Diplomarbeit, 2010
146 Seiten, Note: 1,7
Diese Arbeit befasst sich mit der familieninternen Unternehmensnachfolge im Mittelstand aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht. Ziel ist es, die optimalen Steuergestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um die Nachfolge effizient und steueroptimiert zu gestalten. Hierfür wird ein Beispielunternehmen herangezogen, um die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten anhand praktischer Beispiele zu verdeutlichen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung und das Untersuchungsziel der Arbeit definiert. Kapitel 2 befasst sich mit den Begriffsdefinitionen und theoretischen Grundlagen, insbesondere mit der Definition des Mittelstandes und den Grundzügen des Erbrechts. Kapitel 3 analysiert die Verfahren zur Unternehmensbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Kapitel 4 beleuchtet die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen, Verschonungen und Befreiungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge relevant sind. Kapitel 5 und 6 untersuchen die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensübertragung zu Lebzeiten und im Todesfall, wobei die steuerlichen Auswirkungen beider Varianten im Detail beleuchtet werden. Die Arbeit endet mit einem Fazit, das die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfasst und die Relevanz der Ergebnisse für die Praxis hervorhebt.
Familieninterne Unternehmensnachfolge, Mittelstand, Erbschaftsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Unternehmensbewertung, Steuergestaltungsmöglichkeiten, Betriebsvermögen, Schenkung, Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch.
Die gesetzliche Erbfolge tritt im Todesfall des Eigentümers ein, während die vorweggenommene Erbfolge eine Übertragung des Unternehmens bereits zu Lebzeiten ermöglicht.
Gebräuchliche Verfahren sind das vereinfachte Ertragswertverfahren, der Ertragswert nach IDW Standard 1, das Multiplikatorenverfahren und das Substanzwertverfahren.
Durch die Regel- oder Optionsverschonung kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Lohnsummenregelung) weitgehend steuerfrei übertragen werden.
Dabei wird das Unternehmen übertragen, der Übergeber behält sich jedoch das Recht vor, weiterhin die Erträge (Gewinne) des Unternehmens zu beziehen.
Der Pflichtteilsanspruch kann die Liquidität des Unternehmens gefährden, wenn enterbte Angehörige ihre Ansprüche in bar geltend machen; dies muss bei der Gestaltung berücksichtigt werden.
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