Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
24 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Einleitung
I. Öffentliche Gesundheit im EG-Vertrag
1. Aufgabenbereiche der EG nach Art. 152 Abs. 1 EGV
2. Kompetenzen und Handlungsformen nach Art. 152 Abs. 4 EGV
3. Gesundheitswesen als staatlicher Verantwortungsbereich nach Art. 152 Abs. 5 EGV
4. Koordinierungspflicht nach Art. 152 Abs. 2 EGV
5. Ausblick: Öffentliche Gesundheit im Vertrag von Lissabon
II. Überblick über die Offene Methode der Koordinierung
1. Historische Entwicklung
2. Verfahrensablauf und Wirkungen
III. Die OMK im Gesundheitswesen und in der Altenpflege
1. Entwicklung der OMK im Gesundheitsbereich
2. Gemeinsame Ziele für die Entwicklung der Gesundheitssysteme
a) Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung: Universalität, Angemessenheit, Solidarität
b) Förderung der Versorgungsqualität
c) Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit einer zugänglichen und hochwertigen Gesundheitsversorgung
d) Fazit
3. Gemeinsame Indikatoren für die Gesundheitssysteme
IV. Mitteilung zur Stärkung der OMK Soziales von 2008
Schlusswort
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendung und Wirksamkeit der "Offenen Methode der Koordinierung" (OMK) im europäischen Gesundheitswesen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie dieses politisch-administrative Verfahren trotz fehlender verbindlicher Rechtsetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft dazu beitragen kann, nationale Gesundheitspolitiken auf gemeinsame europäische Ziele auszurichten und eine Konvergenz der Gesundheitssysteme zu fördern.
Verfahrensablauf und Wirkungen
Die Europäische Kommission ist der Initiator dieser Methode. Nach der Feststellung der Kommission, welche Felder der nationalen Politiken unter Anwendung der OMK auf ein gemeinsames Ziel festgelegt werden sollen, reicht sie einen Vorschlag zum Einstieg an den Europäischen Rat. Der Rat der EU stützt sich bei seinem formalen Beschluss über den Einstieg auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Die OMK umfasst folgende grundsätzliche Schritte:
(1) Festlegung von gemeinsamen Leitlinien mit einem Zeitplan für kurz-, mittel- und langfristige Ziele durch die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission.
(2) Festlegung gemeinsamer quantitativer und qualitativer Indikatoren und Benchmarks, anhand deren sich Fortschritte für die Zielerreichung messen lassen.
(3) Vorbereitung von Strategieberichten durch die Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Strategien für die Zielerreichung mit einem Zeitplan festlegen.
(4) Analyse und Beurteilung der nationalen Strategieberichte durch die Europäische Kommission und den Rat. Die gemeinsamen Berichte bewerten Fortschritte, die bei der Umsetzung der OMK erreicht wurden, legen Schlüsselprioritäten fest und bestimmen die bewährten Verfahren („best practices“) und innovativen Konzepte.
Die Nichterfüllung der gemeinsamen Strategie hat für die Mitgliedstaaten jedoch keine rechtlichen Auswirkungen. Da es keine Sanktionen bei Nichterreichung der Ziele gibt, kann die OMK, im Vergleich mit den Rechtsinstrumenten der EG, als eine Art politische Richtlinie betrachtet werden. Die OMK gibt zwar ein Ziel vor, welches von den Mitgliedstaaten erreicht werden soll, ohne aber konkret zu bestimmen, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Die Maßnahmen der OMK werden deshalb auch als „weiches Recht“ („soft law“) bezeichnet.
Einleitung: Einführung in die Offene Methode der Koordinierung als politisches Verfahren im Kontext begrenzter EG-Kompetenzen im Gesundheitsbereich.
I. Öffentliche Gesundheit im EG-Vertrag: Analyse der Kompetenzgrundlagen nach Art. 152 EGV und der Abgrenzung zur nationalen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
II. Überblick über die Offene Methode der Koordinierung: Historische Herleitung des Begriffs ab dem Lissabon-Gipfel und Erläuterung des prozessualen Ablaufs der OMK.
III. Die OMK im Gesundheitswesen und in der Altenpflege: Detaillierte Betrachtung der Implementierung, der Zielvorgaben sowie des Indikatorenportfolios im Gesundheitssektor.
IV. Mitteilung zur Stärkung der OMK Soziales von 2008: Diskussion der Kommissionsvorschläge zur Effizienzsteigerung der Methode durch stärkeres Engagement und bessere Analyseinstrumente.
Schlusswort: Fazit zur Rolle der EU in der Gesundheitspolitik unter Berücksichtigung der Dynamik zwischen Koordinierung, ökonomischem Druck und nationaler Eigenverantwortung.
Offene Methode der Koordinierung, OMK, Europäische Gesundheitspolitik, Gesundheitswesen, EG-Vertrag, Sozialschutz, Indikatoren, Benchmarking, weiches Recht, Lissabon-Strategie, Gesundheitsversorgung, Altenpflege, Europäische Kommission, Integration, Kohärenz.
Die Arbeit analysiert die "Offene Methode der Koordinierung" als Instrument zur europäischen Zusammenarbeit im Gesundheitssektor, ohne dabei formelle Gesetzgebungsrechte der EU zu verletzen.
Die Themen umfassen die rechtlichen Kompetenzgrenzen der EU, die strategische Entwicklung der nationalen Gesundheitssysteme und die Möglichkeiten des wechselseitigen Lernens durch Monitoring.
Die Untersuchung zielt darauf ab, die Wirksamkeit der OMK zu evaluieren, um zu verstehen, wie sie trotz fehlender Sanktionsmechanismen nationale Reformen und die Konvergenz der Gesundheitssysteme steuern kann.
Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse, die primärrechtliche Verträge, Kommissionsmitteilungen und Sekundärliteratur systematisch auswertet.
Im Hauptteil werden die historischen Wurzeln der OMK, ihre verfahrenstechnische Anwendung im Gesundheitswesen sowie die konkreten Ziele wie Zugang, Qualität und Finanzierbarkeit diskutiert.
Zu den Kernbegriffen gehören Offene Methode der Koordinierung, Weiches Recht, Gesundheitswesen, Indikatoren, Lissabon-Strategie und Europäische Integration.
Die Kommission fungiert als Initiator, unterstützt bei der Leitlinienerstellung und übernimmt die Analyse sowie Bewertung der nationalen Strategieberichte im europäischen Vergleich.
Anstatt harter Sanktionen wird ein "weicher" Druck durch "Naming and Shaming" sowie den permanenten Vergleich von "best practices" in regelmäßigen Abständen ausgeübt.
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