Bachelorarbeit, 2023
122 Seiten, Note: 1,2
Einleitung 8
1. Kinderrechte in Deutschland 12
1.1 Die Entstehung von Kinderrechten 12
1.2 UN-Kinderrechtskonvention 14
1.3 Das Gebäude der Kinderrechte 18
1.4 UN-Behindertenrechtskonvention 21
1.5 Die Übernahme der Kinderrechte in das Grundgesetz 23
2. Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631b BGB 27
2.1 Geschlossene Unterbringung 27
2.1.1 (Bauliche) Merkmale einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe 30
2.1.2 Adressatenkreis und Indikation von geschlossener Unterbringung 31
2.1.3 Familiengerichtliche Genehmigung gem. § 1631b Abs. 1 BGB 34
2.2 Freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen 36
2.2.1 Familiengerichtliche Genehmigung gem. §1631b Abs. 2 BGB 37
2.2.2 Voraussetzungen für freiheitsentziehende Unterbringung und 39
freiheitsentziehende Maßnahmen 39
2.2.3 Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit 41
2.3 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in der BRD mit 43
freiheitsentziehender Unterbringung nach §1631b BGB 43
3. Freiheitsentzug im Graubereich 48
3.1 Ein schon lange andauernder Diskurs und Kritik am System 48
3.2 Systemüberforderung: Ein Pendeln zwischen Jugendhilfe und Kinder- 55
und Jugendpsychiatrie 55
3.3 Rechtswidrige Stufenmodelle? 59
3.4 „Time-out“ Räume und Isolation 64
3.5 Zwischenfazit 69
4. Beteiligungs- und Beschwerderechte der Jugendlichen 73
4.1 Partizipation im Zwangskontext 74
4.2 Die Umsetzung des Beschwerderechts und der Beschwerdestellen 81
4.3 Bekannte Rechtsverletzungen aus der Praxis 88
4.4 Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken 91
5. Konsequenzen für geschlossene Heimeinrichtungen und das Handeln der Fachkräfte 94
6. Fazit 100
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der kritischen Auseinandersetzung hinsichtlich der Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) und geschlossener Unterbringung (GU) bei Kindern und Jugendlichen. Ziel der Arbeit ist es, die Vereinbarkeit dieser Zwangskontexte mit Kinderrechten, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, zu prüfen und die Sichtweise betroffener Minderjähriger in den Vordergrund zu rücken.
3.1 Ein schon lange andauernder Diskurs und Kritik am System
Die GU sowie FeM, zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, werden in der Fachwelt und Öffentlichkeit intensiv diskutiert, da die Natur des Freiheitsentzugs mit vielen Grundsätzen der heutigen Pädagogik unvereinbar erscheint. Doch teilweise hitzige Diskussionen stehen einer seit langem bestehenden Praxis entgegen, die kritisch hinterfragt werden sollte.
Vor allem die Vorfälle in der Haasenburg GmbH in Brandenburg, wo rechtswidrige und menschenverachtende Erziehungspraktiken durchgeführt und Kinderrechte verletzt wurden, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird, treiben die Diskussionen weiter voran. Hierbei wird auch von „gehäufte(n) pädagogische(n) Katastrophen“161 gesprochen. Doch sind nicht nur Fälle aus der Haasenburg GmbH bekannt, sondern auch Einrichtungen wie der Schönhof, der Friesenhof, sowie Dörpling und Rimmelsberg in Schleswig-Holstein und in Hamburg sind durch ihre rechtsverletzenden Fälle bekannt geworden.162
Wie bereits in Kap. 2.1.1 erwähnt, sind die Bezeichnungen der Einrichtungen der KJH sehr verschieden. Von „offen“ bis „fakultativ geschlossen“ und „teilgeschlossen“, sodass die Grenze zwischen offenen und freiheitsentziehenden Einrichtungen der KJH teilweise nur schwer ersichtlich wird. Manche Einrichtungen selbst konnten keine verbindliche Aussage dazu treffen, inwieweit sie sich in ihrem Konzept positioniert haben, in welchem Setting sie arbeiten, ob offen, fakultativ freiheitsentziehend, geschlossen, usw.163
Innerhalb dieser Einrichtungen sind Zwangselemente, wie die Stufenpläne (siehe Kap. 3.3) oder auch die Nutzung eines Time-out Raumes (siehe Kap. 3.4) zumeist üblich und führen aber auch zu unübersichtlichen Grauzonen in der Heimerziehung, welche auch so schon lange bestehen, weshalb auch das DJI von einem Graubereich bei FeM spricht.164
Einleitung: Einführung in die Thematik der freiheitsentziehenden Maßnahmen unter Berücksichtigung von Kinderrechten und der Perspektive betroffener Jugendlicher.
