Wissenschaftlicher Aufsatz, 2011
16 Seiten
Einleitung
I. Formen interkommunaler Zusammenarbeit
1. Zweckverband
2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Zweckvereinbarung)
3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
4. Vergabe an ein eigenes Unternehmen in Privatrechtsform
II. Das EG-Vergaberecht
III. Auffassungen der Europäischen Kommission und deutscher Vergabesenate zur Ausschreibungspflicht
1. Mandatierung
a) Europäische Kommission
b) Deutsche Vergabesenate
2. Delegation
a) Europäische Kommission
b) Deutsche Vergabesenate
3. Einbeziehung von Privaten
IV. Gescheiterte Regelung im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
V. Rechtsprechung des EuGH zur interkommunalen Zusammenarbeit
1. Rechtssache „Kommission ./. Spanien“
2. Vergaberechtsfreiheit bei In-House-Geschäften – die Grundlagen
a) Rechtssache „Teckal“
b) Rechtssache „Stadt Halle“
c) Bedeutung für die interkommunale Zusammenarbeit
3. Rechtssache „Carbotermo“
a) Zum Kontrollkriterium
b) Zum Wesentlichkeitskriterium
4. Rechtssache „Asemfo“
a) Zum Kontrollkriterium
b) Zum Wesentlichkeitskriterium
5. Rechtssache „Coditel Brabant“
6. Rechtssache „Stadtreinigung Hamburg“
a) Gemeinsame Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe
b) Finanztransfer nur zur reinen Kostendeckung
c) Keine Beteiligung privaten Kapitals und keine Umgehung des Vergaberechts
d) Fazit
Diese Arbeit untersucht die vergaberechtliche Zulässigkeit interkommunaler Kooperationen im Lichte des EU-Rechts, insbesondere unter der Fragestellung, wann eine Zusammenarbeit von Kommunen als vergaberechtsfreies In-House-Geschäft eingestuft werden kann und wann eine Ausschreibungspflicht besteht.
1. Zweckverband
Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden oder Landkreisen zum Zwecke gemeinsamer Erfüllung einzelner Aufgaben. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§§ 2 ff. GKZ BW). Er verwaltet die ihm übertragene Aufgabe in eigener Verantwortung, das heißt, dass die Aufgabenverantwortung vollständig auf den Zweckverband übergeht. Die beteiligten Gemeinden werden damit von der eigenen Aufgabenverantwortung freigestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Beteiligung Privater möglich, was – wie noch zu zeigen sein wird – Auswirkungen auf die Frage der Anwendbarkeit des EG-Vergaberechts hat.
Einleitung: Einführung in die Problematik der Anwendung des EU-Vergaberechts auf kommunale Dienstleistungen und Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes.
I. Formen interkommunaler Zusammenarbeit: Überblick über die rechtlichen Organisationsformen kommunaler Kooperation in Baden-Württemberg.
II. Das EG-Vergaberecht: Darstellung der europäischen Rahmenbedingungen für die Ausschreibungspflicht kommunaler Aufträge.
III. Auffassungen der Europäischen Kommission und deutscher Vergabesenate zur Ausschreibungspflicht: Gegenüberstellung der Sichtweisen auf Mandatierung und Delegation als Kriterien für die Ausschreibungspflicht.
IV. Gescheiterte Regelung im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts: Schilderung der gescheiterten Versuche auf nationaler Ebene, interkommunale Kooperationen explizit vom Vergaberecht freizustellen.
V. Rechtsprechung des EuGH zur interkommunalen Zusammenarbeit: Umfassende Analyse der EuGH-Urteile zur Konkretisierung der Kriterien für vergaberechtsfreie In-House-Geschäfte und vertragliche Kooperationen.
Interkommunale Zusammenarbeit, EU-Vergaberecht, Zweckverband, In-House-Geschäft, Mandatierung, Delegation, EuGH-Rechtsprechung, Teckal-Kriterien, Kontrollkriterium, Wesentlichkeitskriterium, Stadtreinigung Hamburg, Ausschreibungspflicht, Öffentlicher Auftrag, Öffentliche Aufgabe, Kommunale Selbstverwaltung.
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Kommunen ohne vorherige öffentliche Ausschreibung unter Berücksichtigung des europäischen Vergaberechts.
Es werden die verschiedenen Formen der kommunalen Zusammenarbeit, die Auslegung von In-House-Geschäften und die Entwicklung der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs analysiert.
Die Kernfrage ist, wann und unter welchen Voraussetzungen interkommunale Kooperationen nicht unter die Ausschreibungspflicht des europäischen Vergaberechts fallen.
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, primär basierend auf der Auswertung von EU-Recht, nationalen Gesetzen und einer detaillierten Prüfung der EuGH-Rechtsprechung.
Der Hauptteil erörtert die rechtlichen Organisationsformen, die konträren Auffassungen von EU-Kommission und deutschen Gerichten sowie eine tiefgehende Analyse einzelner EuGH-Entscheidungen.
Die wichtigsten Begriffe sind interkommunale Zusammenarbeit, In-House-Geschäfte, Vergaberecht, Zweckverbände und die ständige Rechtsprechung zu Kontroll- und Wesentlichkeitskriterien.
Die Teckal-Rechtsprechung bildet das Fundament für die Kriterien, anhand derer beurteilt wird, ob eine Beauftragung als vergaberechtsfreies, organisationsinternes Geschäft gilt.
Es besagt, dass das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die beteiligten öffentlichen Körperschaften erbringen muss, um die Voraussetzungen für eine Vergabefreiheit zu erfüllen.
Ja, der EuGH hat hier erstmals eine Ausschreibungsfreiheit auch für rein vertragliche Kooperationen bejaht, sofern diese der gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen und keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen.
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