Bachelorarbeit, 2009
32 Seiten
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
Vorwort
Grundlagen alliierter Entnazifizierungspolitik
Entnazifizierung in der SBZ bis 1950
Erste Phase, bis August 1947
Internierungspraxis in der SBZ
Zweite Phase, ab August 1947 (Der Befehl 201)
Die Waldheimer Prozesse
Umgang mit der NS-Vergangenheit nach Waldheim
Resümee
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entstehung und Entwicklung der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechern in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sowie der daraus hervorgegangenen DDR. Dabei wird insbesondere beleuchtet, wie Entnazifizierungsmaßnahmen durch die sowjetische Administration zur ideologischen Festigung und zur Durchsetzung des neuen politischen Systems instrumentalisiert wurden.
Die Waldheimer Prozesse
Gleich nach Bekanntgabe der Auflösung der letzten Speziallager formierte sich nach Bestreben des Präsidenten der Deutschen Volkspolizei (DVP), Dr. Kurt Fischer, eine neue Hauptabteilung die für eine besondere Art des Strafvollzugs verantwortlich sein sollte. Wenig später begann ein Untersuchungsausschuss Sachbearbeitern und Polizeiehörigen zu bilden, die bereits ihre Fähigkeiten bei der Durchführung des Befehls Nr. 201 unter Beweis gestellt hatten. Erst im Januar, kurz nach Veröffentlichung der Schließungen der letzten Speziallager in der Presse, waren wichtige Entscheidungen im Innen- und Justizministerium bezüglich der Internierten getroffen worden. So sollten 3442 der noch nicht verurteilten Gefangenen in die Strafvollzugsanstalt Waldheim geführt werden, um dort vor eigens gegründeten 201er Strafkammern ihren Prozess zu erhalten.
Der Gebäudekomplex auf dem Gelände einer alten Burganlage diente abwechselnd als Zucht-, Armen-, und Waisenhaus. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden hier jedoch ausschließlich Strafgefangene festgehalten. Hier sollten nun die letzten Inhaftierten der Speziallager ihr Urteil abwarten. Unter ihnen befanden sich viele frühere Polizeiehörige unterschiedlicher Dienstränge (12%). Weiter waren etwa 280 Personen aufgrund ihrer SA- und SS-Mitgliedschaft festgehalten, weitere 400 waren frühere Mitarbeiter der Gestapo und des SD, auch 139 Richter und Staatsanwälte waren unter ihnen. Die Zahl der Gefangenen teilte sich ungefähr in zwei Hälften.
Vorwort: Einleitende Reflexion über die Erinnerungskultur zur DDR und die wissenschaftliche Motivation, die NS-Strafverfolgung als gesamtdeutsche Problematik zu untersuchen.
Grundlagen alliierter Entnazifizierungspolitik: Darstellung der zwischen den Alliierten abgestimmten Konzepte zur Entnazifizierung und Entmilitarisierung Deutschlands nach 1943.
Entnazifizierung in der SBZ bis 1950: Untersuchung der verschiedenen Phasen der Entnazifizierung in der sowjetischen Zone, inklusive der rechtlichen Grundlagen durch SMAD-Befehle.
Erste Phase, bis August 1947: Analyse der frühen Maßnahmen und der Rolle der deutschen Justizverwaltung unter sowjetischer Aufsicht.
Internierungspraxis in der SBZ: Dokumentation der Errichtung und Bedingungen der sogenannten Speziallager und der Auswahlkriterien für Inhaftierte.
Zweite Phase, ab August 1947 (Der Befehl 201): Erläuterung der Transformation der Strafverfolgung unter dem Befehl 201, der eine neue Phase der politischen Einordnung einläutete.
Die Waldheimer Prozesse: Detaillierte Betrachtung der Schauprozesse 1950 als Instrument zur Machtabsicherung und Abgrenzung gegen die Bundesrepublik.
Umgang mit der NS-Vergangenheit nach Waldheim: Analyse der instrumentalisierten Aufarbeitung und der Rolle der Stasi bei der Nutzung von NS-belasteten Personen.
Resümee: Zusammenfassende Bewertung der Strafverfolgung als Mittel zum Zweck der Etablierung eines sozialistischen Staates.
SBZ, DDR, Entnazifizierung, NS-Verbrecher, SMAD, Speziallager, Waldheimer Prozesse, Befehl 201, Justiz, Antifaschismus, Strafverfolgung, sowjetische Militärtribunale, Politische Instrumentalisierung, Stasi, SED
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR und untersucht, inwieweit diese Prozesse zur Etablierung eines sozialistischen Staates instrumentalisiert wurden.
Im Zentrum stehen die alliierten Entnazifizierungsgrundlagen, die Internierungspraxis, die Wandlung der sowjetischen Rechtsprechung und die symbolische Aufarbeitung der Vergangenheit durch die DDR-Führung.
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie die Entnazifizierung vom ursprünglichen Ziel der Bestrafung von NS-Verbrechern zur politischen Waffe und Legitimitätsbasis des neuen sozialistischen Staates umfunktioniert wurde.
Es handelt sich um eine zeithistorische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Fachliteratur, Primärquellen und Dokumentationen basiert, um einen diachronen Überblick der Ereignisse zu geben.
Der Hauptteil gliedert sich in die chronologische Abfolge der Entnazifizierung, angefangen bei den frühen SMAD-Befehlen bis hin zu den Waldheimer Prozessen und der späteren Instrumentalisierung ehemaliger NS-Akteure durch die Staatssicherheit.
SBZ, Entnazifizierung, Waldheimer Prozesse, Instrumentalisierung, Antifaschismus und SED-Diktatur sind die maßgeblichen Begriffe.
Die Prozesse dienten als symbolischer Akt, um sich nach außen hin als "antifaschistisch-demokratischer Staat" zu legitimieren und gleichzeitig die Bundesrepublik als gescheitert in puncto Entnazifizierung darzustellen.
Die Kriterien für Inhaftierungen waren oft diffus und dienten teilweise der politischen Säuberung und dem Aufbau von Informationen für die spätere Staatssicherheit, um potentielle Gegner des neuen Systems frühzeitig auszuschalten.
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