Bachelorarbeit, 2010
58 Seiten, Note: 1,5
Die Bachelorarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Unterbrechung von Versorgungsleistungen durch den Vermieter gegenüber Mietern, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Der Fokus liegt dabei auf der Situation nach Beendigung des Mietverhältnisses, insbesondere im Gewerberaummietverhältnis. Die Arbeit analysiert die aktuelle Rechtsprechung und Literatur, um die verschiedenen Standpunkte und Argumente im Detail zu beleuchten.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung darlegt und die Zielsetzung der Arbeit erläutert. Anschließend werden die grundlegenden Aspekte des Mietvertrages, wie Beginn und Ende des Mietverhältnisses, die Abgrenzung zwischen Wohnraum- und Gewerbemietverhältnis sowie die Hauptpflichten von Vermieter und Mieter behandelt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Pflicht des Vermieters zur Lieferung von Versorgungsleistungen.
Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der Versorgungssperre nach Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei werden zunächst die verschiedenen Ansichten zur Zulässigkeit der Versorgungssperre im Gewerberaummietverhältnis dargestellt. Die Arbeit untersucht die Argumente der beiden gegensätzlichen Standpunkte, wobei auch die Aspekte der Besitzstörung, des Zurückbehaltungsrechtes und der nachvertraglichen Gebrauchsgewährungspflicht nach Treu und Glauben berücksichtigt werden.
Im weiteren Verlauf werden die verschiedenen Meinungen zur Zulässigkeit der Versorgungssperre nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses beleuchtet.
Abschließend werden die verschiedenen Ansichten bezüglich der Zulässigkeit der Unterbrechung der Versorgungsleistungen während des laufenden Mietverhältnisses, sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnraummietverhältnis, behandelt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Versorgungsleistungen, Mietrecht, Unterbrechung, Versorgungssperre, Zahlungsverzug, Besitzstörung, verbotene Eigenmacht, Zurückbehaltungsrecht, nachvertragliche Gebrauchsgewährungspflicht, Treu und Glauben, Gewerbemietverhältnis, Wohnraummietverhältnis.
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