Bachelorarbeit, 2023
107 Seiten, Note: 1.3
1 Einleitung
2 Theoretischer Teil
2.1 Definitionen
2.2 Gewaltformen
2.2.1 Indirekte/passive Gewaltform
2.2.2 Aktive/direkte Gewaltform
2.2.3 Stufen von Gewaltanwendungen an Schutzbefohlenen
2.3 Daten und Fakten
2.4 Rechtliche Grundlagen
2.4.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen von Menschen mit Behinderung
2.4.2 Rechtliche Grundlagen im Alltag in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
2.5 Aggressionstheorien
2.5.1 Triebtheorie nach Freud
2.5.2 Die Frustrations-Aggressions-Hypothese nach Dollard/Miller
2.5.3 Lerntheoretisches Erklärungsmodell nach Bandura
2.6 Ursachen und Risikofaktoren
2.6.1 Wissen und Fähigkeit
2.6.2 Struktur und Organisation
2.6.3 Haltung und Befinden der Mitarbeiter
2.7 Prävention
2.7.1 Wissen und Fähigkeit
2.7.2 Struktur und Organisation
2.7.3 Haltung und Empfinden der Mitarbeiter
3 Empirischer Teil
3.1 Entstehung
3.2 Methodologie der Datenerhebung und Auswertung
3.3 Beschreibung der Datenerhebung und Auswertung
3.4 Auswertung und Interpretation der Ergebnisse
3.5 Empirische Präventionsversuche
3.5.1 Wissen und Fähigkeiten
3.5.2 Struktur und Organisation
3.5.3 Haltung und Empfinden der Mitarbeiter
4 Schluss
Ziel der Bachelorarbeit ist es, das Thema Gewaltprävention in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe durch theoretische Analysen und empirische Evaluation besser zu verstehen. Die zentrale Forschungsfrage lautet: „Welchen Beitrag kann der Beruf des Sozialarbeiters zum Thema Gewaltprävention leisten?“. Dabei werden Risikofaktoren, rechtliche Rahmenbedingungen und präventive Strategien untersucht, um einen professionellen und gewaltfreien Umgang mit Klienten zu fördern.
2.2.1 Indirekte/passive Gewaltform
Der passive Gewaltakt definiert sich nicht durch sine absichtliche Ausübung von einer Person, sondern durch passive Faktoren, die durch Gegebenheiten des jeweiligen Systems seinen Ursprung finden. Dabei können sie in folgenden Formen in Erscheinung treten (vgl. Schünemann 2020, S. 126 f.).
Strukturelle Gewalt:
Die strukturelle Gewalt resultiert aus der Beschaffenheit gesellschaftlicher Strukturen wie Normen, Regeln oder Institutionen, die die „Opfer“ an ihrer Entfaltung hindern. Somit weist Galtung auf die soziale Ungerechtigkeit hin, die durch die vorhandenen Verhältnisse Stabilität erhalten (vgl. Galtung 1975, S. 12).
Schon vor Galtungs Zeit gab es bekannte Persönlichkeiten, die auf strukturelle Gewalthandlungen in Form von gesellschaftlichen Strukturen hinwiesen. Dazu gehört unter anderem Berthold Brecht, der die Gewalt eines Staates mit folgendem Zitat kritisch infrage stellte und meiner Meinung nach die strukturelle Gewalt deutlich veranschaulichte. „Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten“ (Brecht 1968, S. 466).
In Bezug zur Thematik in Berufen des Sozialwesens lässt sich sagen, dass die Ebene der strukturellen Gewalt durch Umstände, Strukturen und Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung entstehen kann. Konkret sind es gesetzliche Rahmenbedingungen, institutionelle Gegebenheiten, personelle Vorschriften etc., die zu Einschränkungen der Mitarbeiter und somit auch indirekt der Bewohner führen. Deutliche aktuelle Einschränkungen sind beispielsweise Personalmangel, unqualifiziertes Personal, ungenügend Material und Ausstattung, unzureichende räumliche Gegebenheiten, priorisierte Tagesabläufe, vorgegebene Tagesstrukturen und klare Zeitvorgaben usw. Somit kommt es zu einer passiven Gewaltanwendung an den zu Betreuenden und zur aktiven Gewaltausübung am Personal (vgl. Hirsch/Vollhardt 2006, o. S.).
1 Einleitung: Einführung in die Problematik von Gewalt in der Gesellschaft und Darstellung der persönlichen Motivation sowie Relevanz der Gewaltprävention im Bereich der sozialen Arbeit.
2 Theoretischer Teil: Detaillierte Auseinandersetzung mit Gewaltbegriffen, Formen, Aggressionstheorien sowie rechtlichen Grundlagen und Ursachen bzw. Risikofaktoren von Gewalt.
3 Empirischer Teil: Darstellung der Methodik, Durchführung einer quantitativen Befragung unter Mitarbeitern und Interpretation der Ergebnisse in Bezug auf die aufgestellten Hypothesen.
4 Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse, Beantwortung der zentralen Fragestellung und Formulierung von Forderungen zur Optimierung des Gewaltschutzes.
Gewaltprävention, stationäre Einrichtungen, Behindertenhilfe, Sozialarbeit, strukturelle Gewalt, Aggression, Gewaltschutzkonzepte, Mitarbeiterbefragung, professionelle Distanz, Pflegemangel, Arbeitsbedingungen, Machtmissbrauch, Ethik, Inklusion, Partizipation.
Die Arbeit untersucht das Thema Gewaltprävention in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und beleuchtet die Rolle, die Sozialarbeiter dabei spielen können.
Die zentralen Felder sind die theoretische Definition und Ursachenforschung von Gewalt, rechtliche Rahmenbedingungen in der Behindertenhilfe sowie die praktische Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.
Das Ziel ist die persönliche Sensibilisierung für Gewalt im Arbeitsalltag sowie die Entwicklung und Etablierung konkreter Gewaltschutzkonzepte, um das Wohlbefinden der Bewohner zu steigern.
Es wurde eine quantitative empirische Sozialforschung in Form einer standardisierten schriftlichen Mitarbeiterbefragung in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt.
Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Block, der Definitionen, Theorien und Risikofaktoren analysiert, und einen empirischen Block, der Befragungsergebnisse und präventive Versuche diskutiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gewaltprävention, Behindertenhilfe, strukturelle Gewalt, professionelle Distanz und Gewaltschutzkonzepte charakterisiert.
Die Führungsebene fungiert als Vorbild, trägt Verantwortung für die Gestaltung angemessener Arbeitsbedingungen und muss eine offene Fehlerkultur etablieren, um Gewalt präventiv entgegenzuwirken.
Personalmangel führt oft zu Überforderung und Zeitdruck, was wiederum das Risiko für subtile Gewalthandlungen wie Vernachlässigung oder unprofessionellen Umgang erhöht.
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