Bachelorarbeit, 2023
101 Seiten, Note: 1.0
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland. Sie zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis dafür zu entwickeln, was diese Beratung beinhaltet, welche Herausforderungen dabei auftreten und wie Berater:innen schwangere Personen bestmöglich unterstützen können, wobei ein besonderer Fokus auf die Perspektive der Beratenden gelegt wird.
2. Historie der Gesetzgebung des Schwangerschaftsabbruchs
Seit Beginn der Menschheit existieren Schwangerschaftsabbrüche. Obwohl je nach Kultur unterschiedlich mit ihnen umgegangen wird, kann davon ausgegangen werden, dass Abtreibungen zu allen Zeiten stattgefunden haben (vgl. Roppelt 1995, S. 1). Das gesellschaftliche Interesse war lange Zeit besonders eng mit Fragen rund um die Bevölkerungsentwicklung verbunden. So war es beispielsweise üblich, dass Frauen* aus Gemeinschaften verstoßen wurden, wenn sie keine Nachkommen gebären konnten (vgl. Busch, Hahn 2014, S. 19 f.). Schwangerschaften und damit verbundene Abbrüche sind folglich geprägt von patriarchalen und monotheistischen Strukturen, deren Auswirkungen auch heute noch spürbar sind (vgl. pro familia 2017). Im Jahre 1871 ist das Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten und damit verbunden auch die Paragrafen 218 bis 220. Damals wurden die Paragrafen dem Kapitel: „Verbrechen und Vergehen wider das Leben“ zugeordnet und besagten, dass eine Frau, die ihre „Frucht abtreibt oder im Leib tötet“, mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus bestraft wird (vgl. StGB i.d.F.v. 15.5.1871 § 218). Bereits in der Zeit des deutschen Kaiserreiches existierte eine Einteilung der Gesellschaft in Befürworter:innen und Gegner:innen der Schwangerschaftsabbruchgesetze. Damals, wie auch heute, argumentieren Gegner:innen des Gesetzes, dass der Fötus als Vorstufe oder Fiktion eines Menschen gewertet werden kann, zu dessen Schutz der Staat berechtigt sei (vgl. Busch, Hahn 2014, S. 3). Konservative politische Führungsebenen und Kirchen standen der Frauenbewegung und dem linken Spektrum gegenüber (vgl. Von Behren 2019, S. 4). Diese Einteilung bleibt bis heute bestehen. Durch den begrenzten Rahmen dieser Arbeit wird allerdings an dieser Stelle auf einen ausführlichen historischen Rückblick verzichtet und lediglich der Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen nach dem Ersten Weltkrieg beleuchtet.
Seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs und somit auch seit Einführung der Paragrafen, die den Schwangerschaftsabbruch regulieren, existieren Aufruhen und Proteste, die eine Abschaffung ebendieser Paragrafen fordern. Die Zeit der Weimarer Republik war von einer Nachkriegszeit geprägt, in der die Menschen mit Lebensmittelknappheit und Existenzängsten zu kämpfen hatten. Aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage bedeuteten weitere Kinder für viele Haushalte eine zu hohe finanzielle Belastung, sodass sich seitens der Bevölkerung stark für eine Abschaffung der Abtreibungsparagrafen eingesetzt wurde und es zum erneuten Versuch kam, den § 218 zu streichen (vgl. ebd. S. 4). Es entwickelte sich eine „außerparlamentarische Massenbewegung“ (ebd.) gegen das Abtreibungsverbot. Als Konsequenz der Proteste reichten schließlich mehrere Abgeordnete der SPD am 02. Juli 1920 einen Antrag ein, der die Aufhebung der Paragrafen 218, 219 und 220 forderte. Allerdings stieß die Forderung im Parlament auf keine Mehrheit, sodass diese weiterhin bestehen blieben. Nach weiteren vergeblichen Reformversuchen fand schließlich am 07. Mai 1926 eine Anpassung der Gesetze statt. Der bislang bestehende § 218 wurde reformiert, sodass den Frauen nach einer Abtreibung fortan statt fünf Jahren Aufenthalt in einem Zuchthaus eine Gefängnisstrafe drohte.
Vorwort: Das Vorwort positioniert die Arbeit klar für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und kritisiert die Entmündigung von Frauen im Kontext der Abtreibungsdebatte in Deutschland.
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das komplexe Thema der Schwangerschaftsabbrüche ein, beleuchtet deren individuelle und gesellschaftliche Dimensionen und stellt die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung als zentralen Untersuchungsgegenstand der Arbeit vor.
