Bachelorarbeit, 2011
80 Seiten, Note: 2,0
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Dokumentation und Bewertung steuerlicher Verlustvorträge nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Das Ziel der Arbeit ist es, die komplexen Regelungen zur Verlustverrechnung im Steuerrecht zu analysieren und die Auswirkungen auf die Bilanzierung zu beleuchten.
Kapitel 1 führt in die Thematik ein und stellt den Untersuchungsgegenstand vor. Kapitel 2 beschäftigt sich mit den steuerlichen Verlustvorträgen und deren Restriktionen bei der Verlustnutzung. Hierbei werden verschiedene Aspekte wie die Mindestbesteuerung nach § 10d EStG und der Untergang steuerlicher Verlustvorträge nach § 8c KStG näher beleuchtet. Die Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten zum Verlustausgleich nach § 15a EStG rundet dieses Kapitel ab.
Kapitel 3 widmet sich dem Konzept der latenten Steuern, ihrer Klassifizierung und dem Ansatz. Dabei werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern betrachtet. Die Bewertung und der Ausweis latenter Steuern im Jahresabschluss werden ebenfalls in diesem Kapitel thematisiert.
Kapitel 4 befasst sich mit der Dokumentation und Bewertung steuerlicher Verlustvorträge im Rahmen der aktiven Steuerabgrenzung. Es wird die Verrechnung mit passiven latenten Steuern sowie die Steuerplanungsrechnung im Kontext von Verlustvorträgen betrachtet.
Steuerliche Verlustvorträge, Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG), Handelsgesetzbuch (HGB), latente Steuern, Steuerplanungsrechnung, Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, § 10d EStG, § 8c KStG, § 15a EStG.
Es handelt sich um Bilanzposten, die künftige Steuerentlastungen widerspiegeln, die aus der Nutzung heute bestehender steuerlicher Verlustvorträge resultieren.
Das HGB fordert einen Nachweis, dass der Aktivüberhang aktiver latenter Steuern werthaltig ist, was in der Regel durch eine fundierte Steuerplanung belegt werden muss.
Die Mindestbesteuerung begrenzt den Abzug von Verlustvorträgen ab einem bestimmten Sockelbetrag, sodass ein Teil des aktuellen Gewinns trotz hoher Altverluste besteuert wird.
Verlustvorträge können bei einem schädlichen Beteiligungserwerb (Gesellschafterwechsel) anteilig oder vollständig wegfallen.
Sie basiert auf künftig erwarteten Steuerbe- und -entlastungen sowie den geplanten steuerlichen Ergebnissen, um die Wahrscheinlichkeit der künftigen Verlustnutzung zu bestimmen.
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