Diplomarbeit, 2000
140 Seiten, Note: 2,0
Einleitung
I. Die Neuregelungen der §§ 93 ff BSHG
A. Leistung folgt Geld ?
1. Die Reform der Sozialpolitik nach der „Wiedervereinigung“
2. Das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechtes vom 23. Juli 1996 und die Gültigkeitsstufen zum 1. August 1996 und zum 1. Januar 1999
3. Die Landesrahmenverträge nach § 93 d BSHG n.F.
B. Von der Armenfürsorge zum Sozialdienstleister
1. Die Institutionalisierung der Ausgrenzung
2. Grundgesetz und Bundessozialhilfegesetz
3. Entwicklungen der 90er Jahre
C. Geld folgt Leistung !
1. – und wie geht’s weiter ?
2. Der Begriff der Behinderung – Eine Neuorientierung
3. Leistungskatalog oder persönliches Budget?
II. Was darf Behinderung kosten?
A. Die Ökonomisierung des Sozialen
1. Controlling
2. Was erwarten die Leistungsgeber?
3. Kundenrecht = Wahlrecht?
B. Der Paradigmenwechsel: Vom WAS zum WIE
1. Das medizinisch-psychiatrische Modell
2. Das rehabilitative Modell
3. Das Assistenz-Modell
C. Der Rollenwechsel
1. Die SIVUS-Methode
2. Enthospitalisierung und Deinstitutionalisierung
3. Ende der Ver-Anstaltung
III. Das Zauberwort: QM (Qualitätsmanagement)
A. Qualitätsmanagement
1. Definition und Ursprung
2. Qualitätsmanagement als Prozessgestaltung
3. Methoden der Prozessgestaltung
B. Der Qualitäts-Begriff
1. Definition
2. Festlegung von Qualitäts-Standards
3. Problematik
C. Das Qualitäts-Konzept
1. Qualitätsmanagement im industriellen Bereich
2. Qualitätsmanagement im Bereich sozialer Dienstleister
3. Vergleich und Kritik der Modelle
IV. Auswirkungen auf die Basisgruppe X
A. QM in der Komplexeinrichtung Y der Behindertenhilfe: Konzept, Prozessgestaltung und Ressourcennutzung
1. Elemente des normativen und strategischen Managements
2. Elemente der Struktur, der Aufbau- und Ablauforganisation
3. Elemente der Gemeinwesenorientierung
4. Dienstleistungsbezogene Elemente
B. Die Praxis auf der Basisebene
1. Betreuungsplanung und Dokumentationssystem
2. Bezugspersonensystem
3. DOKU, BZPS und jetzt auch noch QM?
C. Bewertung und Weiterführung
1. Kurz- und mittelfristig umzusetzende Aufgaben
2. Zukünftige Anforderungen an die Einrichtungen und ihre Mitarbeiter
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Neuregelungen der §§ 93 ff. des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) auf die Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Zentral ist dabei die Frage, wie ein Qualitätsmanagementkonzept in einem sich wandelnden, ökonomisch orientierten Umfeld zur Umsetzung fachlicher und menschenwürdiger Hilfeprozesse beitragen kann, ohne den individuellen Bedarf der Klienten zu vernachlässigen.
Die Neuregelungen der §§ 93 ff BSHG
Die Neuregelungen der §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz (im folgenden kurz BSHG genannt) haben viel Bewegung ausgelöst. Die noch bis Anfang der 90er Jahre bestehende Gewährleistungsverpflichtung der öffentlichen Hand für die Bereitstellung der zur Durchführung der Eingliederungshilfe - als Teil der Sozialhilfe – in Einrichtungen notwendigen Bedarfe nach dem Kostendeckungsprinzip wurden mit dem Erlass des „Gesetzes zur Sicherung des föderalen Konsolidierungsprogramms“ in 1993 und durch das „BSHG-Reformgesetz“ von 1996 in das System der prospektiven Refinanzierung umgewandelt.
Die Rolle der Leistungserbringer hat sich im Verhältnis zu den Leistungsnehmern und Leistungsgebern verändert. Die neuen Rahmenbedingungen schaffen Möglichkeiten der Bedarfssteuerung und Kostendämpfung.
