Bachelorarbeit, 2009
23 Seiten, Note: 1,0
1. Allgemeine Erläuterungen zur Örtlichen Bauaufsicht
1.1 Begriffsbestimmung lt. Oberndorfer/Jodl
1.2 Gesetzliche Einschränkungen
1.3 Beschaffung von ÖBA Leistungen
1.4 Organisationsformen der Örtlichen Bauaufsicht
1.4.1 Hierarchische Organisation
1.4.2 Aufgabenorientierte Organisation
1.5 Projektphasen einer Örtlichen Bauaufsicht
2. Leistungsbild einer Örtlichen Bauaufsicht
2.1 Leistungsbild nach Leitfaden zur Kostenschätzung von Planungsleistungen
2.1.1 Bauüberwachung und Koordination
2.1.2 Termin- und Kostenverfolgung
2.1.3 Qualitätskontrolle
2.1.4 Rechnungsprüfung
2.1.5 Bearbeitung von Mehr- und Mindestkostenforderungen
2.1.6 Übernahme und Abnahme
2.1.7 Mängelfeststellung und -bearbeitung
2.1.8 Dokumentation
2.1.9 Sonstige Teilleistungen
2.2 Leistungsbild nach dem Leistungsbild Architektur
2.2.1 Örtliche Vertretung und Ausübung des Hausrechtes
2.2.2. Kontrolle der Aufmaße – Prüfung aller Rechnungen
2.2.3 Feststellen der anweisbaren Zahlungsbeträge und der Sicherheiten
2.2.4 Kostenfeststellung
2.2.5 Aufstellen und Überwachen des Zeitplanes für die Abwicklung
2.2.6 Führen des Bautagebuches
2.2.7 Abnahme von Bauleistungen – Feststellung von Mängeln
2.2.8 Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme an entsprechenden Verfahren
2.2.9 Übergabe des Bauwerkes an den Auftraggeber
2.2.10 Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
3. Anhang
3.1 Quellenverzeichnis
3.2 Abbildungen und Tabellen
Die vorliegende Bakkalaureatsarbeit untersucht die Aufgabenbereiche und das Leistungsbild der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA). Ziel ist es, die zentralen Funktionen der ÖBA – von der Interessensvertretung des Auftraggebers bis hin zur Abnahme und Mängelbeseitigung – unter Einbeziehung relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen und Leistungsbilder (wie HOA 2002/04 und Leitfaden der Bundesinnung Bau) strukturiert darzustellen.
1.1 Begriffsbestimmung lt. Oberndorfer/Jodl
Unter dem Begriff der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) versteht man die Interessensvertretung des Auftraggebers (AG) vor Ort, d.h. direkt auf der Baustelle. Einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle durch die Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Werkes stellt die ÖBA eine zentrale Schnittstelle zischen AG und Auftragnehmer (AN) dar. Im Detail können die Aufgabenbereiche der ÖBA wie folgt beschrieben werden:
• Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes;
• Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen;
• Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Angaben und Anweisungen des Planers;
• Überwachung auf Einhaltung der technischen Regeln;
• Überwachung der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes;
• Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmern;
• Abnahme der Leistungen und die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen;
• Führung des Baubuches;
• Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit;
• Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der Oberleitung.
1. Allgemeine Erläuterungen zur Örtlichen Bauaufsicht: Definition der ÖBA als Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, gesetzliche Anforderungen sowie ein Vergleich der Organisationsformen.
2. Leistungsbild einer Örtlichen Bauaufsicht: Detaillierte Aufschlüsselung der Aufgaben der ÖBA basierend auf dem Leitfaden zur Kostenschätzung sowie dem Leistungsbild Architektur inklusive Abnahme- und Prüfprozessen.
3. Anhang: Ergänzende Dokumentationen, Quellenverzeichnis sowie eine grafische Aufarbeitung der behandelten Themen durch Abbildungen und Tabellen.
Örtliche Bauaufsicht, ÖBA, Bauherrenvertretung, Hausrecht, Projektmanagement, Baustellenkoordination, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung, Abnahme von Bauleistungen, Mängelbeseitigung, Bauüberwachung, Ziviltechniker, Leistungsbild Architektur, Terminverfolgung, Bautagebuch
Die Arbeit behandelt die Kernfunktionen und das Leistungsbild einer Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) bei Bauprojekten, insbesondere deren Rolle als Interessensvertretung des Auftraggebers direkt auf der Baustelle.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einordnung der ÖBA, der Organisation der Bauaufsicht, der operativen Überwachung von Bauabläufen sowie der administrativen Abwicklung, wie Rechnungsprüfung und Dokumentation.
Das Ziel ist eine fundierte Darstellung und systematische Erläuterung der vielfältigen Aufgaben einer ÖBA, untermauert durch gängige Standards wie die HOA 2002/04.
Es handelt sich um eine strukturierte Literaturanalyse sowie eine prozessorientierte Betrachtung basierend auf fachspezifischen Leitfäden und Honorarordnungen für das Bauwesen.
Der Hauptteil gliedert sich in allgemeine Grundlagen und die detaillierte Beschreibung des Leistungsbildes, unterteilt nach den Richtlinien der Bundesinnung Bau und dem Leistungsbild Architektur.
Zu den zentralen Begriffen zählen Örtliche Bauaufsicht, Projektmanagement, Baustellenkoordination, Kostenfeststellung und Mängelbeseitigung.
Während die hierarchische Form auf einem zentralen Projektleiter als Generalinstanz basiert, setzt die aufgabenorientierte Form auf Dezentralisierung durch spezialisierte Abschnittsbauleiter, um Schnittstellen effizienter zu bewältigen.
Die ÖBA übernimmt die Prüfung sämtlicher Rechnungen auf inhaltliche Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit, kontrolliert Aufmaßermittlungen und stellt die anweisbaren Zahlungsbeträge sowie Sicherheiten fest.
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