2. Historie der Gesetzgebung des Schwangerschaftsabbruchs: Dieses Kapitel skizziert die historische Entwicklung der Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland, von den Anfängen des Strafgesetzbuches bis zur aktuellen Rechtslage und den damit verbundenen gesellschaftlichen Debatten.
3. Professionelles Beratungsverständnis: Es werden grundlegende Definitionen und der Wandel der professionellen Beratung, insbesondere in Abgrenzung zur Psychotherapie, erläutert, um ein Fundament für das Verständnis der Schwangerschaftskonfliktberatung zu schaffen.
4. Schwangerschaftskonfliktberatung: Hier werden die spezifischen Ziele, der Zwangskontext und das mehrdimensionale Spannungsverhältnis der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie der Forschungsstand beleuchtet.
5. Handlungsmöglichkeiten der Berater:innen: Dieses Kapitel diskutiert die Rolle der Berater:innen, den Umgang mit der schwangeren Person und systemische Methoden zur Entscheidungsfindung im Kontext der Beratung.
6. Methodisches Vorgehen: Der methodische Teil begründet die Wahl der qualitativen Sozialforschung, insbesondere des Expert:inneninterviews, und beschreibt die Anwendung der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring zur Auswertung der erhobenen Daten.
7. Schlusswort: Das Schlusswort fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen, betont die Herausforderungen für Berater:innen im Spannungsfeld zwischen Gesetz und Ergebnisoffenheit und gibt einen Ausblick auf weitere Forschungsfragen.
Schwangerschaftskonfliktberatung, Abtreibung, reproduktive Rechte, Selbstbestimmung, Beratungsverständnis, gesetzlicher Rahmen, Herausforderungen, Berater:innen, qualitative Forschung, Expert:inneninterviews, Frauenbewegung, Strafgesetzbuch, Konfliktbewältigung, Wertefreiheit
Diese Bachelorarbeit untersucht die Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland, insbesondere aus der Perspektive der Berater:innen, um die damit verbundenen Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten zu analysieren.
Die zentralen Themenfelder umfassen die rechtliche und historische Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche, das professionelle Beratungsverständnis, die spezifischen Anforderungen und Spannungsfelder der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie qualitative Forschungsmethoden zur Erfassung der Praxis.
Das primäre Ziel ist es, herauszufinden, was unter Schwangerschaftskonfliktberatung verstanden wird, welchen Herausforderungen sie gegenübersteht und wie Berater:innen schwangere Personen bestmöglich unterstützen können.
Die Arbeit nutzt qualitative Forschung, insbesondere Expert:inneninterviews mit Schwangerschaftskonfliktberater:innen, die mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet werden.
Der Hauptteil behandelt das professionelle Beratungsverständnis, die spezifischen Aspekte der Schwangerschaftskonfliktberatung (Ziele, Zwangskontext, Spannungsverhältnis, Forschungsstand) und die Handlungsmöglichkeiten der Berater:innen sowie die angewandten Methoden und deren Auswertung.
Schlüsselwörter sind: Schwangerschaftskonfliktberatung, Abtreibung, reproduktive Rechte, Selbstbestimmung, Beratungsverständnis, gesetzlicher Rahmen, Herausforderungen, Berater:innen, qualitative Forschung, Expert:inneninterviews, Frauenbewegung, Strafgesetzbuch, Konfliktbewältigung, Wertefreiheit.
Die Interviews zeigen, dass Berater:innen das gesetzlich vorgegebene Ziel des Schutzes ungeborenen Lebens in der Praxis häufig umgehen und stattdessen eine ergebnisoffene und klient:innenzentrierte Beratung priorisieren, um das Wohl der Frau* in den Vordergrund zu stellen.
Obwohl die Beratung verpflichtend ist, empfinden viele Klient:innen sie als hilfreich, auch wenn sie bereits eine Entscheidung getroffen haben. Berater:innen versuchen, den Zwangskontext transparent zu machen und einen vertrauensvollen Raum zu schaffen, um die Entlastung der Klient:innen zu fördern.
Qualitative Forschung wurde gewählt, um die Emotionen und Gefühle der Berater:innen einzufangen und subjektive Sichtweisen zu rekonstruieren, da es in diesem sensiblen Themenbereich noch wenig etablierte Theorie und Forschungsmaterial gibt.
Die Berater:innen gaben an, häufig dankbares und positives Feedback von Klient:innen zu erhalten, die das Gespräch als nützlich empfanden, selbst wenn sie bereits eine Entscheidung getroffen hatten. Dies steht teilweise im Kontrast zu anderen Studien, die eine negative Einstellung gegenüber der Pflichtberatung feststellten.
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