Forschungsarbeit, 2011
151 Seiten
Diese wissenschaftliche Analyse befasst sich mit dem römischen Unterhaltsrecht im Kontext der Vater-Mutter-Kind-Beziehung. Der Fokus liegt dabei auf der Pflicht und dem Konzept der „Pietas“, einem zentralen moralischen Wert im römischen Denken.
Die Arbeit beginnt mit einer umfassenden Einleitung, die verschiedene Aspekte von „Pietas“ im römischen Kontext beleuchtet. Die folgenden Kapitel analysieren das Konzept der Pflicht und die terminologische Abgrenzung von „Pietas“. Der Vortrag von Prof.a Dr.a Halbwachs wird untersucht, wobei insbesondere die Anwendung des „Topos“ im römischen Unterhaltsrecht beleuchtet wird. Abschließend werden familienrechtliche Fragen im Kontext des österreichischen Unterhaltsrechts behandelt.
Römisches Recht, Unterhaltsrecht, Vater-Mutter-Kind-Beziehung, Pflicht, „Pietas“, „Topos“, historische Entwicklung, vergleichende Analyse, Familienrecht, österreichisches Recht
Pietas bezeichnet im römischen Kontext ein Pflichtgefühl und eine moralische Haltung gegenüber der Familie (Eltern, Kinder) und den Göttern, die auch rechtliche Auswirkungen auf den Unterhalt hatte.
Die Arbeit untersucht historische Quellen (z.B. Ulpian, Modestin) und moderne Interpretationen, um die rechtliche Verpflichtung zwischen Eltern und Kindern zu klären.
Ja, die Arbeit zieht Vergleiche zum geltenden österreichischen Unterhaltsrecht und diskutiert aktuelle Fragen der Unterhaltspflicht und Gerechtigkeit.
In der Arbeit wird kritisch hinterfragt, ob Begriffe wie Pietas oder mütterliches Pflichtgefühl als rhetorische und juristische „Topoi“ (Gemeinplätze) in der Rechtsprechung dienen.
Die Einleitung beleuchtet die Rolle des Familienoberhaupts und des „Vir Bonus“ im Gefüge der römischen Gesellschaft und deren Unterhaltspflichten.
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