Masterarbeit, 2026
75 Seiten
Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung von Kreditinstituten als Gläubiger in der Unternehmenssanierung. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Banken Sanierungsmaßnahmen unterstützen dürfen, ohne gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben zu verstoßen oder sich haftungsrechtlichen Risiken auszusetzen. Ausgangspunkt ist das strukturelle Spannungsfeld zwischen dem sanierungsrechtlichen Fortführungsinteresse, den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine konsequente Risikosteuerung und den zivilrechtlichen Grenzen zulässiger Gläubigerintervention.
Die Untersuchung analysiert das Zusammenspiel dreier Normebenen: den aufsichtsrechtlichen Rahmen aus Kreditwesengesetz, Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die Leitlinien der European Banking Authority, die insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Handlungsoptionen sowie die zivilrechtlichen Haftungsgrenzen. Die verfügbaren Sanierungsinstrumente außergerichtliche Sanierung, präventiver Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG und Insolvenzplanverfahren werden aus Bankperspektive systematisch verglichen und anhand rechtlicher Stabilitätskriterien bewertet. Ergänzend werden die wesentlichen Haftungsfallgruppen – insbesondere eigennütziger Sanierungskredit, Knebelung, faktische Geschäftsführung, Kredittäuschung und Insolvenzverschleppung – voneinander abgegrenzt und Anforderungen an eine haftungsvermeidende Gestaltungspraxis entwickelt. Auf dieser Grundlage werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen für einen rechtssicheren Umgang mit Sanierungsengagements formuliert.
Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Rechtssicherheit bankseitiger Sanierungsentscheidungen maßgeblich von der Qualität der ex ante Fortführungsprognose sowie dem Grad der verfahrensrechtlichen Einbettung der gewählten Maßnahme abhängt. Mit zunehmender Krisenintensität gewinnen formalisierte Verfahren dabei strukturell an Bedeutung.
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