Masterarbeit, 2002
131 Seiten, Note: 1,5
A. Hintergrund
I. Das deutsche und das französische Rundfunksystem
1. Verfassungsrechtliche Unterschiede
2. Institutionelle Unterschiede
3. Französischer Staatseinfluß versus deutscher Parteieneinfluß
4. Finanzierung
II. Die Entstehungsgeschichte des Europäischen Kulturkanals ARTE
1. Die Gründungsphase
2. Die politische Bedeutung des Projekts
3. Die technologische Bedeutung des Projekts
a) Das deutsch-französische Satellitensystem
b) Die europäische Fernsehnorm D2-MAC
4. Die medienpolitische Bedeutung des Projekts
a) Interessenlage in Frankreich
b) Interessenlage in Deutschland
III. Die Rechtsgestalt von ARTE
1. Der völkerrechtliche Rahmenvertrag zwischen den deutschen Bundesländern und Frankreich
a) Kontroverse in Deutschland um die Abschlußkompetenz von Bund oder Ländern
aa) Föderalistische Interpretation des Art. 32 GG
bb) Zentralistische Interpretation des Art. 32 GG
cc) Diskussion
dd) Das Lindauer Abkommen
ee) Verzichtserklärung des Bundes
b) Überblick über den Inhalt des völkerrechtlichen Rahmenvertrags
c) Formale Funktion des völkerrechtlichen Rahmenvertrags
d) Unwirksamkeit des Vertrags wegen unzureichender Ratifizierung?
e) Zusammenfassende Bewertung
2. Die Gesellschaftsverträge von ARTE Deutschland und ARTE France
a) ARTE Deutschland TV GmbH
aa) Gründungsgeschichte der ARTE Deutschland TV GmbH
bb) Organe von ARTE Deutschland
cc) Aufgabe von ARTE Deutschland
dd) Finanzabwicklung durch ARTE Deutschland
ee) Zusammenfassende Bewertung
b) ARTE France S.A.
aa) Gründungsgeschichte von ARTE France S.A.
bb) Aufgabe von ARTE France
cc) Tochterunternehmen von ARTE France
dd) Zusammenfassende Bewertung
3. Die Trägergesellschaft ARTE GEIE zwischen der ARTE Deutschland TV GmbH und der ARTE France S.A.
a) Kontroverse um die Rechtsform der Trägergesellschaft
b) EG-Verordnung als Rechtsgrundlage
c) Charakteristika der GEIE
d) Entscheidungs- und Aufsichtsgremien von ARTE GEIE
aa) Mitgliederversammlung
bb) Vorstand
cc) Programmkonferenz
dd) Programmbeirat
e) Aufgabe der ARTE GEIE
f) Programmauflagen
g) Stellung der ARTE GEIE
h) Finanzierung der Straßburger Zentrale
i) Zusammenfassende Bewertung
B. Neuere Entwicklung
I. Teilfusion von La SEPT-ARTE mit dem Bildungskanal La Cinquième
II. Geplante Eingliederung von La SEPT-ARTE in die Staatsholding France Télévision S.A.
III. Verstoß gegen die vertraglich garantierte Unabhängigkeit von ARTE GEIE
1. personelle Unabhängigkeit
2. finanzielle Unabhängigkeit
3. inhaltlich-redaktionelle Unabhängigkeit
4. Zwischenergebnis
IV. Entwicklung bis zum “Kapitulationsschreiben” von Jospin an Schröder
V. Einbringung und Verabschiedung eines Änderungsantrags und Inkrafttreten des neuen französischen Mediengesetzes
C. Ausblick und Bewertung
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexe Rechtsgestalt des binationalen Senders ARTE vor dem Hintergrund der Neuordnung des französischen Medienrechts. Dabei wird insbesondere analysiert, ob die geplante Eingliederung des französischen ARTE-Pols in eine staatliche Holding rechtlich mit den völkerrechtlichen Grundlagen des Senders vereinbar war und welche Risiken künftige politische Einflußnahmen für die Unabhängigkeit des Senders bergen.
