Bachelorarbeit, 2011
40 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Grundlagen der Agency - Theorie
2.2 Ziele und Funktionen von Managementanreizsystemen
3 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
3.1 Hintergrund der Neufassung des Gesetzes & Datenbasis
3.2 Aspekte des VorstAG
3.2.1 Nachhaltige Unternehmensentwicklung
3.2.2 Üblichkeit der Vergütung
3.2.3 Angemessenheit der Vergütung
3.2.4 Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage
3.2.5 Begrenzungsmöglichkeit des Aufsichtsrats
3.2.6 Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
4 Fazit
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf die Gestaltung und Funktionsweise von Vergütungssystemen in Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Balance zwischen kurzfristigen Anreizen und einer langfristigen, nachhaltigen Unternehmensentwicklung.
3.2.1 Nachhaltige Unternehmensentwicklung
Als einer der Grundpfeiler des VorstAG ist die Ausrichtung der Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu erachten und soll daher den weiteren Aspekten vorangehend betrachtet werden. Der Aspekt der nachhaltigen Unternehmensentwicklung als Ansatzpunkt bei der Gestaltung von Vergütungssystemen soll zwar laut Gesetzgeber „grundsätzlich auch von nichtbörsennotierten Gesellschaften berücksichtigt werden“26, hat aber lediglich für börsennotierte Gesellschaften Gesetzescharakter. Die Verantwortung bzgl. der Umsetzung des Nachhaltigkeitsaspekts obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die durch die Vergütungsstrukturen gesetzten Verhaltensanreize solche sind, die einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung dienlich sind, also bzgl. dieser „angemessen“ sind.
Im Falle der „Unangemessenheit“ ist der Aufsichtsrat persönlich haftbar. Der Gesetzgeber verfolgt hiermit das Ziel den sog. „Zeitpräferenzkonflikt“27 zu entschärfen. Dieser beschreibt das Verhalten von Managern, Investitionen zu tätigen, die kurzfristige Einzahlungsüberschüsse versprechen, ohne dabei den langfristigen Erfolg bzw. Misserfolg der Investition zu beachten. Eine offensichtliche Frage die der Aspekt der Nachhaltigkeit aufwirft ist, wie Nachhaltigkeit und damit verbunden eine „nachhaltige“ Unternehmensentwicklung zu definieren sind. Diese Definition bleibt der Gesetzgeber im Rahmen des VorstAG schuldig. Raible und Schmidt sehen, unter in Bezugnahme des Umweltgutachtens des Rats der Sachverständigen für Umweltfragen, welcher Nachhaltigkeit als „…eine regulative Idee zum langfristigen Umgang mit natürlichem Kapital“ definiert, diese als gleichrangig bzgl. „der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung“ und leiten daraus den Begriff der Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung ab, welcher „u.a. sowohl Innovation, Forschung und Entwicklung, Corporate Social Responsibility als auch Compliance, Umweltschutz sowie Kundenbindung und somit die langfristige Wertschaffung“ umfasst28.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Managervergütung vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit bezüglich des VorstAG.
2 Theoretische Grundlagen: Das Kapitel vermittelt die notwendigen theoretischen Modelle, insbesondere die Prinzipal-Agenten-Theorie, und analysiert deren Bedeutung für die Gestaltung von Managementanreizsystemen.
3 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG): Dieser Hauptteil beleuchtet die gesetzlichen Neufassungen und deren Auswirkungen auf die Vergütungssysteme anhand verschiedener Kriterien wie Nachhaltigkeit, Üblichkeit und Angemessenheit.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Wirkung des VorstAG auf die Anreizstrukturen in Unternehmen sowie die Herausforderungen bei dessen praktischer Umsetzung.
Vorstandsvergütung, VorstAG, Agency-Theorie, Managementanreizsysteme, Nachhaltige Unternehmensentwicklung, Angemessenheit, Üblichkeit, Aufsichtsrat, Finanzkrise, Corporate Governance, Bemessungsgrundlage, D&O-Versicherung, variable Vergütung, Anreizsysteme, Selbstselektion
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des 2009 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) auf die Anreizsysteme und die Vergütung von Vorständen in Unternehmen.
Die zentralen Themen sind die theoretische Begründung von Anreizsystemen (Agency-Theorie), die gesetzlichen Anforderungen des VorstAG und deren praktische Umsetzung in den Vergütungsberichten von DAX-Unternehmen.
Ziel ist es zu untersuchen, ob und wie die durch das VorstAG erzwungenen Änderungen in den Vergütungssystemen das Management zu langfristig orientiertem Handeln bewegen, ohne dabei die notwendigen Funktionen von Anreizsystemen zu gefährden.
Die Arbeit nutzt einen theoretischen Rahmen basierend auf der Prinzipal-Agenten-Theorie sowie eine deskriptive Auswertung von empirischen Daten aus Geschäftsberichten der DAX-Unternehmen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse spezifischer Gesetzesaspekte: nachhaltige Unternehmensentwicklung, Üblichkeit und Angemessenheit der Vergütung, Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage, Begrenzungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats und der Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen.
Kernbegriffe sind VorstAG, Agency-Theorie, Managementanreizsysteme, Nachhaltigkeit, Angemessenheit und Corporate Governance.
Die Arbeit stellt fest, dass eine strikte Kopplung der Vorstandsvergütung an die niedrigste oder durchschnittliche Mitarbeiterentlohnung kontraproduktiv sein kann, da sie Anreize zum Outsourcing von Unternehmensteilen schaffen kann, um Vergütungsrelationen künstlich zu manipulieren.
Bonus-Malus-Systeme werden als Möglichkeit diskutiert, die variable Vergütung an eine mehrjährige Betrachtung zu binden, wobei jedoch die Gefahr eines Anreizverlusts beim Management nach schlechten Anfangsjahren besteht.
Die Arbeit sieht den Selbstbehalt als ein Mittel, um Vorstände zu einer kritischeren Bewertung von Investitionen zu bewegen, warnt aber gleichzeitig vor einer möglichen Steigerung risikoaversen Verhaltens, das Innovationen hemmen könnte.
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