Masterarbeit, 2008
202 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung und Problemstellung
1.1 Die Verfassungswidrigkeit der ARGEn und das Erfordernis, die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu regeln
1.2 Konkretes Vorgehen bei der Entwicklung einer funktionierenden Organisation
1.3 Methodischer Ansatz
2. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20.12.07
3. Die Geschichte des SGB II und der verschiedenen Umsetzungskonstellationen
3.1 Der Reformbedarf und der Wille der Regierung: Der Gesetzesentwurf zum „Hartz IV-Gesetz“
3.2 Modifikationen des Gesetzes bis zur Verabschiedung
3.3 Der politische Weg: Neue Modelle seit dem Verfassungsgerichtsurteil vom 20.12.2007
3.3.1 Das kooperative Jobcenter (KJC) – BMAS/BA
3.3.2 Zentrum für Arbeit – Deutscher Städte- und Gemeindebund
3.3.3 Die Bundesauftragsverwaltung (das „Bayernmodell“)
3.3.4 Aktueller Stand der politischen Diskussion – Modell „ZAG“ mit Verfassungsänderung und Festschreibung der Option
3.4 Die alles beherrschende Frage: Wer kann es besser? Der Bund oder die Kommunen?
4. Evaluation der Experimentierklausel und allgemeine Wirkungsforschung
4.1 Wirkungsforschung zur Experimentierklausel im Auftrag des BMAS: ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik
4.1.1 Ergebnisse aus den Untersuchungsfeldern des ISG-Forschungsverbundes
4.1.2 Wer ist besser? ARGE, zkT oder gAw?
4.2 ISE – Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaft im Auftrag des DLT (Deutscher Landkreistag)
4.3 Bundesagentur für Arbeit (BA): Sonderbericht – „Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung“
4.4 Weitere Forschungsansätze
4.5 Zusammenfassung des aktuellen Forschungsstandes
5. Die Ausgestaltung des SGB II im regionalen Kontext „Bodensee-Oberschwaben“
5.1 Methodische Erläuterungen
5.2 Überprüfung der Vergleichbarkeit des Landkreises Ravensburg, des Bodenseekreises und des Landkreises Konstanz
5.2.1 SGB II-Vergleichstypen nach IAB
5.2.2 Regionenmatching des ZEW im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II
5.2.3 Deskriptive Analyse des regionalen Arbeitsmarkts
5.3 Zeitreihen zur Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der Situation im SGB II – Bereich der untersuchten Kreise
5.4 Erfolgsparameter: Aktivierungs- und Integrationsquoten
5.5 Fazit aus dem Vergleich der Erfolgsparameter
5.6 Die organisatorische Ausgestaltung der drei Grundsicherungsträger ARGE Konstanz, zkT Bodenseekreis und gAw Ravensburg – Vorstellung der dazu verwendeten Methode (Befragung)
5.6.1 Umsetzung des SGB II in der gAw Ravensburg
5.6.2 Die Umsetzung des SGB II beim zkT Bodenseekreis
5.6.3 Die Umsetzung des SGB II in der ARGE Konstanz
5.7 Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich der Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung des SGB II in den befragten Grundsicherungsstellen der Region Bodensee-Oberschwaben
6. Entwicklung eines regionalen Trägermodells für Bodensee-Oberschwaben
6.1 Die Entscheidungsgremien des regionalen Modells
6.2 Die Aufbau- und Ablauforganisation des regionalen Modells
6.3 Fallmanagement und Vermittlung
6.4 Der „Maßnahmemix“
6.5 Das Qualitätsmanagement
6.6 Die trägerübergreifende IT-Lösung
7. Übertragung des regionalen Modells auf den Bund
7.1 Einbettung des regionalen Modells in die Kompetenzordnung des Bundes und der Länder
7.2 Alles schon mal da gewesen…? – ein möglicher Ausweg
8. Schlussbemerkung und Ausblick
9. Literatur
Ziel der Arbeit ist es, einen von inhaltlich strittigen politischen Auseinandersetzungen unabhängigen Lösungsansatz für eine neue Organisationsform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu entwickeln. Dabei wird die Forschungsfrage verfolgt, wie in einem homogenen Wirtschaftsraum (Region Bodensee-Oberschwaben) eine funktionierende Organisation unter Einbeziehung der Evaluationsforschung sowie managementtheoretischer Erkenntnisse gestaltet werden kann, um eine bürgerfreundliche und effiziente Leistungserbringung sicherzustellen.
1.1 Die Verfassungswidrigkeit der ARGEn und das Erfordernis, die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu regeln
Eine der umfangreichsten Sozialreformen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland trat in Form des Sozialgesetzbuches II, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, am 01.01.2005 in Kraft und führte die vormals bestehende Sozialhilfe nach dem BSHG mit der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III zusammen. Ziel der Reform war unter anderem, das Nebeneinander mehrerer Transferleistungen zu beenden und die Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.
Der während des Gesetzgebungsverfahrens entbrannte politische Streit, wer Träger dieser neu geschaffenen Leistungen sein sollte und wie die organisatorische Umsetzung auszusehen habe, konnte nur durch einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat beigelegt werden, mit dessen Folgen sich diese Masterthesis in weiten Teilen beschäftigt.