Bleibt alles - anders ? Das Ziel und die Aufgabe der Eingliederungshilfe haben sich in den Neuregelungen nicht verändert. Die Ideen, Prinzipien, Bedarfslagen, Umsetzungsformen und Rahmenbedingungen der Hilfegewährung haben sich aber in den letzten Jahrzehnten, in diesem Jahrhundert und davor schon stark gewandelt. Ein Blick zurück lohnt, um die Ansätze der heutigen Struktur der Hilfegewährung und -bereitstellung zu erkennen. Dem allzu menschlichen Prinzip „Niemand mag den Wechsel, nur ein nasses Baby“ folgend, ist das Festhalten erwachsener Menschen an alten Traditionen verständlich – verdeutlicht anderseits aber auch unsere derzeitige Lage: Die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Stichworte: Europäische Einigung, Haushaltskonsolidierung) haben sich verändert: Fühlen wir nicht schon, dass uns klamm wird?
I. Die Neuregelungen der §§ 93 ff BSHG: Dieses Kapitel erläutert den gesetzlichen Paradigmenwechsel vom Kostendeckungsprinzip zur prospektiven Refinanzierung sowie die strukturellen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Leistungsträgern, Einrichtungen und Klienten.
II. Was darf Behinderung kosten?: Dieser Teil beleuchtet die zunehmende Ökonomisierung sozialer Dienstleistungen und diskutiert Methoden, wie das Spannungsfeld zwischen ökonomischen Zwängen und dem fachlichen Anspruch an individuelle Hilfegestaltung durch Methoden wie Controlling und Prozessorientierung bewältigt werden kann.
III. Das Zauberwort: QM (Qualitätsmanagement): Hier werden die theoretischen Grundlagen des Qualitätsmanagements aus der industriellen Wirtschaft auf den sozialen Sektor übertragen und die verschiedenen Modelle zur Qualitätsmessung und -sicherung kritisch evaluiert.
IV. Auswirkungen auf die Basisgruppe X: Das Kapitel reflektiert die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in einer konkreten Komplexeinrichtung und bewertet die Auswirkungen auf die tägliche Praxis der Betreuung sowie auf die Rolle der Mitarbeiter.
Bundessozialhilfegesetz, BSHG, Eingliederungshilfe, Qualitätsmanagement, QM, Behindertenhilfe, Deinstitutionalisierung, Prozessgestaltung, Kostendeckungsprinzip, prospektive Refinanzierung, Controlling, Soziale Arbeit, Lebensqualität, Leistungsvereinbarung, Bedarfsdeckung.
Die Diplomarbeit analysiert die Auswirkungen der gesetzlichen Reformen der §§ 93 ff. BSHG auf die Praxis in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen.
Zentrale Themen sind die Umstellung der Finanzierung (Refinanzierung), die Einführung von Qualitätsmanagement, die Ökonomisierung sozialer Arbeit und der Wandel der Rolle von Einrichtungen hin zu einer stärkeren Nutzerorientierung.
Das primäre Ziel ist es, den „Paradigmenwechsel“ in der Behindertenhilfe aufzuzeigen und Strategien zu entwickeln, wie Qualitätsmanagement dazu dienen kann, fachliche Standards unter den neuen ökonomischen Rahmenbedingungen zu sichern.
Der Autor stützt sich auf eine Analyse von Gesetzestexten, Literaturvergleichen, der Auswertung von Praxismodellen und reflektiert diese durch seine eigenen Erfahrungen in der stationären Behindertenhilfe.
Der Hauptteil befasst sich mit der ökonomischen Transformation des Sozialsektors, der theoretischen Herleitung des Qualitätsmanagements und der praktischen Anwendung von QM-Instrumenten in einem spezifischen Einrichtungsbeispiel.
Schlüsselbegriffe sind vor allem das BSHG (Bundessozialhilfegesetz), Qualitätsmanagement (QM), prospektive Refinanzierung, Deinstitutionalisierung und das Konzept des "Geld folgt Leistung".
Die SIVUS-Methode dient als Beispiel für einen ganzheitlichen Planungsansatz, der menschliche Grundfähigkeiten in den Mittelpunkt stellt und dazu beitragen kann, den notwendigen Rollenwechsel von der rein versorgenden Einrichtung zum modernen Dienstleister zu vollziehen.
Der Rollenwechsel bezeichnet den Übergang der Mitarbeiter vom rein versorgenden "Helfer" zum "Wegbegleiter" oder "Navigatore", der gemeinsam mit den Klienten deren Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert.
Qualitätsmanagement wird vom Autor als notwendiges Werkzeug verstanden, um in einem offenen Markt für soziale Dienstleistungen bestehen zu können, Transparenz gegenüber den Kostenträgern zu schaffen und gleichzeitig die Qualität der Lebensbedingungen für behinderte Menschen zu legitimieren.
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