Diplomarbeit, 2024
53 Seiten, Note: 13
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Zwar gibt es eine Reihe von Urlaubsarten, folgend wird jedoch nur der Erholungsurlaub behandelt. Der Erholungsurlaub ist standardgemäß in den Arbeitsverhältnissen etabliert und bildet die Basis für andere spezialisierte Urlaubsformen, wie bspw. dem Bildungsurlaub.
Mithilfe dieser Arbeit soll ein umfassender Überblick über das Urlaubsrecht gegeben werden. Zu Beginn werden daher einige Basisinformationen, wie die Definition des „Urlaubs“ oder die gesetzliche Entwicklung des Bundesurlaubsgesetzes, dargestellt.
Anschließend erfolgt eine Analyse diverser gesetzlicher Grundlagen entsprechend ihrer hierarchischen Struktur. Dies bedeutet, dass zuerst sind die unionsrechtlichen Urlaubsvorschriften und anschließend dessen Umsetzung ins nationale Recht erfasst werden. Im nationalen Recht wird primär das Bundesurlaubsrecht betrachtet. Von besonderer Relevanz ist dabei der Abs. 7 des Bundesurlaubsrechts, in welchem die kontrovers diskutierten Regelungen zur Befristung, Übertragbarkeit sowie dem Verfall von Urlaubsansprüchen verankert sind. Hier werden ebenfalls jüngere Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundearbeitsgerichts als höchste europarechtliche bzw. nationale gerichtliche Instanzen, zusammengetragen. Durch eine umfangreichende Darstellung sowie einer kritischen Würdigung der aktuellen einschlägigen Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts soll ein Beitrag zur potentiellen Weiterentwicklung des Urlaubsrechts geleistet werden. Sofern möglich wird die Ausgangsfrage, „Quo vadis? – Wie geht es weiter?“, beantwortet. Offene rechtliche Aspekte sowie mögliche Konflikte werden skizziert.
Darüber hinaus ermöglicht die vorliegende Arbeit die Darstellung einiger strukturellen Wirkungsweisen zwischen völkerrechtlichen Verträgen, dem Unionsrecht sowie nationalem Recht. Es soll dabei erläutert werden, wann sich ein Arbeitnehmer bzw. Beamte mittelbar oder unmittelbar auf die einzelnen Rechtsakte berufen kann. Erläuterungen finden ebenfalls zu einigen fundamentalen Mechanismen, wie dem Vorabentscheidungsverfahren der Europäischen Union, statt.
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