Diplomarbeit, 2011
56 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung und Grundlagen zum Leasing
1.1 Einführung
1.2 Arten von Leasingverhältnissen
1.3 Mindestleasingzahlung
1.4 Bedingte Leasingzahlung
2 Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17
2.1 Klassifizierung von Leasinggeschäften
2.2 Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen
2.2.1 Leasingnehmer
2.2.2 Leasinggeber
2.3 Bilanzierung von Operating-Leasingverhältnissen
2.3.1 Leasingnehmer
2.3.2 Leasinggeber
3 Neuregelungen des Exposure Draft ED/2010/9 „Leases“ zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen
3.1 Ziel des Exposure Draft ED/2010/9
3.2 Anwendungsbereich
3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer
3.3.1 Bedeutung „Right-of-Use“
3.3.2 Erstansatz des Leasingverhältnisses
3.3.3 Folgebewertung des Leasingverhältnisses
3.4 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasinggeber
3.4.1 Grundkonzeption zum Ansatz beim Leasinggeber
3.4.2 Performance-Obligation-Modell
3.4.3 Partial-Derecognition-Modell
4 Würdigung des Exposure Draft ED/2010/9 „Leases“
Die Diplomarbeit untersucht die gegenwärtige Praxis der Leasingbilanzierung nach IAS 17 und analysiert kritisch die geplanten Reformen durch den Standardentwurf (Exposure Draft) ED/2010/9 „Leases“. Das Ziel ist es, die Auswirkungen des geplanten Paradigmenwechsels hin zu einem einheitlichen „Right-of-Use“-Modell auf die Bilanzstruktur von Leasingnehmern und Leasinggebern zu bewerten und dabei die Stärken und Schwächen der Neuregelungen herauszuarbeiten.
1.1 Einführung
Das Leasing spielt in der heutigen Zeit eine wesentliche Rolle in der Volkswirtschaft. Innerhalb Deutschlands umfasste das Investitionsvolumen in 2010 durch Leasing einen Betrag i. H. v. 43,6 Mrd. Euro. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 21 % an der gesamten Ausrüstungsinvestition und gilt somit als Investitionsalternative Nr. 1. Die Prognosen für die kommenden Jahre sind daher vielversprechend für den deutschen Raum und das zeigen auch vergleichende Zahlen aus den Vereinigten Staaten, wo eine Leasingquote stabil in einem Bereich von 30 % gehalten wird.
So lässt sich in den letzten Jahren vermehrt ein Wandel beobachten, dass bei der Ausformulierung von Leasingverträgen immer mehr den Aspekten der IAS und US-GAAP gefolgt wird. Im Rahmen der Globalisierung der Märkte waren auch deutsche Unternehmen gezwungen, ihre Bilanzierung nach den internationalen Regelwerken auszurichten. Die internationalen Regelungen zur Leasingbilanzierung befinden sich allerdings seit Jahren in der Diskussion. Dem amerikanischen Gegenstück zum IAS 17, dem SFAS 13, wird sogar nachgesagt, der schlechteste aller US-GAAP Standards zu sein.
Nach den aktuellen Vorschriften in IAS 17 wird das Leasingobjekt bilanziell entweder dem Leasinggeber (Operating-Leasing, mietähnliches Verfahren) oder dem Leasingnehmer (Finanzierungsleasing, kaufähnliches Verfahren) zugeordnet. Kriterium der Klassifizierung ist das wirtschaftliche Eigentum und dessen Verbleib beim Leasinggeber oder Leasingnehmer. Dieser „all-or-nothing-approach“ ist ein häufiger Kritikpunkt, da bei der Einordnung in ein Operating-Leasingverhältnis dem Leasingnehmer ein „off-balance-sheet-Effekt“ ermöglicht wird. Durch diesen Effekt entgehen dem Bilanzleser, aufgrund fehlender Angaben über das Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit, wichtige Informationen.
1 Einleitung und Grundlagen zum Leasing: Dieses Kapitel erläutert die wirtschaftliche Bedeutung von Leasing und die Problematik der aktuellen Klassifizierung nach IAS 17.
2 Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17: Hier wird die geltende Praxis der Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing bei Leasingnehmern und -gebern detailliert dargelegt.
3 Neuregelungen des Exposure Draft ED/2010/9 „Leases“ zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen: Das Kapitel analysiert den geplanten Right-of-Use-Ansatz und die neuen Bewertungsmodelle für Leasinggeber, die den „off-balance-sheet-Effekt“ eliminieren sollen.
4 Würdigung des Exposure Draft ED/2010/9 „Leases“: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Reformvorhaben hinsichtlich seiner praktischen Umsetzbarkeit, der Komplexität und des tatsächlichen Informationsgewinns für Bilanzleser.
Leasingbilanzierung, IAS 17, ED/2010/9, Right-of-Use-Ansatz, Finanzierungsleasing, Operating-Leasing, Leasingnehmer, Leasinggeber, Bilanzierung, Off-balance-sheet-Effekt, Performance-Obligation-Modell, Partial-Derecognition-Modell, wirtschaftliches Eigentum, Rechnungslegung, IFRS.
Die Arbeit befasst sich mit der Bilanzierung von Leasingverhältnissen unter internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) und analysiert den Übergang von der derzeitigen Praxis (IAS 17) zum geplanten Standardentwurf (ED/2010/9).
Die Schwerpunkte liegen auf der Klassifizierung von Leasinggeschäften, der Bewertung von Nutzungsrechten beim Leasingnehmer sowie den neuen Modellen zur Abbildung von Leasingverträgen beim Leasinggeber.
Ziel ist es, die Auswirkungen des geplanten „Right-of-Use“-Modells auf die Bilanzierung zu prüfen und zu beurteilen, ob der angestrebte Abbau von Ermessensspielräumen tatsächlich zu einer transparenteren Bilanzierung führt.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer vergleichenden Betrachtung der geltenden Rechnungslegungsvorschriften gegenüber den Entwürfen des IASB und FASB.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der aktuellen Bilanzierung nach IAS 17, die detaillierte Vorstellung des Exposure Drafts ED/2010/9 sowie eine abschließende kritische Würdigung der Reformschritte.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Leasingbilanzierung, IFRS, Right-of-Use-Ansatz, Off-balance-sheet-Effekt und die spezifischen Bewertungsmodelle für Leasinggeber (Performance-Obligation und Partial-Derecognition) gekennzeichnet.
Der Standardentwurf sieht die Laufzeit als den längstmöglichen Zeitraum vor, bei dem mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu rechnen ist, was im Durchschnitt zu längeren Laufzeiten in der Bilanz führt als bisher.
Es bleibt unklar, welche Relevanz die Verteilung der Risiken und Chancen für die Anwendung dieses Modells hat und inwieweit es eine konsistente Abbildung sicherstellt, da es hybrid den alten Risk-and-Reward-Ansatz fortführt.
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