3. Die technologische Bedeutung des Projekts
Mit ARTE sollte – obwohl sich das in der Öffentlichkeit oft so anhörte - nicht nur die kulturelle und politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich gefördert werden, sondern auch die letztlich gescheiterte deutsch-französische Zusammenarbeit im Satellitenbau und in der Sendetechnologie.
a) Das deutsch-französische Satellitensystem
Die Satellitentechnik ging aus einem technologischen Wettlauf zwischen den USA und der Sowjetunion hervor. 1957 positionierten die Russen den ersten Sputnik-Satelliten im All und lösten damit weltweit den sog. Sputnik-Schock aus. In Europa gab es erst in den 70er Jahren erste nationale und europäisch koordinierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Satellitenbereich. Frankreich war das erste europäische Land, das seit 1984 einen Fernmeldesatelliten zur Rundfunkübertragung nutzte. Die deutsch-französische Satellitenkooperation beruhte dann darauf, daß die World Administration Radio Conference (WARC) 1977 Frankreich und Deutschland je fünf Frequenzen auf der gleichen Satellitenposition für Direktsatelliten zuteilte. Um sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen, vereinbarten Frankreich und Deutschland daraufhin, beide Länder sollten je zwei im wesentlichen baugleiche Satelliten bauen. Die Nutzung der Satelliten sollte jedoch getrennt erfolgen und der nationalen Medienpolitik überlassen bleiben. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten kam es immer wieder zu Verzögerungen und Änderungen der Planung.
Letztlich scheiterte das deutsch-französische Satellitensystem an der technisch überlegenen Konkurrenz durch den seit Januar 1989 privatwirtschaftlich aus Luxemburg betriebenen und in den USA hergestellten Hybridsatelliten Astra. Wegen seiner günstigeren Mietpreise konnte Astra unter anderem auch ARD und ZDF abwerben. Damit war die zuvor mit Milliardenbeträgen subventionierte deutsch-französische Satellitenpolitik noch vor dem Sendestart von ARTE am Ende.
A. Hintergrund: Dieses Kapitel beleuchtet die Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Rundfunksystem sowie die Entstehungsgeschichte von ARTE unter Berücksichtigung politischer und technologischer Motive.
B. Neuere Entwicklung: Hier werden die Fusionspläne mit anderen Sendern sowie der daraus resultierende rechtliche Konflikt um die Unabhängigkeit des Senders detailliert nachgezeichnet.
C. Ausblick und Bewertung: Das abschließende Kapitel resümiert die Rechtsgestalt des Senders und bewertet die Risiken für die langfristige Unabhängigkeit im Kontext politischer Interessen.
ARTE, Rundfunkrecht, Völkerrecht, Staatsfreiheit, Programmautonomie, Satellitentechnik, D2-MAC, La Sept, Rundfunkgesetz, Medienpolitik, deutsch-französische Beziehungen, Rechtsgestalt, GEIE, France Télévision, Unabhängigkeit
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Status des europäischen Kulturkanals ARTE und untersucht, wie sich die unterschiedlichen Mediensysteme Deutschlands und Frankreichs in dessen Struktur vereinen.
Die zentralen Themen umfassen das Rundfunkverfassungsrecht, die Entstehungsgeschichte des Senders, völkerrechtliche Rahmenverträge sowie die gesellschaftsrechtliche Organisationsform der ARTE GEIE.
Das Ziel ist es, die komplizierte Rechtsgestalt von ARTE im Licht der Neuordnung des französischen Medienrechts zu beleuchten und zu klären, ob Eingliederungsversuche des französischen Staates rechtlich zulässig waren.
Die Arbeit nutzt einen rechtsvergleichenden Ansatz und analysiert sowohl nationales Recht, europäisches Recht als auch völkerrechtliche Verträge, um die organisatorische Struktur des Senders zu dekonstruieren.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rundfunksysteme, die Geschichte und Bedeutung des Projekts, die detaillierte Analyse der Verträge sowie eine Untersuchung aktueller Entwicklungen und politischer Konflikte.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Staatsferne, Anstaltsautonomie, binationale Organisation, völkerrechtlicher Rahmenvertrag und medienpolitische Unabhängigkeit geprägt.
Das Lindauer Abkommen diente als Grundlage, um die Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern in Deutschland beizulegen und den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesländer zu ermöglichen.
Während in Deutschland eine gesicherte Finanzierung über Rundfunkgebühren besteht, ist die Finanzierung in Frankreich stärker von jährlichen staatlichen Zuweisungen und Haushaltsentscheidungen abhängig.
Der Vertrag bietet einen rechtlichen Sonderstatus, der über dem einfachen nationalen Recht steht und somit die Unabhängigkeit des Senders stärker absichert, als es durch ein nationales Gesetz möglich wäre.
Diese Metapher unterstreicht die enorme rechtliche Komplexität und die verschachtelten, gegenseitigen Abhängigkeiten des Senders in seinem organisatorischen Aufbau.
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