Während die damalige Regierungskoalition die Bundesagentur für Arbeit als alleinigen Grundsicherungsträger in den Gesetzesentwurf einbrachte, sah die Opposition die Aufgabe bei den Kommunen besser aufgehoben. Das verabschiedete Gesetz schrieb in der Folge sowohl dem Bund als auch den Kommunen Aufgaben nach dem SGB II zu, was zu gemeinsamen Grundsicherungsstellen, den so genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Regelmodell im Rahmen einer Mischverwaltung führte. Zusätzlich, als zunächst zeitlich begrenztes Experiment, wurde 69 Kommunen die alleinige Grundsicherungsträgerschaft als zugelassene kommunale Träger (zkT) übertragen, um Aussagen darüber gewinnen zu können, welche Trägerform die bessere sei.
Vom Gesetzgeber ungewollt, etablierte sich eine dritte Umsetzungsform in Gebieten, in denen sich Kommunen und lokale Agenturen für Arbeit nicht auf eine Arbeitsgemeinschaft einigen konnten: die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft (gAw), bei denen jeder Grundsicherungsträger die ihm jeweils zugeschriebenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erbringt.
1. Einleitung und Problemstellung: Dieses Kapitel erläutert den Hintergrund der SGB II-Reform, die rechtliche Problematik der Mischverwaltung sowie das Ziel der Arbeit, einen neuen Lösungsansatz zu entwickeln.
2. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20.12.07: Hier werden die Kernpunkte des Urteils dargestellt, insbesondere die Unzulässigkeit der „Mischverwaltung“ und der Verstoß gegen das Grundgesetz.
3. Die Geschichte des SGB II und der verschiedenen Umsetzungskonstellationen: Dieses Kapitel analysiert den Reformbedarf, die politischen Entstehungsprozesse sowie die verschiedenen Modelle zur Umsetzung der Grundsicherung.
4. Evaluation der Experimentierklausel und allgemeine Wirkungsforschung: Es wird ein Überblick über den Forschungsstand der ISG-Evaluation und anderer Studien gegeben, um die Wirksamkeit der Trägermodelle zu beleuchten.
5. Die Ausgestaltung des SGB II im regionalen Kontext „Bodensee-Oberschwaben“: Dieses Hauptkapitel untersucht drei spezifische Grundsicherungsträger in der Region, analysiert deren Arbeitsmarkt und evaluiert deren Arbeitsweise durch Befragungen.
6. Entwicklung eines regionalen Trägermodells für Bodensee-Oberschwaben: Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird ein neues, flexibles Trägermodell vorgeschlagen, das auf Effizienz und bürgerorientierte Aufgabenwahrnehmung setzt.
7. Übertragung des regionalen Modells auf den Bund: Hier wird diskutiert, wie das regionale Modell in die bundesweite Kompetenzordnung integriert werden könnte und welche Lehren daraus zu ziehen sind.
8. Schlussbemerkung und Ausblick: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und plädiert für einen inhaltlich orientierten Ausweg aus der politischen Debatte.
SGB II, Grundsicherung, ARGE, Arbeitsgemeinschaft, zkT, zugelassene kommunale Träger, gAw, getrennte Aufgabenwahrnehmung, Bundesverfassungsgericht, Arbeitsmarktpolitik, Fallmanagement, Sozialreform, Verwaltung, Bodensee-Oberschwaben, Wirkungsforschung
Die Arbeit befasst sich mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Sie analysiert die rechtliche Problematik der Organisationsformen und entwickelt ein verbessertes, praxistaugliches Modell für die Region Bodensee-Oberschwaben.
Untersucht werden die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als Mischverwaltung, die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) sowie die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft (gAw).
Das Ziel ist es, die politischen "Machtkämpfe" zwischen den Trägern hinter sich zu lassen und ein an inhaltlichen Kriterien orientiertes Modell zu entwerfen, das eine effiziente und bürgerfreundliche Betreuung der Hilfebedürftigen ermöglicht.
Die Autoren kombinieren eine Aufarbeitung der Literatur und der Evaluationsergebnisse mit einer eigenen empirischen Erhebung. Letztere basiert auf teilstrukturierten Leitfadengesprächen mit Führungskräften und Mitarbeitern dreier Grundsicherungsträger in der Region Bodensee-Oberschwaben.
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, dem aktuellen Forschungsstand zur Wirksamkeit der Modelle sowie einer Fallstudie zur Organisation in drei spezifischen Landkreisen, aus der ein regionales Modell abgeleitet wird.
Zu den Kernbegriffen gehören SGB II, Grundsicherung, Arbeitsgemeinschaft, kommunale Option, Fallmanagement, Wirkungsforschung sowie die spezifischen Akteure der Region Bodensee-Oberschwaben.
Das Modell zeichnet sich durch Flexibilität und eine klare Aufbauorganisation aus, welche versucht, die Vorteile von Bundes- und Kommunalverwaltung zu bündeln, ohne in die verfassungsrechtlich problematische Mischverwaltung zu verfallen.
Eine einheitliche IT-Lösung wird als essenzielle Voraussetzung für Transparenz, Steuerung und Bürgerfreundlichkeit gesehen, da bisherige Inkompatibilitäten zwischen Trägern zu unnötigem Verwaltungsaufwand und Informationsverlusten führen.
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