Bachelorarbeit, 2011
60 Seiten, Note: 1,7
1. Vorwort
1.1 Ausgangslage / Einführung
1.2. Problemstellung / Fragestellung:
1.3. Gang der Untersuchung
1.3. Abgrenzung der Arbeit
1.4. Methodischer Ansatz
2. Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten
2.1. Die Systematik der Kündigungsarten
2.2. Das wechselseitige Verhältnis der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung
2.2.1. Verhaltensbedingte Kündigung
2.2.2. Die außerordentliche Kündigung
2.3. Der „wichtige Grund“ und die „Abwägung der beiderseitigen Interessen“ im Arbeitsrecht
2.3.1 Der wichtige Kündigungsgrund
2.3.2. Der „wichtige Grund“ im Arbeitsrecht
2.3.3. Vermögensdelikte als wichtiger Kündigungsgrund
2.3.4. Die Möglichkeit einer Geringfügigkeitsgrenze
2.4. Das Vertrauen in den Arbeitnehmer
2.4.1. Die Erschütterung des Vertrauens
2.4.2. Die Verdachtskündigung
2.5. Die Bagatellkündigung
2.5.1. Die Interessenabwägung der außerordentlichen Kündigung
2.5.2. Die Abwägung von Geringwertigkeiten
2.5.3. Sachenrechtliche Besonderheiten
2.5.4. Die Heilung des zerstörten Vertrauens
2.5.5. Unzumutbarkeit der Fristsetzung
3. Fazit
3.1. English Summary
Die Arbeit analysiert die juristische Zulässigkeit außerordentlicher Kündigungen bei sogenannten Bagatellverstößen gegen das Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers. Dabei wird untersucht, wie die Arbeitsgerichte den „wichtigen Grund“ gemäß § 626 BGB unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien auslegen und bewerten.
2.3.4. Die Möglichkeit einer Geringfügigkeitsgrenze
Wie im vorherigen Abschnitt bereits dargelegt, sind sämtliche Eigentums- und Vermögensdelikte regelmäßig geeignet eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das BAG stellte beispielsweise in seinem Urteil vom 11.12.2003 klar, dass bei der Beurteilung des wichtigen Grundes „an sich“ der Wert der gestohlenen Sache nicht berücksichtigt werden dürfe. Diese Anwendung wird zum Teil als „Null-Toleranz-Prinzip“ bezeichnet.
Es finden sich hinreichend Gründe, diese Praxis des Bundesarbeitsgerichtes zu kritisieren. Vielfach wird bei Delikten eine Geringfügigkeitsgrenze gefordert. Mit dieser Zielsetzung brachte die Bundestagsfraktion der SPD im Frühjahr 2010 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag ein. Wie unter der einleitenden Problemstellung beschrieben, sollte sich diese Geringfügigkeitsgrenze an § 248a StGB orientieren. Der Wert der entwendeten Sache dürfe nicht länger bedeutungslos sein. Die Rechtsordnung könne nicht einerseits die Entwendung geringwertiger Sachen strafrechtlich praktisch ungeahndet lassen und andererseits in arbeitsrechtlicher Hinsicht sofort mit der denkbar schwersten Sanktion reagieren.
1. Vorwort: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Bagatellkündigungen ein, beleuchtet bekannte mediale Fälle und umreißt die wissenschaftliche Fragestellung sowie den methodischen Ansatz der Arbeit.
2. Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten: Dieser Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen der Kündigung, die Bedeutung des „wichtigen Grundes“ bei Vermögensdelikten, die Rolle des Vertrauens sowie die kontroverse Debatte um Bagatellgrenzen und die Interessenabwägung im Einzelfall.
3. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die aktuelle Rechtsprechung keine absoluten Kündigungsgründe kennt, sondern eine differenzierte Einzelfallprüfung vornimmt, bei der Sozialparameter das Ergebnis entscheidend beeinflussen.
Außerordentliche Kündigung, Arbeitsrecht, Vermögensdelikte, Bagatellkündigung, § 626 BGB, Interessenabwägung, Vertrauensverlust, Verdachtskündigung, Geringfügigkeitsgrenze, Eigentumsdelikte, Kündigungsschutz, arbeitsvertragliche Pflichten, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Prognosegedanke.
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit von außerordentlichen Kündigungen durch Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer geringwertige Vermögens- oder Eigentumsdelikte begehen.
Ziel ist es zu klären, unter welchen Umständen eine solche Kündigung gerechtfertigt ist und welche Rolle die Geringfügigkeit des Schadens in der rechtlichen Abwägung spielt.
Zentrale Themen sind der wichtige Kündigungsgrund nach § 626 BGB, die zweistufige Prüfung der Kündigung durch die Arbeitsgerichte sowie die Bedeutung von Vertrauen und Sozialparametern im Arbeitsverhältnis.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Fachliteratur, aktueller Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie einer dogmatischen Einordnung der Kündigungsrechtsprechung.
Ja, der Hauptteil widmet sich intensiv der Verdachtskündigung als Ausfluss eines erschütterten Vertrauensverhältnisses und der damit verbundenen Problematik der Beweislast und Unschuldsvermutung.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie außerordentliche Kündigung, § 626 BGB, Bagatellkündigung, Interessenabwägung und Vertrauensverlust beschreiben.
Es dient als prominentes Leiturteil, das den Grundsatz festlegte, dass auch geringwertige Vermögensdelikte grundsätzlich einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen können, was die heutige Rechtsprechungspraxis maßgeblich geprägt hat.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass starre Grenzen der dogmatischen Prüfung des Einzelfalls widersprechen und die flexible Interessenabwägung, die das BAG fordert, einschränken würden.
Eine lange Betriebszugehörigkeit wirkt grundsätzlich vertrauensbildend, kann aber je nach Vertrauensstellung des Arbeitnehmers im Einzelfall unterschiedlich in die Interessenabwägung einfließen.
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