1. Kinderrechte in Deutschland: Historischer Rückblick auf die Entwicklung von Kinderrechten und deren Verankerung in internationalen und nationalen Verträgen sowie die Bedeutung des Grundgesetzes.
2. Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631b BGB: Erläuterung der baulichen, rechtlichen und theoretischen Grundlagen sowie der familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren für Freiheitsentzug.
3. Freiheitsentzug im Graubereich: Kritische Auseinandersetzung mit der Systempraxis, Stufenmodellen, Time-out Räumen und der Systemüberforderung im Pendeln zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie.
4. Beteiligungs- und Beschwerderechte der Jugendlichen: Analyse der Partizipationsmöglichkeiten und der Wirksamkeit von Beschwerdewegen in Zwangskontexten unter Bezugnahme auf Fallbeispiele.
5. Konsequenzen für geschlossene Heimeinrichtungen und das Handeln der Fachkräfte: Ableitung von Anforderungen an pädagogische Fachkräfte und Einrichtungen zur professionelleren und kinderrechtskonformen Gestaltung der Arbeit.
6. Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der zentralen Fragen unter Berücksichtigung der kritischen Aspekte und Ausblick auf zukünftige Forschungsnotwendigkeiten.
Kinderrechte, Freiheitsentziehende Maßnahmen, Geschlossene Unterbringung, § 1631b BGB, Jugendhilfe, Kindeswohl, Partizipation, Beschwerderecht, Zwangskontext, Stufenmodelle, Time-out Räume, Pädagogische Fachkräfte, UN-Kinderrechtskonvention, Systemsprenger.
Die Bachelorarbeit setzt sich kritisch mit der Praxis der geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beleuchtet diese im Kontext der Wahrung von Kinderrechten.
Die Arbeit behandelt die rechtliche Lage (§ 1631b BGB), die gelebte Praxis in Heimen, das Spannungsfeld zwischen pädagogischem Handeln und Freiheitsentzug sowie die Beteiligungsrechte der betroffenen Jugendlichen.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie freiheitsentziehende Maßnahmen die Rechte von Kindern berühren und inwieweit diese Maßnahmen überhaupt kinderrechtskonform gestaltet werden können.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse, der Auswertung von Studien (u.a. vom DJI) sowie der Einbeziehung von Erfahrungsberichten betroffener Jugendlicher.
Der Hauptteil erörtert die rechtlichen Voraussetzungen für den Freiheitsentzug, die Kritik an Systemen wie Stufenmodellen und Time-out Räumen sowie die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Beschwerde- und Beteiligungsrechten.
Kinderrechte, Freiheitsentziehende Maßnahmen, Geschlossene Unterbringung, Kindeswohl, Partizipation und Pädagogische Fachkräfte.
Der „Drehtüreffekt“ bezeichnet den problematischen, ständigen Wechsel von Kindern und Jugendlichen zwischen verschiedenen Hilfesystemen wie Jugendhilfe und Psychiatrie, da keine Einrichtung eine dauerhaft tragfähige Unterstützung bieten kann.
Stufenmodelle werden häufig als sanktionierende Praxis kritisiert, die Jugendlichen Privilegien entzieht und sie zur Anpassung zwingt, was dem pädagogischen Ziel der Selbstbestimmung oft entgegensteht.
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