsform für alleinerziehende Mütter notwendig wäre.
Die Arbeit nutzt die Methode der Fallstudien, in denen sechs anonymisierte Fälle aus der Betreuungspraxis analysiert und im Hinblick auf die Fragestellung reflektiert werden.
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Grundlagen, die Analyse der Lebensform "Alleinerziehend", die Beschreibung des Kinder- und Jugendhilferechts sowie die Auswertung der Fallschilderungen.
Zu den Kernbegriffen zählen rechtliche Betreuung, Kindeswohl, Sorgerecht, Sozialpädagogik, Berufsbetreuung, Jugendamt und Hilfe zur Erziehung.
Da der Betreuer zwar nur für die Mutter zuständig ist, die Lebenssituation der Mutter jedoch untrennbar mit den Kindern verknüpft ist, entstehen in der Praxis häufig auftragsfremde Aufgaben für den Betreuer.
Eine zielgerichtete Gesprächsführung ist entscheidend, um trotz möglicher psychischer Erkrankungen oder Sprachbarrieren das Vertrauen der Klientin zu gewinnen und die Wünsche der betroffenen Person im Sinne der Selbstbestimmung zu wahren.
Die Autorin plädiert für eine stärkere Vernetzung und Kooperation zwischen dem Jugendamt und den Betreuern, um durch gemeinsame Teamgespräche und eine ganzheitliche Hilfeplanung eine effizientere Unterstützung zu gewährleisten.
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