Wissenschaftlicher Aufsatz, 2010
17 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
I. Überblick über die Entwicklung der Grundrechte in der EU
1. Situation vor der Schaffung der Grundrechte-Charta
2. Die Europäische Grundrechte-Charta
3. Die Charta und der Vertrag von Lissabon
II. Allgemeines zu Art. 35 GRCh
1. Rechtliches Umfeld von Art. 35 GRCh
2. Maßgebliche Definitionen
a) Gesundheit in Art. 152 EGV und Art. 35 S. 2 GRCh
b) Gesundheitsvorsorge und ärztliche Versorgung in Art. 35 S. 1 GRCh
III. Das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung in Art. 35 S. 1 GRCh
1. Grundrecht oder Grundsatz?
2. Das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge
3. Recht auf bloßen Zugang zur ärztlichen Versorgung?
4. Das Recht auf ärztliche Versorgung
a) Recht auf Grundversorgung
b) Pflicht zur Schaffung einer ärztlichen Grundversorgung?
5. Kein einklagbares Teilhabe- bzw. Leistungsrecht
IV. Die Zielbestimmung in Art. 35 S. 2 GRCh
V. Mehrwert für die Unionsbürger aus Art. 35 GRCh?
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Bedeutung und Tragweite von Art. 35 der Europäischen Grundrechte-Charta, wobei insbesondere der Frage nachgegangen wird, inwieweit die Vorschrift ein subjektives Recht auf Gesundheitsvorsorge und ärztliche Versorgung begründet oder lediglich als Zielvorgabe zu verstehen ist.
3. Recht auf bloßen Zugang zur ärztlichen Versorgung?
Art. 35 S. 1 GRCh spricht von einem Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und ärztliche Versorgung. Die Formulierung kann jedoch Unsicherheiten bezüglich ihrer Auslegung hervorrufen. So wird die Frage aufgeworfen, ob sich das bloße Zugangsrecht sowohl auf die Gesundheitsvorsorge als auch auf die ärztliche Versorgung erstreckt.39
Eine Beschränkung des Rechts auf den bloßen Zugang zur ärztlichen Versorgung würde das Grundrecht zu eng interpretieren. Der allgemeine Sprachgebrauch spricht deutlich für eine weite Auslegung des Inhalts. Wäre die Vorschrift eng auszulegen, müsste die Formulierung korrekterweise heißen: „Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und zur ärztlichen Versorgung“. Hier wurde aber die Präposition „auf“ gewählt, die sich eindeutig auf das „Recht“ bezieht. Ferner ergibt sich aus dem Gedanken des Solidaritätsprinzips, mit dem das Kapitel überschrieben ist, im Zusammenhang mit der Menschenwürde in Art. 1 der Charta, dass jedenfalls ein lebensnotwendiges Mindestmaß an ärztlicher Versorgung für jedermann gewährleistet sein soll.40
Wirft man einen Blick in die englischsprachige Fassung der Charta, so heißt es dort: „Everyone has the right of access to preventive health care and the right to benefit from medical treatment […]“. In dieser Fassung wird nur im ersten Teil von einem Recht auf Zugang gesprochen. Im zweiten Teil ist nur noch die Rede von einem Recht auf medizinische Versorgung; das Wort „Zugang“ wird nicht mehr erwähnt. Auch dies zeigt, dass sich die Beschränkung auf den Zugang nur auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge, nicht jedoch auf den Bereich der ärztlichen Versorgung bezieht.
I. Überblick über die Entwicklung der Grundrechte in der EU: Dieses Kapitel skizziert die historische Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der EU, von der Rechtsprechung des EuGH bis zur Proklamation der Grundrechte-Charta und deren Anpassung durch den Vertrag von Lissabon.
II. Allgemeines zu Art. 35 GRCh: Hier wird das rechtliche Umfeld von Art. 35 GRCh beleuchtet und die in der Vorschrift verwendeten Begriffe wie Gesundheit, Gesundheitsvorsorge und ärztliche Versorgung definiert.
III. Das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung in Art. 35 S. 1 GRCh: Dieser Abschnitt analysiert intensiv die Rechtsnatur von Satz 1, diskutiert die Anforderungen an die ärztliche Versorgung sowie die Frage der staatlichen Schutzpflichten und Leistungsrechte.
IV. Die Zielbestimmung in Art. 35 S. 2 GRCh: Das Kapitel erläutert, dass es sich bei Satz 2 um eine objektive Zielbestimmung für den Gesetzgeber handelt, die keinen direkten subjektiven Anspruch für Einzelne begründet.
V. Mehrwert für die Unionsbürger aus Art. 35 GRCh?: Abschließend wird kritisch bewertet, ob Art. 35 GRCh einen tatsächlichen juristischen Mehrwert für Unionsbürger bietet oder primär als politisches Leitbild fungiert.
Europäische Grundrechte-Charta, Art. 35 GRCh, Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge, ärztliche Versorgung, Grundrecht, Grundsatz, Europäischer Gerichtshof, Leistungsrecht, Primärrecht, Unionsbürger, Recht auf Leben, Gesundheitswesen, Vertragsgrundlage, Gesundheitspolitik
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse von Art. 35 der Europäischen Grundrechte-Charta und der Frage, welche Rechte und Pflichten sich aus dieser Vorschrift für die EU und die Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheit ergeben.
Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der Begriffe zur Gesundheitsversorgung, der Abgrenzung zwischen Grundrechten und Zielbestimmungen sowie der Frage der Einklagbarkeit dieser Rechte.
Ziel ist es zu klären, ob Art. 35 GRCh ein einklagbares subjektives Recht für den Bürger darstellt oder ob seine Wirkung auf ein politisches Leitbild begrenzt bleibt.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die sich auf die Auswertung der Rechtsprechung des EuGH, die Entstehungshistorie (Grundrechte-Konvent) und die einschlägige rechtswissenschaftliche Literatur stützt.
Im Hauptteil werden die Begriffe „Gesundheit“, „Gesundheitsvorsorge“ und „ärztliche Versorgung“ definiert, die Rechtsnatur der einzelnen Sätze des Artikels 35 diskutiert und die Grenzen des Kompetenzbereichs der EU analysiert.
Die zentralen Begriffe sind Europäische Grundrechte-Charta, Gesundheitsschutz, ärztliche Versorgung, Leistungsrecht, Grundrecht und das Kompetenzgefüge zwischen EU und Mitgliedstaaten.
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass Art. 35 S. 1 GRCh aufgrund des Verweises auf nationale Vorschriften und Gepflogenheiten kein unmittelbar einklagbares subjektives Leistungsrecht gewährt.
Sie dient dem Autor als wichtiges Indiz, da sie durch die unterschiedliche Wortwahl bei „Gesundheitsvorsorge“ und „medizinischer Versorgung“ verdeutlicht, dass sich die Einschränkung auf den Zugang nur auf den ersten Teil der Vorschrift bezieht.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

